Beschlussvorschlag:
Dem Kreistag wird
empfohlen, den Antrag der SPD-Fraktion und der Gruppe Grüne/UWG abzulehnen und
den geplanten Regelungen der Kreisverwaltung zuzustimmen.
Die SPD-Fraktion und die Gruppe Grüne/UWG
beantragen mit Schreiben vom 28.11.2017, dass die von der Kreisverwaltung ab
01.01.2018 geplanten Änderungen in der Notarztversorgung im Südkreis nicht
umgesetzt werden. Das bisher bestehende Notarztsystem im Südkreis soll
weiterhin rund um die Uhr vorgehalten werden.
Hintergrund:
Der Landkreis hat als Träger des
Rettungsdienstes (RD) gem. § 4 Abs. 6 des Nieders. Rettungsdienstgesetzes
(NRettDG) im Benehmen mit den gesetzlichen Krankenkassen als Kostenträger des
RD für seinen Rettungsdienstbereich einen Plan aufzustellen, aus dem sich
ergibt, wie eine bedarfsgerechte und wirtschaftliche Versorgung der Bevölkerung
mit leistungsfähigen Einrichtungen des Rettungsdienstes sichergestellt werden
soll (RD-Bedarfsplan). Dieser ist regelmäßig fortzuschreiben.
Diese Forderung erfüllt der
Landkreis mit der Aufstellung des Bedarfsplans als Grundlage für die jährlichen
Verhandlungen über die Kosten im Rettungsdienst mit den Kostenträgern. Ein
Gutachten der Fa. Forplan aus dem Jahr 1993 sieht für den RD-Bereich Cloppenburg
2 Notarztstandorte in Cloppenburg und Friesoythe vor. Entgegen dieser
Berechnung durch die Fa. Forplan wurde der Notarztstandort Löningen mit einem
„selbstfahrenden Notarzt“ immer vom Landkreis Cloppenburg etabliert. Erst im
Jahr 2009 wurden die Kosten für einen Rettungsassistenen als Fahrer aufgrund
der Kostenverhandlung als „Gesamtbudget“ in die Gesamtkosten Rettungsdienst
eingerechnet. Eine letzte Begutachtung erfolgte im Jahr 2012 durch die Fa.
Forplan, bei denen die Notarztstandorte nicht begutachtet wurden. Eine
jährliche „Begutachtung“ ist nicht erforderlich.
Regelungen zur Feststellung des Bedarfs an Rettungsmitteln
Gem §
4 Abs. 2 NRettDG hat der Träger des
Rettungsdienstes in seinem Rettungsdienstbereich den Rettungsdienst
sicherzustellen. Benachbarte kommunale Träger sollen
zusammenarbeiten, wenn dies der Erfüllung des Sicherstellungsauftrages dient.
Nach
§ 30 NRettG erlässt das zuständige Ministerium Vorschriften über einheitliche
Maßstäbe zur Bemessung des Bedarfs an Einrichtungen des Rettungsdienstes. Von
dieser Verordnungsermächtigung hat das Nds. Innenministerium durch die
Verordnung über die Bemessung des Bedarfs an Einrichtungen des Rettungsdienstes
(BedarfVO-RettD) Gebrauch gemacht.
Gem §
2 Abs. 3 BedarfVO-RettD soll der Zeitraum zwischen dem Beginn der
Einsatzentscheidung durch die zuständige Rettungsleitstelle bis zum Eintreffen des ersten Rettungsmittels am
Einsatzort (Eintreffzeit) in 95% der
in einem Jahr im Rettungsdienstbereich zu erwartenden Notfalleinsätze 15
Minuten nicht übersteigen.
Das erste Rettungsmittel ist in der Regel
ein RTW, der von der Rettungswache in Löningen alle Bereiche der Stadt Löningen
erreichen kann.
Die
Versorgung von Notfallpatienten gem. § 2 Abs. 2 NRettDG, die durch den
Rettungsdienst gewährleistet wird, ist damit durch ein Rettungsmittel innerhalb
der in § 2 Abs 3 BedarfVO-RettD beschriebenen Eintreffzeit gewährleistet.
Eine
ausdrücklich vorgeschriebene Eintreffzeit für das Notarzteinsatzfahrzeug (NEF)
gibt es nicht.
Nach § 15 Abs. 1 NRettG vereinbart der
Träger des Rettungsdienstes mit den Kostenträgern die notwendigen Gesamtkosten
des Rettungsdienstes. Maßstab für die Notwendigkeit sind nach S. 2 der
Vorschrift die Kosten eines wirtschaftlich
arbeitenden Rettungsdienstes.
Die so vereinbarten Kosten des
Rettungsdienstes werden durch die Einnahmen von den Kostenträgern gedeckt, so
dass dem Landkreis keine eigenen Kosten entstehen (kostenrechnende
Einrichtung).
