Beschlussvorschlag:
Dem Kreistag wird
folgende Beschlussfassung empfohlen:
Der Kreistag beschließt
die Bezuschussung von Krippenbauten ab Baubeginn 01.01.2017 wie folgt zu
ändern:
a)
Der Höchstbetrag für Baukosten richtet sich nach dem
BKI-Mittelwert inkl. Regionalfaktor und wird jährlich zum 01.08. angepasst
b)
Der Höchstbetrag für die Ausstattungskosten einer
Krippengruppe wird auf 40.000 Euro festgelegt.
c)
Aus Vereinfachungsgründen wird bei der
Zuschussberechnung die Gesamtsumme der Bau- und Ausstattungskosten zugrunde
gelegt.
d)
Der Kreisausschuss wird ermächtigt, über die
Einzelanträge der Städte/ Gemeinden zu entscheiden.
Sachverhalt:
Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 26.04.2007
beschlossen, die Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe für die Kinderbetreuung
– mit Ausnahme der Tagespflege – entsprechend den gesetzlichen Vorgaben des
Tagesbetreuungsausbaugesetzes (TAG) auf die kreisangehörigen Städte und
Gemeinden zu übertragen und mit ihnen eine entsprechende Vereinbarung zu
schließen. Diese gemeinsame Vereinbarung ist zum 01.08.2007 in Kraft getreten
und wurde aufgrund verschiedener Änderungen (u.a. durch das
Kinderförderungsgesetz KiFöG) nochmals zum 01.01.2011 neu abgeschlossen. U.a.
sind die Städte und Gemeinden hiermit die Verpflichtung eingegangen, den Ausbau
der Krippenplätze eigenverantwortlich zu übernehmen; der Landkreis wiederum hat
sich zur Beteiligung an den Investitionskosten verpflichtet.
Mit den Vertretern der Städte und Gemeinden hat man
sich diesbezüglich darauf verständigt, dass vom Landkreis die Kosten für eine
„Standardkrippe“ – unterschieden nach eingruppig, zweigruppig und dreigruppig -
ermittelt werden sollen und diese als Höchstbetrag für die Baukosten einer
Krippe zuzüglich Ausstattungskosten vereinbart werden. Unter Berücksichtigung
der gesetzlichen Vorgaben durch die Verordnung über Mindestanforderungen an
Kindertagesstätten (1. DVO-KiTaG) und dem Baukostenindex des Nds.
Sozialministeriums für Kindertageseinrichtungen wurden verschiedene
Berechnungsmodelle von der Hochbauabteilung des Schul- und Kulturamtes des
Landkreises Cloppenburg durchgeführt. Man hat sich mit den Städten und
Gemeinden auf eine Variante geeinigt, die über den Mindestanforderungen lag,
damit den Städten und Gemeinden auch noch ein gewisser Spielraum bei der
Gestaltung der Krippen bleibt. Weiter hat man sich darauf verständigt, dass der
angewandte Baukostenindex des Nds. Sozialministeriums jährlich angepasst wird
(Entwicklung Baukostenindex – Anlage 1). Für die Einrichtung wurden 35.000 Euro
als Höchstbetrag pro Krippengruppe vereinbart.
Eine Übersicht der seit 2013 abgerechneten
Baumaßnahmen zeigt, dass bei einigen Städten/ Gemeinden der zuschussfähige
Höchstbetrag auskömmlich war, bei anderen die Baukosten jedoch darüber lagen.
Gleiches gilt für die Ausstattungskosten (sh. beigefügte Übersicht – Anlage 2).
Seitens der Städte und Gemeinden wurde vorgebracht,
dass der Baukostenindex insbesondere bezüglich der Kostengruppen 300 (Bauwerk –
Baukonstruktionen) und 400 (Bauwerk –
technische Anlagen) nicht mehr auskömmlich seien.
