Beschlussvorschlag:
Der Schulausschuss empfiehlt dem Kreistag,
der Fortführung der Förderschule Lernen im Sekundarbereich I bis zum Ende des
Schuljahres 2027/2028 an der Albert-Schweitzer-Schule in Cloppenburg
zuzustimmen.
Sachverhalt:
Durch die Änderung
des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) vom 28.02.2018 besteht die
Möglichkeit, dass kommunale Schulträger gemäß § 183c Abs. 5 NSchG bei der
Schulbehörde beantragen, die am Stichtag 31.07.2018 bestehende Förderschulen im
Förderschwerpunkt Lernen im Sekundarbereich I bis spätestens zum Ende des
Schuljahres 2027/2028 fortzuführen. Der Antrag wird genehmigt, wenn die Entwicklung
der Schülerzahlen die Fortführung rechtfertigt und der Schulträger darlegt, mit
welchen Maßnahmen der regionalen Schulentwicklung er das Ziel der der
inklusiven Schule für seine Region zu erreichen plant. Als Alternative besteht
die Möglichkeit, anstelle der Fortführung der Förderschule Lerngruppen an einer
allgemeinen Schule einzurichten.
Nach Bekanntwerden
des Gesetzesentwurfes zu einer entsprechenden Änderung des Schulgesetzes
stellten die Schulleitungen der Förderschulen einen gemeinsamen Antrag an den
Landkreis Cloppenburg auf Verlängerung der Fortführung des Förderschwerpunktes
Lernen im Sekundarbereich I. Es besteht danach Einvernehmen zwischen den
Förderschulleitungen, dass mit der Fortführung des Förderschwerpunktes Lernen
an den Förderschulen bis zum Ende des Schuljahres 2027/2028 keine baulichen
Erweiterungen verbunden sein dürften. Deshalb wurde einvernehmlich beantragt,
die Fortführung des Förderschwerpunktes Lernen für alle betroffenen
Schülerinnen und Schüler des Landkreises Cloppenburg für den Übergangszeitraum
bis zum Ende des Schuljahres 2027/2028 aufgrund der dort vorhandenen räumlichen
Kapazitäten in der Albert-Schweitzer-Schule in Cloppenburg einzurichten.
Eine Vorberatung
mit dem Thema im Schulausschuss des Landkreises Cloppenburg am 08.02.2018 hat
ergeben, dass alle im Kreistag vertretenen Fraktionen eine Antragstellung
befürworten. Vor einer letztendlichen Antragstellung des Landkreises waren
jedoch die tatsächliche Gesetzesänderung sowie die angekündigten „Hinweise für
die kommunalen Schulträger“ des Kultusministeriums zur erforderlichen
Bedarfsermittlung und die Planung für die weitere Entwicklung der inklusiven
Beschulung für die Schulträger abzuwarten. Dazu ergänzend sollten die Planungen
der Städte und Gemeinden des Landkreises als Schulträger zur Inklusion an den
allgemeinbildenden Schulen abgefragt werden.
Neben einer
Beteiligung der 13 Städte und Gemeinden des Landkreises wurde auch das
St.Vincenzhaus Cloppenburg sowie der Caritasverein Altenoythe um eine
Stellungnahme zur beabsichtigten Fortführung des Förderschwerpunktes Lernen an
der Albert-Schweitzer-Schule in Cloppenburg gebeten. Von den 13 Städten und
Gemeinden des Landkreises erhielt der Landkreis 11 positive Rückmeldungen mit
einer Befürwortung der Fortführung des Förderschwerpunktes Lernen an der
Albert-Schweitzer-Schule in Cloppenburg. Die Schulträger der Oberschulen,
Haupt- und Realschulen im Landkreis Cloppenburg haben ihre Verpflichtungen im
Rahmen der Inklusion, wie z.B. die
Durchführung von baulichen Einrichtungen zur erforderlichen Barrierefreiheit
grundsätzlich bereits erfüllt und erleben das gemeinsame Wirken in einer
inklusiven Schule nach den bisherigen Erfahrungen als eine große Bereicherung
für das Schulleben. Dies stehe jedoch nach Meinung der Schulträger und der
Schulleitungen der Weiterführung des Förderschwerpunktes Lernen an der
Albert-Schweitzer-Schule nicht entgegen, da die Wahlfreiheit der Eltern zum
Besuch der allgemeinbildenden Schulen erhalten bliebe. Außerdem sei eine
Weiterführung der Förderschule Lernen besser geeignet für Kinder mit
Lernbeeinträchtigungen, die eine geschützte auf ihre Bedürfnisse angepasste
Lernumgebung benötigen. Dies könne eine allgemeinbildende Schule im Gegensatz
zu einer darauf aus- und eingerichteten Förderschule nicht ausreichend bieten.
Die Stadt
Friesoythe unterstützt die Wahlmöglichkeit der Eltern zwischen einer Regel- und
Förderschule, bittet jedoch darum, den Antrag auf Fortführung der Förderschule
mit dem Förderschwerpunkt Lernen für alle bestehenden Förderschulen und
insbesondere auch für die Elisabethschule Friesoythe zu beantragen. Für die
Friesoyther Schülerinnen und Schüler sehe die Stadt Friesoythe ansonsten keinen
Nutzen, da die Eltern für ihre Kinder keinen entsprechend langen Schulweg
hinnehmen würden.
Die Förderschule
St. Vincenzhaus in Cloppenburg begrüßt die Fortführung der Förderschule Lernen
im Sekundarbereich I der Albert-Schweitzer-Schule in Cloppenburg. Die
Aufnahmeanfragen von Eltern aus dem Landkreis Cloppenburg, die ihre Kinder mit
besonderen Lernschwierigkeiten an inklusiven Schulen deutlich überfordert sehen
und gerne eine Förderschule wählen möchten, übersteige die im St. Vincenzhaus
vorhandene Kapazitäten.
Zwei Gemeinden des
Landkreises sowie der Caritasverein Altenoythe äußerten sich nicht auf die
Anfrage. Bei einer fehlenden Äußerung kann aber entsprechend der Anfrage des
Landkreises eine Befürwortung des Antrages unterstellt werden.
Da der Antrag bei
der Schulbehörde für die Fortführung der Förderschule Lernen bis zum 30.04.2018
für das Schuljahr 2018/2019 gestellt werden musste, hat der Landkreis den
Antrag unter Vorbehalt eines entsprechenden Kreistagsbeschlusses bereits mit
Datum vom 23.04.2018 gestellt. Dem Antrag wurde ein Inklusionskonzept sowie
Schülerzahlenprognosen der in Trägerschaft des Landkreises Cloppenburg
befindlichen Förderschulen beigefügt.
Anlagenverzeichnis:
Konzept zur
inklusiven Beschulung aller Schülerinnen und Schüler des Landkreises
Cloppenburg