Beschlussvorschlag:
Dem Kreistag wird folgende Beschlussfassung
empfohlen:
Der Nahverkehrsplan Landkreis Cloppenburg 2018 wird in der vorliegenden Fassung zur weiteren Optimierung des Öffentlichen Personennahverkehrs beschlossen.
Sachverhalt:
Das
Personenbeförderungsgesetz (PBefG) § 8 Abs. 3 schreibt vor, dass die
Aufgabenträger für die Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung der Bevölkerung
mit Verkehrsleistungen einen Nahverkehrsplan (NVP) aufstellen müssen. Er stellt
ein wichtiges Planungsinstrument dar und dient dazu, den Aufgabenträgern eine
tragfähige und finanziell realistische Grundlage zur Ausgestaltung des ÖPNV für
die nächsten fünf Jahre zu schaffen. Nach diesem Zeitraum muss gem. § 6 Abs. 1
Niedersächsisches Nahverkehrsgesetz der Nahverkehrsplan fortgeschrieben werden.
Zudem werden handlungsorientierte Zielvorstellungen zu Umfang und Qualität des
Öffentlichen Personennahverkehrs in dem jeweiligen Zuständigkeitsgebiet im
Nahverkehrsplan festgelegt. Die Landesnahverkehrsgesellschaft (LNVG) orientiert
sich als Genehmigungsbehörde bei der Linien-Konzessionierung an den jeweilig
gültigen Nahverkehrsplänen.
Der Kreistag
des Landkreises Cloppenburg hat im Dezember 2016 das Optimierungskonzept für
den Öffentlichen Personennahverkehr beschlossen. Das Optimierungskonzept
beinhaltet u.a. die Neuschreibung eines Nahverkehrsplanes. Hierfür wurde das
Beratungsunternehmen kreamobil GmbH beauftragt. Unter Beteiligung aller
Akteure, die entsprechend den gesetzlichen Regelungen bei der Erstellung des
Nahverkehrsplans zu beteiligen sind,
wurden für die Vorbereitung des ersten Entwurfes des Nahverkehrsplanes
drei Workshops veranstaltet, um die Ideen und erkannten Mängel aller relevanten
Akteure in den Nahverkehrsplan einfließen zu lassen. Der Entwurf des
Nahverkehrsplanes wurde am 07.02.2018 den Kreistagsmitgliedern zugesandt.
Das
Anhörungsverfahren zum Nahverkehrsplan dauerte vom 08.01.2018 bis
einschließlich zum 08.03.2018. Es wurden alle zu beteiligenden Stellen
eingeladen, ihre Anmerkungen und Verbesserungsvorschläge zum NVP an den
Landkreis zurückzumelden. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden aufgenommen,
vom Landkreis bewertet und unter Berücksichtigung der entsprechenden
Gegebenheiten in den Nahverkehrsplan eingearbeitet. Die Liste der
Abwägungsvorschläge wird der Beschlussvorlage als Anlage beigefügt. Die finale
Version des Nahverkehrsplanes wurde im April 2018 gefertigt.
Der nun vorliegende Nahverkehrsplan hat folgenden
Inhalt:
1. Einleitung
2. Bestandsaufnahme
3. Ziele und Leitlinien
4. Anforderungsprofil
5. Mängel- (Chancen-) Analyse
6. Maßnahmenkonzept
7. Maßnahmenplan
8. Maßnahmenwirkungen und Bewertung
9. Anhörungs- und Beteiligungsverfahren
10. Anlagen
Das Maßnahmenkonzept (Kap. 6) beschreibt die Empfehlungen zur Weiterentwicklung des ÖPNV-Angebotes. Die Maßnahmen beziehen sich auf alle fachlichen Aspekte des Nahverkehrsplans. Entsprechend dem Charakter des NVP als strategischer Rahmenplan werden die Maßnahmen überwiegend auf einer prinzipiellen Detaillierungsebene formuliert.