Die Angelegenheit wurde verwaltungsintern mit der
Hochbauabteilung (Frau Münchow) besprochen und von dort wurde vorgeschlagen,
den Baukostenindex nicht mehr nach den Vorgaben des Nds. Sozialministeriums,
sondern nach dem Baukosteninformationsdienst zu berechnen. Damit würde der
aktuellen Entwicklung der Baukonjunktur Rechnung getragen werden, indem höhere
Kosten für Baukonstruktion und technische Anlagen sowie höhere Baunebenkosten
(u.a. Architektenkosten) anerkannt werden.
Es wurden folgende Varianten bei der Neuberechnung der
Kosten für den Neubau einer ein-, zwei- und dreigruppigen Kinderkrippe unter
Zugrundelegung des Baukostenindexes nach dem Baukosteninformationsdienst
vorgenommen:
- BKI-Mittelwert inkl. Regionalfaktor
- BKI-Mittelwert ohne Regionalfaktor
- BKI-Höchstwert inkl. Regionalfaktor
- BKI-Höchstwert ohne Regionalfaktor
Die errechneten Beträge sind der beigefügten Übersicht
zu entnehmen (Anlage 3).
Weiter sollte aus Vereinfachungsgründen zukünftig
keine Unterscheidung mehr zwischen den Baukosten und den Ausstattungskosten
vorgenommen werden. Hier wird seitens des Landkreises vorgeschlagen, zukünftig
eine Gesamtsumme (Baukostenhöchstbetrag + 40.000 Euro für die Einrichtung pro
Krippengruppe) für die Zuschussberechnung zugrunde zu legen.
In der Sitzung der Hauptverwaltungsbeamten wurden die
ausgearbeiteten Vorschläge zur Anpassung des Baukostenindexes vorgestellt. Die
Vertreter der Städte und Gemeinden und des Landkreises verständigten sich
darauf, dass den politischen Gremien des Landkreises die Anwendung des
BKI-Mittelwertes inkl. Regionalfaktor (Nr. 2 a der Tabelle) rückwirkend zum
01.01.2017 vorgeschlagen werden soll. Weiterhin sollen – wie vom Landkreis
Cloppenburg vorgeschlagen - die Ausstattungskosten um 5.000 Euro von 35.000
Euro auf 40.000 Euro erhöht und aus Vereinfachungsgründen bei der
Zuschussberechnung die Gesamtsumme der Bau- und Ausstattungskosten zugrunde
gelegt werden.
Anmerkung: Bei der Berechnung der Krippenförderung wird der
Baukostenindex zu Beginn der Baumaßnahme zugrunde gelegt. Die rückwirkende
Änderung des Baukostenindex betrifft somit nur diejenigen Maßnahmen, die nach
dem 01.01.2017 begonnen worden sind.
Die Verwaltung des Landkreises Cloppenburg schlägt
vor, einen entsprechenden Grundsatzbeschluss des Kreistages zu fassen. Darüber
hinaus sollte der Kreisausschuss nach Beschlussempfehlung des
Jugendhilfeausschusses ermächtigt werden, über die entsprechenden Anträge der
Städte und Gemeinden zu entscheiden.
Lt. Frau Münchow erfolgt die Anpassung des BKI-Wertes
vierteljährlich (Februar/ Mai/ August/ November). Der jetzt ermittelte Wert
bezieht sich auf August 2017. Eine Anpassung sollte jedoch nur 1x jährlich
erfolgen. Vorgeschlagen wird, den jetzigen Wert erstmalig im August 2018
anzupassen und dann fortlaufend jährlich.
Finanzierung:
Teilhaushalt Jugendamt
2018
Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen:
Zuweisung an Gemeinden für Kinderkrippen 780.000,00
Euro
Anlagenverzeichnis:
- Entwicklung Baukostenindex seit 2008
- Übersicht Kosten/Förderhöchstbeträge der seit 2013 abgerechneten
Baumaßnahmen
- Aufstellung der verschiedenen BKI-Werte