Betreff
Notarztversorgung im Südkreis Cloppenburg - Antrag der Gruppe GRÜNE/UWG und SPD-Fraktion
Vorlage
V-KA/17/422
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Dem Kreistag wird empfohlen, den Antrag der SPD-Fraktion und der Gruppe Grüne/UWG abzulehnen und den geplanten Regelungen der Kreisverwaltung zuzustimmen.

 


Sach- und Rechtslage:

 

Die SPD-Fraktion und die Gruppe Grüne/UWG beantragen mit Schreiben vom 28.11.2017, dass die von der Kreisverwaltung ab 01.01.2018 geplanten Änderungen in der Notarztversorgung im Südkreis nicht umgesetzt werden. Das bisher bestehende Notarztsystem im Südkreis soll weiterhin rund um die Uhr vorgehalten werden.

 

Hintergrund:

 

Der Landkreis hat als Träger des Rettungsdienstes (RD) gem. § 4 Abs. 6 des Nieders. Rettungsdienstgesetzes (NRettDG) im Benehmen mit den gesetzlichen Krankenkassen als Kostenträger des RD für seinen Rettungsdienstbereich einen Plan aufzustellen, aus dem sich ergibt, wie eine bedarfsgerechte und wirtschaftliche Versorgung der Bevölkerung mit leistungsfähigen Einrichtungen des Rettungsdienstes sichergestellt werden soll (RD-Bedarfsplan). Dieser ist regelmäßig fortzuschreiben.

 

Diese Forderung erfüllt der Landkreis mit der Aufstellung des Bedarfsplans als Grundlage für die jährlichen Verhandlungen über die Kosten im Rettungsdienst mit den Kostenträgern. Ein Gutachten der Fa. Forplan aus dem Jahr 1993 sieht für den RD-Bereich Cloppenburg 2 Notarztstandorte in Cloppenburg und Friesoythe vor. Entgegen dieser Berechnung durch die Fa. Forplan wurde der Notarztstandort Löningen mit einem „selbstfahrenden Notarzt“ immer vom Landkreis Cloppenburg etabliert. Erst im Jahr 2009 wurden die Kosten für einen Rettungsassistenen als Fahrer aufgrund der Kostenverhandlung als „Gesamtbudget“ in die Gesamtkosten Rettungsdienst eingerechnet. Eine letzte Begutachtung erfolgte im Jahr 2012 durch die Fa. Forplan, bei denen die Notarztstandorte nicht begutachtet wurden. Eine jährliche „Begutachtung“ ist nicht erforderlich.

 

 

Regelungen zur Feststellung des Bedarfs an Rettungsmitteln

 

Gem § 4 Abs. 2 NRettDG hat der Träger des Rettungsdienstes in seinem Rettungsdienstbereich den Rettungsdienst sicherzustellen. Benachbarte kommunale Träger sollen zusammenarbeiten, wenn dies der Erfüllung des Sicherstellungsauftrages dient.

Nach § 30 NRettG erlässt das zuständige Ministerium Vorschriften über einheitliche Maßstäbe zur Bemessung des Bedarfs an Einrichtungen des Rettungsdienstes. Von dieser Verordnungsermächtigung hat das Nds. Innenministerium durch die Verordnung über die Bemessung des Bedarfs an Einrichtungen des Rettungsdienstes (BedarfVO-RettD) Gebrauch gemacht.

 

Gem § 2 Abs. 3 BedarfVO-RettD soll der Zeitraum zwischen dem Beginn der Einsatzentscheidung durch die zuständige Rettungsleitstelle bis zum Eintreffen des ersten Rettungsmittels am Einsatzort (Eintreffzeit) in 95% der in einem Jahr im Rettungsdienstbereich zu erwartenden Notfalleinsätze 15 Minuten nicht übersteigen.

 

Das erste Rettungsmittel ist in der Regel ein RTW, der von der Rettungswache in Löningen alle Bereiche der Stadt Löningen erreichen kann.

 

Die Versorgung von Notfallpatienten gem. § 2 Abs. 2 NRettDG, die durch den Rettungsdienst gewährleistet wird, ist damit durch ein Rettungsmittel innerhalb der in § 2 Abs 3 BedarfVO-RettD beschriebenen Eintreffzeit gewährleistet.

 

Eine ausdrücklich vorgeschriebene Eintreffzeit für das Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) gibt es nicht.

 

Nach § 15 Abs. 1 NRettG vereinbart der Träger des Rettungsdienstes mit den Kostenträgern die notwendigen Gesamtkosten des Rettungsdienstes. Maßstab für die Notwendigkeit sind nach S. 2 der Vorschrift die Kosten eines wirtschaftlich arbeitenden Rettungsdienstes.