Das Maßnahmenkonzept wird
im Folgenden kurz dargestellt:
M1 Prüfung der internen Leistungsfähigkeit
Prüfung, inwiefern die
bestehenden internen Organisationsstrukturen des Landkreises angesichts
zukünftiger Anforderungen – insbesondere auch auf Basis des NVP –
weiterentwickelt werden müssen.
M2 Beteiligung
Stärkere Einbindung von
Städten, Gemeinden, Interessenvertreter unterschiedlicher Bevölkerungsgruppen
und die im Landkreis Cloppenburg aktiven Verkehrsunternehmen in die zukünftigen
Planungsvorhaben des Landkreises.
M3 Beobachtung
der Nachfrageentwicklung
Durchführung von
Fahrgasterhebungen in regelmäßigen Abständen (mindestens einmal pro 5 Jahre).
Hierbei auch Erfassung von Quelle-Ziel-Beziehungen, genutzte Ticketarten,
Pendlerverflechtungen und Umsteigebeziehungen.
M4 Prüfung
zur Entwicklung von Regionallinien
Erarbeitung von
Entwicklungsszenarien zur Weiterentwicklung der regionalen Verbindungen. Langfristige Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen
und Prüfung der Förderfähigkeit.
Prüfung für den Status als
eigenwirtschaftliche Linien und Prüfung einer Überführung in
gemeinwirtschaftliche Linien.
Insbesondere auch
Entwicklungsszenarien für eine verbesserte Anbindung an die Mittel- und
Oberzentren außerhalb des Landkreises (auch als „landesbedeutsame Linien“).
M5 Umsetzung
des Rufbuskonzepts
Schaffung der Netzebene 2a
und der nötigen Schnittstelle zu überregionalen Verkehren. Deutliche
Verbesserung der Erschließungs- und Verbindungsqualität. Projektplan zur
Umsetzung des Rufbuskonzeptes in Anlage 6 des NVP.
M6 Reaktivierung
der Bahnstrecken
Wiedereinführung des SPNV
zwischen Friesoythe und Cloppenburg, sowie zwischen Meppen und Essen Oldb.
werden auch künftig politisch, planerisch und ggf. auch finanziell unterstützt.
Die
Reaktivierungsbestrebungen sind für alle Planungsvorhaben zu berücksichtigen,
um Konkurrenz bzw. Parallelität zwischen den Verkehrsangeboten zu vermeiden.
Dies gilt insbesondere auch bei der Entwicklung zukünftiger Szenarien im
Regionalverkehr (siehe hierzu M4).
M7 Prüfung
von Abend-, Freizeit-, und Wochenendverkehren
Es soll geprüft werden, in
welcher Form und in welchem Umfang,
Abend-, Freizeit-, und Wochenendverkehre hergestellt werden sollen/können.
Die Prüfung soll auf den Erkenntnissen in der Pilotphase des Rufbussystems
aufbauen. Sie ist zeitlich mit dem Projektverlauf des Rufbussystems zu
synchronisieren.
M8 Fahrradmitnahme
im ÖPNV ermöglichen
Fahrradmitnahme ist in
neuen Rufbussen und bestehenden Verbindungen vorgesehen.
Es soll aktiv geprüft werden, inwiefern Kapazität ausreichend ist.
M9 Prüfung
zur Weiterentwicklung von Bike+Ride
Für Haltestellen der
Kategorie 1 und 2 ist der Bestand von Bike+Ride-Anlagen festzustellen, und der
Bedarf für eine qualitative und quantitative Weiterentwicklung der
Bike+Ride-Anlagen (B+R) ist konkret zu prüfen.
M10
Prüfung zur Weiterentwicklung von Park+Ride
An zentralen Verknüpfungspunkten
(Cloppenburg Bahnhof, Essen Bahnhof, Friesoythe Hansaplatz) ist der Bestand von
P+R-Plätzen festzustellen, und
die Notwendigkeit zur qualitativen und quantitativen Weiterentwicklung der
Anlagen ist zu prüfen.
