Sachverhalt:
Seitens der
Landtagsfraktionen von SPD und CDU liegt aktuell ein Gesetzesentwurf zur
Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) vor. Danach ist
vorgesehen, dass die Schulbehörde auf Antrag des Schulträgers genehmigen kann,
dass am 31.07.2018 bestehende Förderschulen im Förderschwerpunkt Lernen im
Sekundarbereich I bis längstens zum Schuljahr 2027/2028 fortgeführt werden. Die
Genehmigung wird erteilt, wenn die Entwicklung der Schülerzahlen die
Fortführung rechtfertigt und der Schulträger darlegt, mit welchen Maßnahmen der
regionalen Schulentwicklung er das Ziel der inklusiven Schule für seine Region zu
erreichen plant. Alternativ zur Fortführung des Förderschwerpunktes Lernen
besteht nach dem Gesetzesentwurf die Möglichkeit der Einrichtung von
Lerngruppen an anderen allgemeinbildenden Schulen im Sekundarbereich I für
Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im
Förderschwerpunkt Lernen bis längstens zum Ende des Schuljahres 2027/2028.
Seitens der
Kreisverwaltung fand dazu bereits am 15.12.2017 nach Bekanntwerden der Absicht
der Landesregierung aus dem Koalitionsvertrag eine Besprechung mit den
Schulleitungen der Förderschulen in Trägerschaft des Landkreises Cloppenburg
statt. Der Gesetzesentwurf lag zu dem Zeitpunkt noch nicht vor. Alle
Schulleiterinnen und Schulleiter der Förderschulen vertraten nach ausführlicher
Diskussion grundsätzlich die Auffassung, dass der Förderschwerpunkt Lernen an
den Förderschulen bei einer entsprechenden Gesetzesänderung fortgeführt werden
soll. Es bestand weiterhin Einvernehmen dahingehend, dass mit einer evtl.
Fortführung des Förderschwerpunktes Lernen an den Förderschulen keine baulichen
Erweiterungen verbunden sein dürften. Derzeit stehen nur in der
Albert-Schweitzer-Schule in Cloppenburg bei Bedarf freie Räumlichkeiten zur
Verfügung, so dass dort eine Schwerpunkt-Schule für mögliche Schülerinnen und
Schüler ab Klasse 5 im Förderschwerpunkt Lernen im Übergangszeitraum zur
Verfügung stände.
Mit Email vom
10.01.2018 stellten die Schulleitungen der Förderschulen daraufhin einen
gemeinsamen Antrag an den Landkreis Cloppenburg auf Verlängerung der
Fortführung der Förderschule L im Sekundarbereich. Die Förderschulleitungen
begrüßen die Absicht der Koalition, wonach den Eltern von Kindern mit
besonderen Lernschwierigkeiten für die nächsten Jahre die Wahl des
Beschulungsortes belassen wird. Zum Wohle der Kinder setzen sich die
Förderschulleitungen dafür ein, dass alle Kinder ressourcenorientiert ihre
individuell optimalen Lernprozesse abrufen und den bestmöglichen Schulabschluss
erzielen können. Herr Kuszak als Schulleiter der Soeste-Schule in Barßel und
als Mitglied im Schulausschuss als Vertreter der Lehrer der allgemeinbildenden
Schulen wird den Antrag der Förderschulen bei gleichzeitiger Abwägung der
Interessen der allgemeinbildenden Schulen in Bezug auf die Inklusion weiter
erläutern.
Dem Landkreis
Cloppenburg liegt der Gesetzesentwurf aktuell vom Niedersächsischen
Landkreistag vor. Die Genehmigung einer Fortführung der Förderschule L soll
nach dem Gesetzesentwurf unter den Voraussetzungen stehen, dass es einen durch
die Entwicklung der Schülerzahlen prognostizierten Bedarf gibt und der
Schulträger darlegt, mit welchen Maßnahmen der regionalen Schulentwicklung er
das Ziel der inklusiven Schule für seine Region zu erreichen plant. Da diese
Bedarfsermittlung und die verlangte Planung für die weitere Entwicklung der
inklusiven Beschulung für die Schulträger aufwändig sein wird ,wird in der
Landtagsdrucksache in der Begründung zum Gesetzesentwurf darauf hingewiesen,
dass das Kultusministerium dazu „Hinweise für die kommunalen Schulträger“
herausgeben wird.
Ein Antrag des
Landkreises als Schulträger der Förderschulen auf eine verlängerte Fortführung
des Sekundarbereichs der Förderschule L kann deshalb erst nach Vorliegen dieser
Hinweise erfolgen.
Außerdem werden
derzeit die Planungen der Städte und Gemeinden des Landkreises als Schulträger
zur Inklusion an den allgemeinbildenden Schulen abgefragt, so dass eine
letztendliche Beratung über den Antrag frühestens im nächsten Schulausschuss
erfolgen kann.
Anlagenverzeichnis:
·
NLT-Rundschreiben Nr. 73/2018 einschl.
Gesetzesentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes
·
Stellungnahme der Förderschulen des
Landkreises Cloppenburg vom 09.01.2018