Beschlussvorschlag:
Der Schulausschuss empfiehlt dem Kreistag,
die Richtlinie zur Förderung des Schulbaus durch die Kreisschulbaukasse des
Landkreises Cloppenburg zu beschließen.
Sachverhalt:
Der Landkreis
Cloppenburg beteiligt sich gemäß § 117 des Niedersächsischen Schulgesetztes
(NSchG) an den Baukosten der Schulen im Kreisgebiet. Zu diesem Zweck unterhält
der Landkreis eine Kreisschulbaukasse, deren finanzielle Ausstattung zu zwei
Dritteln vom Landkreis und zu einem Drittel von den kreiseigenen Städten und
Gemeinden aufgebracht wird.
Nach § 117 Abs. 1
NSchG können Zuwendungen aus der Kreisschulbaukasse für notwendige
Schulbaukosten für Neu- Um- und Erweiterungsbauten, zum Erwerb von Gebäuden für
schulische Zwecke und für Erstausstattungen gewährt werden. Aus der
Kreisschulbaukasse erhalten die Schulträger im Primarbereich Zuwendungen in
Höhe von einem Drittel und in den Sekundarbereichen Zuwendungen in Höhe der
Hälfte der notwendigen Schulbaukosten.
Die Festsetzung der
zuwendungsfähigen Baukosten durch die Hochbauabteilung des Landkreises erfolgte
bisher für die Kostengruppen 300 (Bauwerk/Bauwerkkonstruktion) und 400
(Bauwerk/technische Anlagen) der DIN 276 nach den jeweiligen Preisindexzahlen
des Runderlasses des niedersächsischen Sozialministeriums. Zusätzlich wurden
Baunebenkosten (Kostengruppe 700) sowie Kosten für die Außenanlagen
(Kostengruppe 500) und die Ausstattung (Kostengruppe 600) nach den Angaben des
jeweiligen Schulträgers berücksichtigt.
Da die dabei festgesetzten Kosten in der Vergangenheit oftmals für die
jeweiligen Schulträger aufgrund gestiegener Baukosten nicht zu einer
auskömmlichen Finanzierung führten und außerdem eine Gleichbehandlung aller
Schulträger im Landkreis Cloppenburg nicht sichergestellt werden konnte, sollen
die zuwendungsfähigen Kosten entsprechend der Berechnung bei der
Krippenförderung zukünftig auf der Grundlage des Baukostenindexes abhängig von
der Schulform nach dem Baukosteninformations-dienst (BKI) erfolgen.
Gleichzeitig soll die teilweise in der Vergangenheit angewandte Regelung eines
15 %-igen Zuschlages zur Abfederung von Preissteigerungen nicht mehr angewandt
werden.
Zur Festlegung
eines einheitlichen Antrags- und Prüfungsverfahrens unter Berücksichtigung der
vorgenannten geänderten Berechnungsgrundlagen hat die Verwaltung die anliegende
Richtlinie zur Förderung des Schulbaus durch die Kreisschulbaukasse des
Landkreises Cloppenburg erarbeitet. Die Inhalte der Richtlinie wurden auf der
Klausurtagung der Hauptverwaltungsbeamten am 07.03. und 08.03.2018 den Bürgermeistern
der Städte und Gemeinden des Landkreises Cloppenburg vorgestellt.
Neben der
Festlegung des Antrags- und Prüfungsverfahrens enthält die Richtlinie
Regelungen zum Gegenstand der Förderung sowie zum Auszahlungsverfahren und
Verwendungsnachweis. Die Förderrichtlinie soll rückwirkend zum 01.01.2018 in
Kraft treten und deshalb für alle Anträge gelten, die ab dem 01.01.2018 beim
Landkreis eingegangen sind.
Anlagenverzeichnis:
Richtlinie zur Förderung des Schulbaus durch die Kreisschulbaukasse des Landkreises Cloppenburg