M11
Verknüpfung mit dem Fernbusverkehr
Fernbushaltestellen sollen
im Rahmen der Umsetzung des Rufbuskonzepts in Kombination mit den bestehenden
Regionalverbindungen bedarfsgerecht erschlossen werden.
M12
Verbesserung der Erschließungs- und Verbindungsqualität
Neben M4, M5 und M7 weiterer
Fokus auf Verbesserung der Erschließungs- und Verbindungsqualität.
M13 Aufbau eines Haltestellenkatasters
Kataster soll mindestens
folgende Attribute enthalten:
- Stammdaten der Haltestelle
- Linien mit Betreiber und Ziel
- Lage der Haltestelle
- Fotodokumentation
- Namen der Haltestelle
- Details der Haltestellenausstattung
- Vermerk(e) zur Haltestellenumgebung
Weiter sollen Zu- und Abwege auf Aspekte der Barrierefreiheit, Länge und
Sicherheit erfasst werden.
M14 Auflegen eines
Haltestellenprogramms
Oberste Priorität haben die in der Positivliste genannten Haltestellen,
zeitnaher Konsens mit Städten und Gemeinden ist anzustreben. Ziel: Realisierung
bis 2022.
Die barrierefreie Gestaltung von Haltestellen zweiter Priorität erfolgt im
Rahmen der wirtschaftlichen und technischen Möglichkeiten, ggf. auch über 2022
hinaus (Priorisierung ggf. dann entsprechend der Fahrgastnachfrage).
Die übrigen Haltestellen (Kategorie 3 und 4) sind im Zuge von Neubauarbeiten
oder anstehenden umfassenden Umbaumaßnahmen im Straßenraum barrierefrei
auszubauen.
Für reine Bedarfshaltestellen (Kategorie 5) besteht kein Handlungsbedarf, da
diese nicht im Bestand gesichert sind.
M15 Vereinheitlichung der
Fahrgastinformation
Schaffung einer einheitlichen, barrierefreien Gestaltung der
Fahrgastinformation (insbesondere Aushangfahrpläne).
Damit Schaffung eines wichtigen Bausteins für einheitlichen und barrierefreien
Zugang zu allen ÖPNV-Angeboten im Landkreis.
M16 Aufbau einer Mobilitätsplattform
für alle ÖPNV-Angebote
Es soll
geprüft werden, inwiefern die Online-Plattform, die für das neue Rufbus-System
benötigt wird, auch für alle anderen ÖPNV-Angebote im Landkreis genutzt werden
kann.
Damit wäre z.B. eine bargeldlose Nutzung des kompletten ÖPNV im Landkreis
möglich.
M17 Erkundung
Vertriebskooperation und Anschlusstarif mit der NITAG
Erkundung
der Möglichkeiten zur tariflichen Kooperation mit der Niedersachsentarif GmbH
(NITAG):
1. Ziel: über neue
Rufbus-Internetplattform sollen komplette Reiseketten bestehend aus Rufbus und
Bahnfahrten bargeldlos abgerechnet werden können.
2. Ziel: Zu- und Abbringerverkehr für Bahngäste auf Basis des normalen
Bahntickets und Zeitkarten in Essen und Cloppenburg.
3. Ziel: Zu- und Abbringerverkehr für Bahngäste auf Basis des
Niedersachsentickets im kompletten Gebiet des Landkreises Cloppenburg.
M18 Erkundung
Vertriebskooperation mit Regionalbuslinien
1. Prüfung
der Möglichkeit, Fahrkarten für Fahrten mit den starken Regionalbuslinien zusammen
mit zu- oder abbringenden Rufbusfahrten bezahlen zu können.
2. Prüfung, unter welchen Voraussetzungen, auch in den starken
Regionalbuslinien Fahrkarten für nachfolgende Rufbusfahrten – idealerweise
bargeldlos - mit gekauft werden können.
