a) für drei Krippengruppen beim Bunte-Welt-Kindergarten in Lastrup
b) für eine Krippengruppe beim Herz-Jesu-Kindergarten in Hemmelte
Beschlussvorschlag:
Dem
Kreistag wird folgende Beschlussfassung empfohlen:
Der
Gemeinde Lastrup werden für die Schaffung neuer Krippenplätze folgende
Zuschüsse gewährt:
a)
Maximal 462.780,56 Euro für die Schaffung von drei
Krippengruppen mit 45 Krippenplätzen beim Bunte-Welt-Kindergarten in Lastrup
und
b)
maximal 136.622,29 Euro für die Schaffung einer
Krippengruppe mit 15 Plätzen beim Herz-Jesu-Kindergarten in Hemmelte.
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Anträge der Gemeinde Lastrup auf Gewährung einer Zuwendung für die
Schaffung von Krippenplätzen b) für eine Krippengruppe beim Herz-Jesu-Kindergarten in Hemmelte |
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Behandlung: |
öffentlich |
nicht
öffentlich |
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Weitere Beratungsfolge: |
Kreisausschuss |
Ja |
Nein |
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Kreistag |
Ja |
Nein |
Sach- und Rechtslage:
Krippengruppen beim Bunte-Welt-Kindergarten in Lastrup
Die Gemeinde Lastrup hat am 27.10.2017 einen
Zuschussantrag für den Neubau einer dreigruppigen Krippe im Nahbereich des
bereits bestehenden kommunalen Bunte-Welt-Kindergartens mit insgesamt 45
Betreuungsplätzen gestellt. Die Inbetriebnahme ist für Herbst 2018 vorgesehen.
Die Trägerschaft für die Krippe übernimmt ebenfalls die Gemeinde Lastrup.
Die Nds. Landesschulbehörde hat der Gemeinde Lastrup
Fördermittel in Höhe von 540.000,00 Euro (45 Plätze á 12.000,00 Euro) nach der
neuen RAT- Richtlinie bewilligt.
Die
Baukosten und die Kosten für die Ausstattung wurden lt. Berechnung der
zuwendungsfähigen Kosten nach DIN 276 für die 3 Krippengruppen mit insgesamt
1.700.299,19 Euro (Bau- und Einrichtungskosten) angegeben.
Bisherige
Berechnung der Landkreisförderung:
Baukosten
(Höchstbetrag LK CLP BK-Index 01.10.2017) 1.128.057,61
Euro
Ausstattungskosten
(Höchstbetrag LK CLP) 105.000,00 Euro
Zusammen 1.233.057,61
Euro
Abzüglich
Landesförderung nach RAT-Richtlinie 540.000,00 Euro
Verbleiben 693.057,61 Euro
Anteil
LK CLP (50%) 346.528,80 Euro
Unter
der Voraussetzung, dass der Kreistag eine entsprechende Beschlussfassung zur
Änderung der Krippenbezuschussung (sh. vorhergehenden Tagesordnungspunkt)
trifft, ergibt sich folgende Berechnung:
Berechnung
der Landkreisförderung nach dem neuen Grundsatzbeschluss:
Baukosten (Höchstbetrag LK CLP nach BKI-Mittelwert
Inkl. Regionalfaktor) 1.345.561,12
Euro
Einrichtungskosten (Höchstbetrag LK CLP) 120.000,00 Euro
Zusammen 1.465.561,12
Euro
Abzüglich Landesförderung nach RAT-Richtlinie 540.000,00 Euro
Verbleiben 925.561,12 Euro
Anteil
LK CLP (50%)
462.780,56 Euro
Krippengruppe beim Herz-Jesu-Kindergarten in Hemmelte
Die Gemeinde Lastrup hat am 15.11.2017 einen Zuschussantrag
für den Neubau einer eingruppigen Krippe im Nahbereich des bereits bestehenden
Herz-Jesu-Kindergartens mit 15 Betreuungsplätzen gestellt. Die Inbetriebnahme
ist für Herbst 2018 vorgesehen. Die Trägerschaft für die Krippe übernimmt die
kath. Kirchengemeinde Str. Petrus, Lastrup.
Die Nds. Landesschulbehörde hat der Gemeinde Lastrup
Fördermittel in Höhe von 180.000,00 Euro (15 Plätze á 12.000,00 Euro) nach der
neuen RAT- Richtlinie bewilligt.
Die
Baukosten und die Kosten für die Ausstattung wurden lt. Berechnung der
zuwendungsfähigen Kosten nach DIN 276 für die 1 Krippengruppe mit insgesamt
648.838,70 Euro (Bau- und Einrichtungskosten) angegeben.
Bisherige
Berechnung der Landkreisförderung:
Baukosten
(Höchstbetrag LK CLP BK-Index 01.10.2017) 407.238,12
Euro
Ausstattungskosten
(Höchstbetrag LK CLP) 35.000,00 Euro
Zusammen 442.238,12
Euro
Abzüglich
Landesförderung nach RAT-Richtlinie 180.000,00
Euro
Verbleiben 262.238,12
Euro
Abzüglich
BMO-Anteil 72.514,10 Euro
Verbleiben 189.724,02
Euro
Anteil
LK CLP (50%) 94.862,01 Euro
Unter
der Voraussetzung, dass der Kreistag eine entsprechende Beschlussfassung zur
Änderung der Krippenbezuschussung (sh. vorhergehenden Tagesordnungspunkt)
trifft, ergibt sich folgende Berechnung:
Berechnung
der Landkreisförderung nach dem neuen Grundsatzbeschluss:
Baukosten (Höchstbetrag LK CLP nach BKI-Mittelwert
Inkl. Regionalfaktor) 485.758,68
Euro
Einrichtungskosten (Höchstbetrag LK CLP) 40.000,00
Euro
Zusammen 525.758,68
Euro
Abzüglich Landesförderung nach RAT-Richtlinie 180.000,00
Euro
Verbleiben 345.758,68
Euro
Abzüglich
BMO-Anteil 72.514,10 Euro
Verbleiben 273.244,58
Euro
Anteil
LK CLP (50%) 136.622,29
Euro
Teilhaushalt
Jugendamt 2018
Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen:
Zuweisung an Gemeinden für Kinderkrippen 780.000,00 Euro