Beschlussvorschlag:
Dem Kreistag wird
folgende Beschlussfassung empfohlen:
Der Kreistag beschließt
aufgrund der neuen Beschlussfassung für die Bezuschussung von Krippenbauten
folgende geänderten Landkreiszuschüsse:
a) Gemeinde Barßel für die Krippengruppe beim
Kindergarten St. Anna in Neuland bis maximal 172.879,34 Euro
b) Stadt Cloppenburg für die Krippengruppe in der
ehemaligen Grundschule St. Andreas bis maximal 172.879,34 Euro
c) Gemeinde Essen für die Krippengruppe beim Kindergarten
St. Marien in Bevern bis maximal 172.879,34 Euro
d) Gemeinde Essen
für das Krippenhaus mit 5 Krippengruppen bis maximal 711.066,96 Euro.
Sachverhalt:
Unter der Voraussetzung, dass der Kreistag eine
entsprechende Beschlussfassung zur Änderung der Krippenbezuschussung (sh.
vorhergehenden Tagesordnungspunkt) trifft, würde sich der Zuschussbetrag des
Landkreises Cloppenburg für folgende bereits durch Kreistagsbeschluss
bewilligte Krippenbauten wie folgt ändern:
Gemeinde Barßel, Krippengruppe beim kath. Kindergarten St. Anna in Neuland
Bisherige Berechnung und Bewilligung der
Landkreisförderung:
Baukosten
(Höchstbetrag LK CLP) 398.694,66
Euro
Einrichtungskosten
(Höchstbetrag LK CLP) 35.000,00
Euro
Zusammen
433.694,66
Euro
Abzüglich
Landesförderung nach RAT-Richtlinie 180.000,00 Euro
Verbleiben
253.694,66
Euro
Anteil LK CLP (50%) 126.847,33
Euro
Neuberechnung der Landkreisförderung nach dem neuen
Grundsatzbeschluss:
Baukosten
(Höchstbetrag LK CLP nach BKI-Mittelwert
Inkl.
Regionalfaktor) 485.758,68
Euro
Einrichtungskosten
(Höchstbetrag LK CLP) 40.000,00
Euro
Zusammen
525.758,68
Euro
Abzüglich
Landesförderung nach RAT-Richtlinie 180.000,00 Euro
Verbleiben
345.758,68
Euro
Anteil LK CLP (50%) 172.879,34
Euro
Stadt Cloppenburg, Krippengruppe in der ehemaligen Grundschule St. Andreas
Bisherige Berechnung und Bewilligung der
Landkreisförderung:
Baukosten
(Höchstbetrag LK CLP) 398.694,66
Euro
Einrichtungskosten
(Höchstbetrag LK CLP) 35.000,00
Euro
Zusammen
433.694,66
Euro
Abzüglich
Landesförderung nach RAT-Richtlinie
180.000,00
Euro
Verbleiben
253.694,66
Euro
Anteil LK CLP (50%) 126.847,33
Euro
Neuberechnung der Landkreisförderung nach dem neuen
Grundsatzbeschluss:
Baukosten
(Höchstbetrag LK CLP nach BKI-Mittelwert
Inkl.
Regionalfaktor) 485.758,68
Euro
Einrichtungskosten
(Höchstbetrag LK CLP) 40.000,00
Euro
Zusammen
525.758,68
Euro
Abzüglich
Landesförderung nach RAT-Richtlinie 180.000,00 Euro
Verbleiben
345.758,68
Euro
Anteil LK CLP (50%) 172.879,34
Euro
Gemeinde Essen, Krippengruppe beim kath. Kindergarten St. Marien in Bevern
Bisherige Berechnung und Bewilligung der
Landkreisförderung:
Baukosten
(Höchstbetrag LK CLP) 398.694,66
Euro
Einrichtungskosten
(Höchstbetrag LK CLP) 35.000,00
Euro
Zusammen
433.694,66
Euro
Abzüglich
Landesförderung nach RAT-Richtlinie 180.000,00 Euro
Verbleiben
253.694,66
Euro
Anteil LK CLP (50%) 126.847,33
Euro
Neuberechnung der Landkreisförderung nach dem neuen
Grundsatzbeschluss:
Baukosten
(Höchstbetrag LK CLP nach BKI-Mittelwert
Inkl.
Regionalfaktor) 485.758,68
Euro
Einrichtungskosten
(Höchstbetrag LK CLP) 40.000,00
Euro
Zusammen
525.758,68
Euro
Abzüglich
Landesförderung nach RAT-Richtlinie 180.000,00 Euro
Verbleiben
345.758,68
Euro
Anteil LK CLP (50%) 172.879,34
Euro
Gemeinde Essen, Krippenhaus in Essen/Oldbg.
Bisherige Berechnung und Bewilligung der
Landkreisförderung:
Baukosten (Höchstbeträge LK CLP für zwei- und drei-
gruppige Krippen) 1.768.883,17
Euro
Einrichtungskosten (wie nach DIN 276 berechnet)
166.975,00 Euro
Zusammen 1.935.858,17
Euro
Abzüglich Landesförderung nach RAT-Richtlinie
900.000,00 Euro
Verbleiben 1.035.858,17
Euro
Anteil
LK CLP (50%) 517.929,09 Euro
Neuberechnung der Landkreisförderung nach dem neuen
Grundsatzbeschluss:
Baukosten (Höchstbeträge LK CLP für zwei- und drei-
gruppige Krippen nach BKI-Mittelwert inkl. Regionalfaktor) 2.155.158,92 Euro
Einrichtungskosten (wie nach DIN 276 berechnet)
166.975,00 Euro
Zusammen 2.322.133,92
Euro
Abzüglich Landesförderung nach RAT-Richtlinie
900.000,00 Euro
Verbleiben 1.422.133,92
Euro
Anteil
LK CLP (50%) 711.066,96 Euro
Finanzierung:
Teilhaushalt Jugendamt 2018
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen:
Zuweisung an Gemeinden für
Kinderkrippen 780.000,00
Euro