Beschlussvorschlag:
Der Landkreis
Cloppenburg zahlt in Abänderung des Kreistagsbeschlusses vom 24.03.2009 den
kreisangehörigen Städten/ Gemeinden ab 01.01.2009 für jeden vorhandenen
Krippenplatz lt. Betriebserlaubnis einen monatlichen Pauschalbetrag von 200,00
Euro für eine Halbtagsgruppe und 275,00 Euro für eine Ganztagsgruppe.
Sachverhalt:
Nach der Vereinbarung zwischen dem Landkreis Cloppenburg und seinen kreisangehörigen Städten und Gemeinden über die Wahrnehmung von Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe vom 25.07.2007 übernimmt der Landkreis Cloppenburg für die Bereitstellung eines Krippenplatzes mit Anspruchsberechtigung einen monatlichen Pauschalsatz von 250,00 Euro (190,00 Euro für Personalkosten und 60,00 Euro für Sachkosten). In seiner Sitzung am 24.03.2009 hat der Kreistag dahingehend eine Änderung beschlossen, dass Kinderkrippen für alle Kinder unter drei Jahren ohne Anbindung an bestimmte Bedingungen offen sein sollen und den Gemeinden ab dem 01.01.2009 für jeden lt. Betriebserlaubnis vorhandenen Krippenplatz die monatliche Pauschale gezahlt wird. In seinem Beschluss hat der Kreistag allerdings darauf hingewiesen, dass diese Regelung unter dem Vorbehalt einer Änderung der Höhe der Pauschale aufgrund der zu erwartenden Beteiligung von Bund und Land an den Betriebskosten steht.
Durch das Gesetz zur Einführung der erhöhten Finanzhilfepauschale für Plätze unter Dreijähriger in Kindertagesstätten vom 18.06.2009 wurde das Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder (KiTaG) dahingehend geändert, dass für Krippen und kleine Kindertagesstätten, in denen ausschließlich Kinder unter drei Jahren aufgenommen sind, eine erhöhte Finanzhilfe gezahlt wird. Gegenüber der bisherigen Regelung (Gewährung einer Finanzhilfe von 20% der Personalkosten) gewährt das Land danach rückwirkend ab 01.01.2009 eine Finanzhilfe von 38% und ab 01.08.2010 eine Finanzhilfe von 43 % der Personalausgaben. Die Angemessenheit der Finanzhilfe wird das Fachministerium im Jahr 2011 überprüfen.
Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Neuregelung soll über eine
Anpassung des Betriebskostenzuschusses des Landkreises entschieden werden. Die
Angelegenheit wurde bereits im Arbeitskreis Soziales und anschließend in der
Dienstbesprechung der Hauptverwaltungsbeamten erörtert.
Für die weitere Entscheidungsfindung wurden folgende Punkte zugrunde
gelegt:
- Der bisherige Berechnungsmodus soll beibehalten werden.
·
Der
Betriebskostenzuschuss des Landkreises soll für Halbtagsgruppen und Ganztagsgruppen
unterschiedlich festgelegt werden, da die Kosten für eine Ganztagsgruppe doch
sehr viel höher liegen und dies Berücksichtigung finden soll.
·
Unter Zugrundelegung des
gleichen Berechnungsmodus wie für die Halbtagsgruppe mit täglicher
Betreuungszeit von 5 Stunden wird eine Berechnung für eine Ganztagsgruppe mit
täglicher Betreuungszeit von 9 Stunden vorgenommen.
·
Es soll ein
Pauschalbetrag ermittelt werden, der sowohl die erhöhte Finanzhilfe als auch
die Erhöhung bei den Jahreswochenstunden berücksichtigt.
Die seinerzeit festgelegten Berechnungsgrundlagen unter
Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen im KiTaG sind als Anlage
beigefügt. Danach ergeben sich unter Berücksichtigung der festgeschriebenen
tariflichen Erhöhungen und der Erhöhungen der Finanzpauschale folgende Beträge
(die einzelnen Berechnungen sind den weiteren Anlagen zu entnehmen):
Halbtagsgruppe Ganztagsgruppe
190 Euro (130 Euro PK + 60 Euro SK) 260
Euro (200 Euro PK + 60 Euro SK)
194 Euro (134 Euro PK + 60 Euro SK) 268
Euro (208 Euro PK + 60 Euro SK)
180 Euro (120 Euro PK + 60 Euro SK) 242
Euro (182 Euro PK + 60 Euro SK)
(PK = Personalkosten; SK = Sachkosten)
Vorschlag
für die Halbtagsgruppe: 180 Euro
Vorschlag
für die Ganztagsgruppe: 250 Euro
Dieser Vorschlag wurde in die Sitzung der Hauptverwaltungsbeamten eingebracht, die seinerseits darauf verwiesen haben, dass bei den Berechnungen die zwischen den Tarifparteien ausgehandelten Einkommenssteigerungen in Höhe von ca. 10% noch nicht berücksichtigt wurden. Weiterhin ist auch der Einsatz einer sog. Drittkraft in den Kinderkrippen noch nicht enthalten.
Um die Kosten für die Tariferhöhung und den Einsatz von Drittkräften zu berücksichtigen, wurde seitens des Landkreises vorgeschlagen, den Landkreiszuschuss für die Betriebskosten um 10% auf 200 Euro für eine Halbtagsgruppe und auf 275 Euro für eine Ganztagsgruppe zu erhöhen.
Hiermit haben sich die Vertreter der Städte und Gemeinden einverstanden erklärt, jedoch gleichzeitig angeregt, diese Regelung in die Beratung über die Kosten für Ferien- und Hortbetreuung einzubeziehen.
Anlagenverzeichnis:
- Berechnungsgrundlagen für die Halbtags- und Ganztagsgruppen
· Berechnungen für die Halbtagsgruppe
· Berechnungen für die Ganztagsgruppe