Betreff
Verlängerte Fortführung des Sekundarbereichs I der Förderschule Lernen
Vorlage
V-SCHUL/18/121
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Schulausschuss empfiehlt dem Kreistag, der Fortführung der Förderschule Lernen im Sekundarbereich I bis zum Ende des Schuljahres 2027/2028 an der Albert-Schweitzer-Schule in Cloppenburg zuzustimmen.


Sachverhalt:

Durch die Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) vom 28.02.2018 besteht die Möglichkeit, dass kommunale Schulträger gemäß § 183c Abs. 5 NSchG bei der Schulbehörde beantragen, die am Stichtag 31.07.2018 bestehende Förderschulen im Förderschwerpunkt Lernen im Sekundarbereich I bis spätestens zum Ende des Schuljahres 2027/2028 fortzuführen. Der Antrag wird genehmigt, wenn die Entwicklung der Schülerzahlen die Fortführung rechtfertigt und der Schulträger darlegt, mit welchen Maßnahmen der regionalen Schulentwicklung er das Ziel der der inklusiven Schule für seine Region zu erreichen plant. Als Alternative besteht die Möglichkeit, anstelle der Fortführung der Förderschule Lerngruppen an einer allgemeinen Schule einzurichten.

Nach Bekanntwerden des Gesetzesentwurfes zu einer entsprechenden Änderung des Schulgesetzes stellten die Schulleitungen der Förderschulen einen gemeinsamen Antrag an den Landkreis Cloppenburg auf Verlängerung der Fortführung des Förderschwerpunktes Lernen im Sekundarbereich I. Es besteht danach Einvernehmen zwischen den Förderschulleitungen, dass mit der Fortführung des Förderschwerpunktes Lernen an den Förderschulen bis zum Ende des Schuljahres 2027/2028 keine baulichen Erweiterungen verbunden sein dürften. Deshalb wurde einvernehmlich beantragt, die Fortführung des Förderschwerpunktes Lernen für alle betroffenen Schülerinnen und Schüler des Landkreises Cloppenburg für den Übergangszeitraum bis zum Ende des Schuljahres 2027/2028 aufgrund der dort vorhandenen räumlichen Kapazitäten in der Albert-Schweitzer-Schule in Cloppenburg einzurichten.

Eine Vorberatung mit dem Thema im Schulausschuss des Landkreises Cloppenburg am 08.02.2018 hat ergeben, dass alle im Kreistag vertretenen Fraktionen eine Antragstellung befürworten. Vor einer letztendlichen Antragstellung des Landkreises waren jedoch die tatsächliche Gesetzesänderung sowie die angekündigten „Hinweise für die kommunalen Schulträger“ des Kultusministeriums zur erforderlichen Bedarfsermittlung und die Planung für die weitere Entwicklung der inklusiven Beschulung für die Schulträger abzuwarten. Dazu ergänzend sollten die Planungen der Städte und Gemeinden des Landkreises als Schulträger zur Inklusion an den allgemeinbildenden Schulen abgefragt werden.

Neben einer Beteiligung der 13 Städte und Gemeinden des Landkreises wurde auch das St.Vincenzhaus Cloppenburg sowie der Caritasverein Altenoythe um eine Stellungnahme zur beabsichtigten Fortführung des Förderschwerpunktes Lernen an der Albert-Schweitzer-Schule in Cloppenburg gebeten. Von den 13 Städten und Gemeinden des Landkreises erhielt der Landkreis 11 positive Rückmeldungen mit einer Befürwortung der Fortführung des Förderschwerpunktes Lernen an der Albert-Schweitzer-Schule in Cloppenburg. Die Schulträger der Oberschulen, Haupt- und Realschulen im Landkreis Cloppenburg haben ihre Verpflichtungen im Rahmen der Inklusion, wie z.B.  die Durchführung von baulichen Einrichtungen zur erforderlichen Barrierefreiheit grundsätzlich bereits erfüllt und erleben das gemeinsame Wirken in einer inklusiven Schule nach den bisherigen Erfahrungen als eine große Bereicherung für das Schulleben. Dies stehe jedoch nach Meinung der Schulträger und der Schulleitungen der Weiterführung des Förderschwerpunktes Lernen an der Albert-Schweitzer-Schule nicht entgegen, da die Wahlfreiheit der Eltern zum Besuch der allgemeinbildenden Schulen erhalten bliebe. Außerdem sei eine Weiterführung der Förderschule Lernen besser geeignet für Kinder mit Lernbeeinträchtigungen, die eine geschützte auf ihre Bedürfnisse angepasste Lernumgebung benötigen. Dies könne eine allgemeinbildende Schule im Gegensatz zu einer darauf aus- und eingerichteten Förderschule nicht ausreichend bieten.

Die Stadt Friesoythe unterstützt die Wahlmöglichkeit der Eltern zwischen einer Regel- und Förderschule, bittet jedoch darum, den Antrag auf Fortführung der Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen für alle bestehenden Förderschulen und insbesondere auch für die Elisabethschule Friesoythe zu beantragen. Für die Friesoyther Schülerinnen und Schüler sehe die Stadt Friesoythe ansonsten keinen Nutzen, da die Eltern für ihre Kinder keinen entsprechend langen Schulweg hinnehmen würden.

Die Förderschule St. Vincenzhaus in Cloppenburg begrüßt die Fortführung der Förderschule Lernen im Sekundarbereich I der Albert-Schweitzer-Schule in Cloppenburg. Die Aufnahmeanfragen von Eltern aus dem Landkreis Cloppenburg, die ihre Kinder mit besonderen Lernschwierigkeiten an inklusiven Schulen deutlich überfordert sehen und gerne eine Förderschule wählen möchten, übersteige die im St. Vincenzhaus vorhandene Kapazitäten.

Zwei Gemeinden des Landkreises sowie der Caritasverein Altenoythe äußerten sich nicht auf die Anfrage. Bei einer fehlenden Äußerung kann aber entsprechend der Anfrage des Landkreises eine Befürwortung des Antrages unterstellt werden.

Da der Antrag bei der Schulbehörde für die Fortführung der Förderschule Lernen bis zum 30.04.2018 für das Schuljahr 2018/2019 gestellt werden musste, hat der Landkreis den Antrag unter Vorbehalt eines entsprechenden Kreistagsbeschlusses bereits mit Datum vom 23.04.2018 gestellt. Dem Antrag wurde ein Inklusionskonzept sowie Schülerzahlenprognosen der in Trägerschaft des Landkreises Cloppenburg befindlichen Förderschulen beigefügt.



Anlagenverzeichnis:

Konzept zur inklusiven Beschulung aller Schülerinnen und Schüler des Landkreises Cloppenburg