Beschlussvorschlag:
Dem Kreistag wird folgende Beschlussfassung empfohlen:
Der Kreistag beschließt, dass
a) Neu- und Erweiterungsbauten sowie Umbauten von
Kindergärten vom Landkreis Cloppenburg nach den bisherigen Grundsätzen
bezuschusst werden. Eine Bedarfsprüfung erfolgt durch die kreisangehörigen
Städte und Gemeinden.
b) Der Kreisausschuss wird ermächtigt, über die
Einzelanträge der Städte/ Gemeinden zu entscheiden.
Sachverhalt:
Die jährliche Kindergartenbedarfsplanung des
Landkreises Cloppenburg ist Grundlage für die Bedarfsermittlung und
Bezuschussung für Kindergärten in den Städten und Gemeinden. Hierfür liegt
folgender Grundsatzbeschluss des Kreistages vom 28.09.2017 zugrunde:
„Neu- und Erweiterungsbauten von Kindergärten werden
vom Landkreis Cloppenburg bezuschusst, wenn unter Zugrundelegung der letzten
drei Geburtsjahrgänge und einer 100%-Belegung oder der tatsächlichen Belegung
der Kindergärten die vorhandenen Vormittagsplätze in der jeweiligen
Stadt/Gemeinde nicht ausreichen.“
Durch die jährlichen Ermittlungen mit den aktuellen
Geburtenzahlen ergibt sich für die einzelne Gemeinde/ Stadt in der Regel auch
jährlich ein unterschiedlich errechneter Bedarf. Um jedoch langfristig planen
zu können, sind die Gemeinden/Städte auch auf die verlässliche Entscheidung des
Landkreises betr. dessen Bezuschussung angewiesen. Grundlegend hat sich
mittlerweile dahingehend eine Änderung ergeben, dass in fast allen Kommunen ein
Bedarf an Kindergartenplätzen gegeben ist. Dies bestätigt sich sowohl durch die
Kindergartenbedarfsplanung des Landkreises als auch durch die eigene Bedarfsplanung
jeder Gemeinde/Stadt. Die Umsetzung zur Abdeckung fehlender Betreuungsplätze
wurde bereits von vielen Kommunen auf den Weg gebracht.
Deshalb wird vorgeschlagen, dass die Schaffung von
neuen zusätzlichen Kindergartenplätzen/ Kindergartengruppen bei den Städten und
Gemeinden - unabhängig von der Kindergartenbedarfsplanung des Landkreises
Cloppenburg - vom Landkreis grundsätzlich bezuschusst wird. Auch sollte der
für Krippenbauten ermittelte Kubikmeter-Index für eine einheitliche
Handlungsweise ebenfalls für Umbauten von Kindergärten angewandt werden. Dies
würde sich zum Vorteil für die Städte/Gemeinden auswirken (aktueller
Kubikmeter-Index liegt bei 328,28 Euro; neuer Kubikmeter-Index wäre 347,48
Euro).
Hierfür ist ein neuer Grundsatzbeschluss des Kreistages
erforderlich. Darüber hinaus sollte der Kreisausschuss nach Beschlussempfehlung
des Jugendhilfeausschusses ermächtigt werden, über die entsprechenden Anträge
der Städte und Gemeinden zu entscheiden.
Finanzierung:
Teilhaushalt Jugendamt 2018
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen:
Zuweisung an Gemeinden
für Neubau Kindergarten: 1.800.000
Euro