Betreff
Neuordnung der Anteile an der Zweckverbandsumlage des Zweckverbandes IIK ab 2018
Vorlage
V-KA/17/407
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Dem Kreistag folgende Beschlussfassung empfohlen:

Entsprechend dieser Vorlage wird der Neuverteilung der Umlageanteile an der Zweckverbandsumlage des Zweckverbandes IIK ab 2018 zugestimmt.

 


Sachverhalt:

Die Gemeinde Bösel hat mit Wirkung zum 31.12.2017 die Mitgliedschaft im Zweckverband IIK gekündigt. Demzufolge ist die Aufbringung der Zweckverbandsumlagen nach § 11 Abs. 2 der Verbandsordnung ab 2018 neu zu regeln, ebenso die Anteile aus dem Ausgleich wegen des Verbleibs der Realsteuereinnahmen aus dem c-port bei der Stadt Friesoythe und der Gemeinde Saterland und der damit verbundenen Haushaltsauswirkungen (Steuermehreinnahmen und Veränderung der Finanzausgleichszahlungen) gemäß §11 Abs. 3 der Verbandsordnung.

An den Umlagen sind derzeit die Stadt Friesoythe und die Gemeinde Saterland mit je 32,97 %, die Gemeinde Bösel mit 6,59 % und der Landkreis Cloppenburg mit 27,47 % beteiligt.

An dem Ausgleich der Auswirkungen sind Friesoythe und Saterland mit je 45,45 % und Bösel mit 9,10 % beteiligt.

Nach Wegfall des Umlageanteils der Gemeinde Bösel, verbleibt für die übrigen Zweckverbandsmitglieder ein Anteil von 93,41 %. Verteilt man den prozentualen Umlageanteil der Gemeinde Bösel auf die verbleibenden Verbandsmitglieder nach deren bisherigen Anteilverhältnis an der Verbandsumlage, ergeben sich für die einzelnen Mitglieder ab 2018 folgende Anteile:

Mitglied

Anteile

bisher

Umverteilung

(6,59 % : 93,41 % = 0,0705)

Zusätzl.

Anteile.

Neue

Gesamt-anteile

Gemeinde Bösel

  6,59 %

 

keine

0,00 %

Stadt Friesoythe

32,97 %

(x  32,97)

2,33 %

35,30 %

Gemeinde Saterland

32,97 %

(x  32,97)

2,33 %

35,30 %

Landkreis Cloppenburg

27,47 %

(x  27,47)

1,93 %

29,40 %

zusammen

100 %

 

 

100 %

 

Analog zur Neuverteilung der Umlageanteile ergeben sich bei der Verteilung der Ausgleichsbeträge nach § 11 Abs. 3 der Verbandsordnung folgende Veränderungen:

 

 

bisher

     neu 

Gemeinde Bösel

 9,10 %

0,00 %

Stadt Friesoythe

45,45 %

50,00 %

Gemeinde Saterland

45,45 %

50,00 %

zusammen

100 %

   100 %

 

Gem. § 17 Abs. 1 S. 1 NKomZG kann die Verbandsordnung bestimmen, dass der Beschluss über ihre Änderung einer qualifizierten Mehrheit der Verbandsversammlung bedarf. Die Verbandsordnung des Zweckverbands IIK hat eine derartige Mehrheit in Höhe von mindestens 75 % der Gesamtstimmenzahl für die Änderung der Verbandsordnung in § 5 Abs. 2 bestimmt. Nach § 17 Abs. 1 Satz 2 NKomZG kann die Verbandsordnung die Wirksamkeit von Beschlüssen über die Änderung der Verbandsordnung von der Zustimmung aller oder einer qualifizierten Mehrheit der Verbandsmitglieder abhängig machen. Von dieser Möglichkeit ("kann") hat die Verbandsordnung keinen Gebrauch gemacht.

Unbenommen bleibt den Vertretern der Verbandsmitglieder - wie bei jedem Beschluss - sich vor einer entsprechenden Abstimmung in der Verbandsversammlung einen Weisungsbeschluss vom Hauptorgan einzuholen.

 


Finanzierung:

P5.571.000 SK 314200