Sachverhalt:
Das deutsche Abfallrecht muss in
wenigen Monaten an die Vorgaben der Europäischen Abfallrahmenrichtlinie
angepasst werden. Dazu hat das Bundesumweltministerium im August 2010 den
Referentenentwurf eines Kreislaufwirtschaftsgesetzes vorgelegt und im September
2010 mit den
Verbänden erörtert. Die kommunalen Spitzenverbände - der Deutsche Städtetag,
der Deutsche Landkreistag und der Deutsche Städte- und Gemeindebund - sehen
nach wie vor mit großer Sorge, dass die vorgesehenen Regelungen Gefahren für
die Zukunft der kommunal verantworteten Abfallentsorgung, für die Planungs- und
Investitionssicherheit der Kommunen und damit für die Stabilität der
Abfallgebühren in sich tragen, sollten sie im nächsten Jahr unverändert von den
Gesetzgebungsorganen des Bundes beschlossen werden.
Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände fordert daher die Räte der
Städte und Gemeinden und die Kreistage auf, die anliegende Resolution zu
beschließen und auf dieser Grundlage das Gespräch mit den örtlichen
Bundestagsabgeordneten mit dem Ziel zu suchen, in den parlamentarischen
Beratungen eindeutig für die Interessen der Bürgerinnen und Bürger einzutreten.
Das Rundschreiben des Niedersächsischen Landkreistages sowie die Resolution (im
Entwurf) sind in der Anlage beigefügt.
Anlagenverzeichnis:
Rundschreiben des NLT
Entwurf einer Resolution