Die Kostenträger haben für das Jahr
2017 für die Vorhaltung einer wirtschaftlich arbeitenden Notarztversorgung ein
Kostenvolumen i.H.v. 850.000 € (Notarztbudget) akzeptiert, die weitere Zahlung
dieses Betrages in den Folgejahren vor dem Hintergrund der insgesamt wieder
sinkenden Notarzteinsatzzahlen aber von einem tragfähigen zukünftigen Konzept
abhängig gemacht. Eine Anerkennung des NA-Standortes Löningen durch die
Kostenträger ist bis heute nicht erfolgt und dürfte (so die mündliche Aussage
des Gutachters) auch gutachterlich nicht festgestellt werden.
Der Rückgang der Notarzteinsatzzahlen
insgesamt im Landkreis ist vor allem auf das seit ca. 3 Jahren neu eingeführte
Berufsbild des Notfallsanitäters zurückzuführen. Dieses beinhaltet erweiterte
Fähigkeiten und Kompetenzen. Die Notfallsanitäter sind – anders als die bisher
zum Einsatz kommenden Rettungsassistenten – berechtigt, heilkundliche Maßnahmen
am Patienten durchzuführen, die in der Vergangenheit Notärzten vorbehalten
waren. Da die Ausbildung der Notfallsanitäter noch nicht abgeschlossen ist,
wird auch in den kommenden Jahren von weiter sinkenden Notarzteinsatzzahlen
auszugehen sein.
Die notärztliche Versorgung wird nicht
vom Landkreis selbst organisiert, sondern aufgrund einer Vereinbarung mit den
drei im Landkreis befindlichen Krankenhäusern von diesen durchgeführt.
Das Notarzt-Budget wurde in der
Vergangenheit stets im Einvernehmen mit den Krankenhäusern auf diese verteilt.
Vorhaltung im RW-Bereich Löningen ab 01.01.2018
In
der Rettungswache Löningen werden 2 Rettungstranportwagen (RTW) vorgehalten.
Davon steht ein RTW täglich rund um die Uhr auf der Rettungswache Löningen
bereit, ein weiterer RTW ist montags bis donnerstags jeweils von 07:00 Uhr bis
23:00 Uhr, freitags und samstags wiederum rund um die Uhr und an Sonn- und Feiertagen
von 07:00 Uhr bis 23:00 Uhr besetzt (siehe
Tabelle).
Löningen |
NEF |
Mo-Do |
200 |
07:00 |
19:00 |
Fr |
51 |
07:00 |
19:00 |
||
Sa |
52 |
07:00 |
19:00 |
||
So, Wf |
62 |
07:00 |
19:00 |
||
Summe NEF |
|
365,0 |
|
|
|
RTW1 |
Mo-Do |
200 |
07:00 |
07:00 |
|
Fr |
51 |
07:00 |
07:00 |
||
Sa |
52 |
07:00 |
07:00 |
||
So, Wf |
62 |
07:00 |
07:00 |
||
Summe RTW1 |
|
365,0 |
|
|
|
RTW2 |
Mo-Do |
200 |
07:00 |
23:00 |
|
Fr |
51 |
07:00 |
07:00 |
||
Sa |
52 |
07:00 |
07:00 |
||
So, Wf |
62 |
07:00 |
23:00 |
||
|
Summe RTW2 |
|
365,0 |
|
|
|
KTW 1 |
Mo-Do |
200 |
08:00 |
16:00 |
|
Fr |
51 |
08:00 |
16:00 |
|
|
Sa |
52 |
09:00 |
14:00 |
|
|
So, Wf |
62 |
00:00 |
00:00 |
|
|
Summe KTW 5 |
|
365,0 |
|
|
Darüber
hinaus steht ein Krankentransportwagen (KTW) für Krankentransporte täglich (bis
auf Sonn- und Feiertage) zeitlich eingeschränkt zur Verfügung.
Schließlich
steht ein NEF bisher täglich 24 h zur Verfügung.
Bereits
in den vergangenen Jahren wurde ein großer Anteil der im Rettungswachenbereich
Löningen vorhandenen Einsätze durch das benachbarte System aus Quakenbrück
abgedeckt.
Mit
dem Krankenhaus Löningen wurde vereinbart, dass – zunächst probeweise für 6
Monate - die Notarzteinsätze in der Zeit von täglich 19:00 Uhr bis morgens
07:00 Uhr vom Notarztsystem Cloppenburg bzw. Quakenbrück übernommen werden
sollen .
Eine
Versorgung der Patienten bleibt damit nach wie vor - auch durch die Einbindung
der Rettungsmittel aus den Nachbarrettungsdienstbereichen (§ 4 Abs. 2 NRettDG)
– gewährleistet.
Hintergrund
ist die geringe Auslastung in den Nachtstunden.
Im
Jahr 2016 gab es Tage, an denen in der Zeit von 19:00 Uhr bis 07:00 Uhr gar
kein Einsatz durch das NEF System Löningen stattfand.