Die so vereinbarten Kosten des Rettungsdienstes werden durch die Einnahmen von den Kostenträgern gedeckt, so dass dem Landkreis keine eigenen Kosten entstehen (kostenrechnende Einrichtung).

 

Die Kostenträger haben für das Jahr 2017 für die Vorhaltung einer wirtschaftlich arbeitenden Notarztversorgung ein Kostenvolumen i.H.v. 850.000 € (Notarztbudget) akzeptiert, die weitere Zahlung dieses Betrages in den Folgejahren vor dem Hintergrund der insgesamt wieder sinkenden Notarzteinsatzzahlen aber von einem tragfähigen zukünftigen Konzept abhängig gemacht. Eine Anerkennung des NA-Standortes Löningen durch die Kostenträger ist bis heute nicht erfolgt und dürfte (so die mündliche Aussage des Gutachters) auch gutachterlich nicht festgestellt werden.

 

Der Rückgang der Notarzteinsatzzahlen insgesamt im Landkreis ist vor allem auf das seit ca. 3 Jahren neu eingeführte Berufsbild des Notfallsanitäters zurückzuführen. Dieses beinhaltet erweiterte Fähigkeiten und Kompetenzen. Die Notfallsanitäter sind – anders als die bisher zum Einsatz kommenden Rettungsassistenten – berechtigt, heilkundliche Maßnahmen am Patienten durchzuführen, die in der Vergangenheit Notärzten vorbehalten waren. Da die Ausbildung der Notfallsanitäter noch nicht abgeschlossen ist, wird auch in den kommenden Jahren von weiter sinkenden Notarzteinsatzzahlen auszugehen sein.

 

Die notärztliche Versorgung wird nicht vom Landkreis selbst organisiert, sondern aufgrund einer Vereinbarung mit den drei im Landkreis befindlichen Krankenhäusern von diesen durchgeführt.

Das Notarzt-Budget wurde in der Vergangenheit stets im Einvernehmen mit den Krankenhäusern auf diese verteilt.

 

 

Vorhaltung im RW-Bereich Löningen ab 01.01.2018

 

In der Rettungswache Löningen werden 2 Rettungstranportwagen (RTW) vorgehalten. Davon steht ein RTW täglich rund um die Uhr auf der Rettungswache Löningen bereit, ein weiterer RTW ist montags bis donnerstags jeweils von 07:00 Uhr bis 23:00 Uhr, freitags und samstags wiederum rund um die Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 07:00 Uhr bis 23:00 Uhr besetzt (siehe Tabelle).

 

 

Löningen

NEF
(RK 41-82-1)

Mo-Do

200

07:00

19:00

Fr

51

07:00

19:00

Sa

52

07:00

19:00

So, Wf

62

07:00

19:00

Summe NEF

 

365,0

 

 

RTW1
(RK 41-83-1)

Mo-Do

200

07:00

07:00

Fr

51

07:00

07:00

Sa

52

07:00

07:00

So, Wf

62

07:00

07:00

Summe RTW1

 

365,0

 

 

RTW2
(RK 41-83-2)

Mo-Do

200

07:00

23:00

Fr

51

07:00

07:00

Sa

52

07:00

07:00

So, Wf

62

07:00

23:00

 

Summe RTW2

 

365,0

 

 

 

KTW 1
(RK 41-93-1)

Mo-Do

200

08:00

16:00

 

Fr

51

08:00

16:00

 

Sa

52

09:00

14:00

 

So, Wf

62

00:00

00:00

 

Summe KTW 5

 

365,0

 

 

 

Darüber hinaus steht ein Krankentransportwagen (KTW) für Krankentransporte täglich (bis auf Sonn- und Feiertage) zeitlich eingeschränkt zur Verfügung.

 

Schließlich steht ein NEF bisher täglich 24 h zur Verfügung.

 

Bereits in den vergangenen Jahren wurde ein großer Anteil der im Rettungswachenbereich Löningen vorhandenen Einsätze durch das benachbarte System aus Quakenbrück abgedeckt.

 

Mit dem Krankenhaus Löningen wurde vereinbart, dass – zunächst probeweise für 6 Monate - die Notarzteinsätze in der Zeit von täglich 19:00 Uhr bis morgens 07:00 Uhr vom Notarztsystem Cloppenburg bzw. Quakenbrück übernommen werden sollen .

 

Eine Versorgung der Patienten bleibt damit nach wie vor - auch durch die Einbindung der Rettungsmittel aus den Nachbarrettungsdienstbereichen (§ 4 Abs. 2 NRettDG) – gewährleistet.

 

Hintergrund ist die geringe Auslastung in den Nachtstunden.

Im Jahr 2016 gab es Tage, an denen in der Zeit von 19:00 Uhr bis 07:00 Uhr gar kein Einsatz durch das NEF System Löningen stattfand.