M19 ÖPNV-Anschlussfahrten
Erkundung
von Möglichkeiten für Anschlussfahrten vom ÖPNV in Cloppenburg in benachbarte
Tarifgebiete.
Erkundung von Möglichkeiten für Anschlussfahrten vom ÖPNV benachbarter
Tarifgebiete in den ÖPNV in Cloppenburg.
Ziel: Fahrgäste des ÖPNV im Landkreis
Cloppenburg sollen die Möglichkeit zur Weiterfahrt mit ÖPNV-Angeboten in den
benachbarten Tarifgebieten erhalten und umgekehrt, ohne dafür ein separates
Ticket kaufen zu müssen.
M20 Aufbau einer
Mobilitätszentrale
Im Rahmen
der Realisierung des Rufbuskonzepts wird eine Mobilitätszentrale aufgebaut.
Erkundung von Möglichkeiten zur Weiterentwicklung dieser Zentrale zur
Integration
- eines Fahrradverleihsystems,
- eines Systems zum Verleih von Fahrradabstellanlagen (mit und ohne Ladestation)
und
- von Carsharing-Angeboten
Aspekte der Integration: Information, Buchung, Tarif und Abrechnung.
Zusammenarbeit mit den örtlichen Anbietern soll geprüft werden.
M21 Weiterentwicklung des
Störfallszenarios
Prüfung, inwiefern bestehendes Störfallszenario bei Schülerbeförderung auf alle
Verkehre innerhalb des Landkreises ausgeweitet werden kann.
M22 Optimierung der
Prozesse zur Organisation des Schülerverkehrs
Überprüfung Schülerbeförderungssatzung und die dazugehörigen Formulare
bezüglich Möglichkeiten zur Steigerung der Effizienz aller damit verbundenen
Prozesse.
Kooperationsvereinbarungen mit allen Beteiligten (Schulen, Verkehrsunternehmen,
Schulträger) sollen angestrebt werden.
M23 Monitoring von
Beförderungs- und Wartezeiten bei Schülerbeförderung
Wartezeiten vor Schulanfang bzw. nach Schulende und die Beförderungszeiten der
Schüler sollen systematisch überprüft werden.
Abgleich mit Planungswerten.
Bei regelmäßigen Überschreitungen der maximalen Wartezeiten oder
Beförderungszeiten werden Maßnahmen zur Verbesserung eingeleitet.
M24 Prüfung zu Koordination
von gestaffelten Schulzeiten mit dem ÖPNV-Angebot
Ziel:
durch gestaffelte Schulanfangszeiten parallel stattfindende Linienfahrten
vermeiden; Fahrten sollen auch nacheinander durchgeführt werden können.
Dadurch Verringerung von Überlastungen in den Hauptverkehrszeiten.
M25 Einführung eines
Qualitätsmanagementsystems
Mit dem
Rufbussystem wird Qualitätsmanagementsystem aufgebaut.
Die Möglichkeiten für eine Ausweitung des Systems auf alle ÖPNV-Angebote im
Landkreis sind zu prüfen.
M26 Auswertung des
Linienbündelungskonzepts
Es wird
aktuell bereits ein Linienbündelungskonzept für den Landkreis Cloppenburg
erarbeitet.
Nach Fertigstellung des Konzepts sind die Optionen des Landkreises bei der
zukünftigen Gestaltung des Marktzuganges in seinem Gebiet zu prüfen.
Im Kapitel 8.4
werden die internen und externen Aufwände für das Maßnahmenkonzept grob
eingeschätzt. Da der Zeitaufwand nicht unerheblich ist, wurden die Maßnahmen
priorisiert und werden demnach abgearbeitet.
Anlagenverzeichnis:
1. Nahverkehrsplan nebst 9 Anlagen
2. Abwägungsverzeichnis
3. Eckpunkte des Nahverkehrsplanes