Beschlussvorschlag:
Der Schulausschuss
empfiehlt dem Kreistag, an die Gemeinde Cappeln für den Einbau von einem
Rollstuhl-Schrägaufzug in der Oberschule Cappeln aus der Kreisschulbaukasse
einen Zuschuss in Höhe von bis zu 11.250,00 EUR zu gewähren.
Sachverhalt:
Die Schulträger erhalten aus der Kreisschulbaukasse Zuschüsse für
schulisch notwendige Baumaßnahmen inklusive der erforderlichen Ersteinrichtung
sowie für die Erstellung der Außenanlagen.
Die Zuschüsse betragen im Primarbereich 33,33 Prozent und in den
Sekundarbereichen I und II 50 Prozent der als schulisch notwendig anerkannten
Maßnahmekosten.
Zudem hat der Kreistag des Landkreises Cloppenburg bezüglich notwendiger
Aufwendungen für Brandschutzmaßnahmen, die im Zuge von Baugenehmigungsverfahren
für die Schulen nachträglich gefordert werden, beschlossen, dass solche
Maßnahmen grundsätzlich bezuschussungsfähig sind.
Die Gemeinde Cappeln beantragt einen anteiligen Zuschuss aus der
Kreisschulbaukasse für den Einbau von einem Rollstuhl-Schrägaufzug in der
Oberschule Cappeln.
Die eingereichten Planungsunterlagen nebst Kostenschätzung wurden von der
Hochbauabteilung des Landkreises Cloppenburg geprüft.
Insgesamt belaufen sich die zuwendungsfähigen Kosten auf 22.500,00 EUR.
Die Notwendigkeit der Maßnahme wird anerkannt.
Der Zuschuss an die Gemeinde Cappeln würde bis zu 11.250,00 EUR (1/2 der
zuwendungsfähigen Kosten) betragen.
Finanzierung:
Entsprechende
Mittel für die Maßnahme wurden im Haushalt des Landkreises Cloppenburg
(Kreisschulbaukasse) veranschlagt.