 

Tage, an denen von 19:00 Uhr bis 07:00 Uhr kein Einsatz stattfand:

 2016

2017
(bis heute)

 

 

 

 

 

Jan

16

10

Feb

12

13

Mrz

19

18

Apr

14

16

Mai

13

17

Jun

15

11

Jul

16

16

Aug

14

17

Sep

18

18

Okt

14

18

Nov

18

7

Dez

18

 

 

 

 

Durchschn.

16

15

 

Das NEF Löningen hat im Jahr 2016 insgesamt 640 Einsätze gefahren, davon 555 Einsätze im Kreisgebiet Cloppenburg und 85 in Bereichen außerhalb des Landkreises.

Für die Berechnung des Bedarfs sind nur die Einsätze im Kreisgebiet Cloppenburg zugrunde zu legen.

Von 640 Einsätzen finden 408 Fahrten in der Tageszeit von 07:00 - 19:00 Uhr statt.

 

In der übrigen Zeit (19:00 Uhr bis morgens 07:00 Uhr) bleiben noch 232 Einsätze, wovon 199 auf die Zuständigkeit des Notarztstandortes Löningen entfallen. Diese Einsätze sind künftig vom Notarztsystem Cloppenburg und Quakenbrück durchzuführen. Die übrigen werden von den jeweils zuständigen Rettungsdienstbereichen durchgeführt.

 

 

 

 

Aufgrund der ermittelten Einsatzzahlen hat der Landkreis Cloppenburg im Zuge der Fortschreibung einen Rettungsdienstbedarfsplan für das Jahr 2018 im Entwurf aufgestellt, aus dem sich ergibt, wie die bedarfsgerechte und wirtschaftliche Versorgung der Bevölkerung mit leistungsfähigen Einrichtungen des Rettungsdienstes sichergestellt wird.

Um den NA-Standort grundsätzlich nicht in Frage zu stellen, wurde eine Reduzierung der Vorhaltung auf die Zeiten von täglich 7:00 bis 19:00 Uhr mit den Krankenhäusern vereinbart.

Die Umsetzung führt dazu, dass bei der Besetzung von Rettungsassistentenstellen (NEF Fahrer) 2,39 Stellen ab dem 01.01.2008 nicht besetzt werden müssen. Die Einsparungen betragen rd. 123.000,00 EUR jährlich im Budget des für den Rettungsdienst Beauftragten, das DRK.

Ausserdem führt die Reduzierung der Vorhaltung dazu, dass das „Notarzt-Budget“ i.H.v. 850.000 € anders auf die drei Vetragskrankenhäuser verteilt wird. So erhalten die übrigen Krankenhäuser im Vergleich zu 2017 insgesamt ca. 60.000 € mehr, das Krankenhaus Löningen einen um diese Summe reduzierten Betrag. Diese Summe wird von den anderen Krankenhäusern eingefordert.

 

Die Umsetzung soll zunächst probeweise für den Zeitraum von 6 Monaten gelten. Eine Analyse soll bereits nach 3 Monaten erfolgen.

 

Eine Reduzierung der Notarzt-Vorhaltestunden ab 2018 – wie von der Kreisverwaltung zusammen mit den Beteiligten am Rettungsdienst bisher vorbereitet – stellt im Verhältnis zu den bisherigen Einsatzzahlen in der betreffenden Nachtzeit eine bedarfsgerechte und wirtschaftliche Versorgung der Bevölkerung für den Rettungsdienstbereich Löningen im Notarzt-Bereich dar.

Die Reduzierung in diesem Umfang ist auch vor dem Hintergrund der zukünftig vermutlich weiter sinkenden Notarzteinsatzzahlen gerechtfertigt.

 

Die Anpassung der Vorhaltung im Notarztbereich ist auch unter dem Gesichtspunkt der besser qualifizierten Notfallsanitäter und der damit verbesserten Versorgung der Patienten in der Notfallrettung zu vertreten. Die Qualität der notfallmäßigen Versorgung bleibt im Übrigen auf einem hohen Niveau.

 

Die Beschlussfassung – wie von der SPD-Fraktion und der Gruppe Grüne/UWG beantragt – würde einen Mehraufwand von jährlich ca. 183.000 EURO bedeuten, der nicht durch entsprechende Einnahmen seitens der Kostenträger gedeckt ist. Diese Mittel müssten aus allgemeinen Steuermitteln gedeckt werden. Die Summe ist im HH-Plan für das Jahr 2018 bisher nicht eingeplant.

 

Weiter ist zu berücksichtigen, dass durch eine entsprechende Beschlussfassung ein Präzedenzfall geschaffen wird, auf den sich andere Regionen im Landkreis unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung berufen können.