Beschlussvorschlag:
Der Schulausschuss
empfiehlt dem Kreistag, den Antrag der Gemeinde Lastrup auf Gewährung eines
Zuschusses für die Ausleuchtung der Kleinspielfelder bei der Oberschule Lastrup
mit einer Lichtanlage abzulehnen.
Sachverhalt:
Die Schulträger erhalten aus der Kreisschulbaukasse Zuschüsse für
schulisch notwendige Baumaßnahmen inklusive der erforderlichen Ersteinrichtung
sowie für die Erstellung der Außenanlagen.
Die Zuschüsse betragen im Primarbereich 33,33 Prozent und in den
Sekundarbereichen I und II 50 Prozent der als schulisch notwendig anerkannten
Maßnahmekosten.
Zudem hat der Kreistag des Landkreises Cloppenburg bezüglich notwendiger
Aufwendungen für Brandschutzmaßnahmen, die im Zuge von Baugenehmigungsverfahren
für die Schulen nachträglich gefordert werden, beschlossen, dass solche
Maßnahmen grundsätzlich bezuschussungsfähig sind.
Die Gemeinde Lastrup beantragt einen anteiligen Zuschuss aus der
Kreisschulbaukasse für die Ausleuchtung der Kleinspielfelder mit einer
Lichtanlage bei der Oberschule Lastrup.
Die Notwendigkeit der Maßnahme wird seitens der Kreisverwaltung
angezweifelt, da die Beleuchtungsanlage nicht zu den gewöhnlichen Schulzeiten
benötigt wird. Daher wird die Ausleuchtung der Kleinfeldanlage nicht als
schulisch notwendige Maßnahme angesehen.
Insgesamt würden sich die zuwendungsfähigen Kosten auf 9.047,03 € EUR
belaufen.
Der Zuschuss an die Gemeinde Lastrup würde bis zu 4.523,52 EUR (1/2 der
zuwendungsfähigen Kosten) betragen.