Tage, an denen von 19:00
Uhr bis 07:00 Uhr kein Einsatz stattfand: 2016 |
2017 |
|
|
|
|
|
|
|
Jan |
16 |
10 |
Feb |
12 |
13 |
Mrz |
19 |
18 |
Apr |
14 |
16 |
Mai |
13 |
17 |
Jun |
15 |
11 |
Jul |
16 |
16 |
Aug |
14 |
17 |
Sep |
18 |
18 |
Okt |
14 |
18 |
Nov |
18 |
7 |
Dez |
18 |
|
|
|
|
Durchschn. |
16 |
15 |
Das
NEF Löningen hat im Jahr 2016 insgesamt 640 Einsätze gefahren, davon 555 Einsätze
im Kreisgebiet Cloppenburg und 85 in Bereichen außerhalb des Landkreises.
Für
die Berechnung des Bedarfs sind nur die Einsätze im Kreisgebiet Cloppenburg
zugrunde zu legen.
Von
640 Einsätzen finden 408 Fahrten in der Tageszeit von 07:00 - 19:00 Uhr statt.
In
der übrigen Zeit (19:00 Uhr bis morgens 07:00 Uhr) bleiben noch 232 Einsätze,
wovon 199 auf die Zuständigkeit des Notarztstandortes Löningen entfallen. Diese
Einsätze sind künftig vom Notarztsystem Cloppenburg und Quakenbrück
durchzuführen. Die übrigen werden von den jeweils zuständigen
Rettungsdienstbereichen durchgeführt.
Aufgrund der ermittelten Einsatzzahlen
hat der Landkreis Cloppenburg im Zuge der Fortschreibung einen
Rettungsdienstbedarfsplan für das Jahr 2018 im Entwurf aufgestellt, aus dem
sich ergibt, wie die bedarfsgerechte und
wirtschaftliche Versorgung der Bevölkerung mit leistungsfähigen
Einrichtungen des Rettungsdienstes sichergestellt wird.
Um den NA-Standort grundsätzlich nicht
in Frage zu stellen, wurde eine Reduzierung der Vorhaltung auf die Zeiten von
täglich 7:00 bis 19:00 Uhr mit den Krankenhäusern vereinbart.
Die Umsetzung führt dazu, dass bei der
Besetzung von Rettungsassistentenstellen (NEF Fahrer) 2,39 Stellen ab dem
01.01.2008 nicht besetzt werden müssen. Die Einsparungen betragen rd. 123.000,00 EUR jährlich im Budget
des für den Rettungsdienst Beauftragten, das DRK.
Ausserdem führt die Reduzierung der
Vorhaltung dazu, dass das „Notarzt-Budget“ i.H.v. 850.000 € anders auf die drei
Vetragskrankenhäuser verteilt wird. So erhalten die übrigen Krankenhäuser im
Vergleich zu 2017 insgesamt ca. 60.000 €
mehr, das Krankenhaus Löningen einen um diese Summe reduzierten Betrag.
Diese Summe wird von den anderen Krankenhäusern eingefordert.
Die Umsetzung soll zunächst probeweise
für den Zeitraum von 6 Monaten gelten. Eine Analyse soll bereits nach 3 Monaten
erfolgen.
Eine Reduzierung der
Notarzt-Vorhaltestunden ab 2018 – wie von der Kreisverwaltung zusammen mit den
Beteiligten am Rettungsdienst bisher vorbereitet – stellt im Verhältnis zu den
bisherigen Einsatzzahlen in der betreffenden Nachtzeit eine bedarfsgerechte und
wirtschaftliche Versorgung der Bevölkerung für den Rettungsdienstbereich
Löningen im Notarzt-Bereich dar.
Die Reduzierung in diesem Umfang ist
auch vor dem Hintergrund der zukünftig vermutlich weiter sinkenden
Notarzteinsatzzahlen gerechtfertigt.
Die Anpassung der Vorhaltung im
Notarztbereich ist auch unter dem Gesichtspunkt der besser qualifizierten
Notfallsanitäter und der damit verbesserten Versorgung der Patienten in der
Notfallrettung zu vertreten. Die Qualität der notfallmäßigen Versorgung bleibt
im Übrigen auf einem hohen Niveau.
Die Beschlussfassung – wie von der
SPD-Fraktion und der Gruppe Grüne/UWG beantragt – würde einen Mehraufwand von jährlich ca. 183.000 EURO bedeuten, der nicht
durch entsprechende Einnahmen seitens der Kostenträger gedeckt ist. Diese
Mittel müssten aus allgemeinen Steuermitteln gedeckt werden. Die Summe ist im
HH-Plan für das Jahr 2018 bisher nicht eingeplant.
Weiter ist zu berücksichtigen, dass
durch eine entsprechende Beschlussfassung ein Präzedenzfall geschaffen wird,
auf den sich andere Regionen im Landkreis unter dem Gesichtspunkt der
Gleichbehandlung berufen können.