Sachverhalt:
Der Kreistag des Landkreises Cloppenburg hat in seiner Sitzung am 24.03.2009 Neuregelungen bezüglich der Bezuschussung von Krippenbauten und deren Ausstattung beschlossen. Danach trägt der Landkreis unter Berücksichtigung der festgelegten Höchstgrenzen sowie nach Abzug von gewährten Drittmitteln (Landesförderung, ggf. BMO) 50% des Defizits.
Der Antrag der kreisangehörigen Stadt/ Gemeinde auf Landesförderung wird hierbei gleichzeitig als Antrag auf Gewährung des Landkreiszuschusses gewertet.
Es liegt folgender Änderungsantrag zur Entscheidung über die Landkreisförderung vor:
Gemeinde
Saterland
Der Gemeinde Saterland wurde mit Beschluss des Kreistages vom 01.10.2009 für die Einrichtung einer Kinderkrippe in Strücklingen ein Landkreiszuschuss in Höhe von 25.826,50 Euro bewilligt.
Mit Schreiben vom 23.12.2009 hat die Gemeinde Saterland mitgeteilt, dass sich aufgrund der Ausschreibungsergebnisse gezeigt hat, dass sich die Kosten erhöhen werden und zwar nach der aktualisierten Kostenberechnung um rd. 25.000,00 Euro. Dementsprechend hat die Gemeinde Saterland um Erhöhung des Landkreiszuschusses um 50 % dieser Mehrkosten
(= 12.500,00 Euro) gebeten.
Damit ergibt sich folgende Neuberechnung bezüglich der Höhe der Landkreisförderung:
Kosten für den Neubau 275.153,00 Euro
Beantragte Fördermittel
(Höchstbetrag) 195.000,00
Euro
Fehlbetrag 80.153,00 Euro
Kostenübernahme BMO 11.000,00 Euro
Restlicher Fehlbetrag 69.153,00 Euro
Anteil Landkreis
(50%) 34.576,50 Euro
Kosten für die Ausstattung 30.000,00 Euro
Beantragte Fördermittel (Höchstsatz) 22.500,00 Euro
Fehlbetrag 7.500,00 Euro
Anteil Landkreis (50 %) 3.750,00 Euro
Landkreisanteil
zusammen 38.326,50 Euro
Weiter liegt folgender Antrag zur Entscheidung über die Landkreisförderung vor:
Stadt
Friesoythe
Die Stadt Friesoythe hat mit Datum vom 17.09.2009 den Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für Investitionen nach der Richtlinie Investitionen Kinderbetreuung (RIK) für den Bau einer Krippengruppe beim vorhandenen Kath. Kindergarten „St. Monika“ in Gehlenberg gestellt.
Die Gesamtausgaben für den Neubau wurden mit 230.000,00 Euro beziffert; beantragt wurde beim Land eine Zuwendung in Höhe von 195.000,00 Euro (Höchstbetrag).
Die Kosten für die Ausstattung der Krippe wurden mit 30.000,00 Euro beziffert; beantragt wurde beim Land eine Zuwendung in Höhe von 22.500,00 Euro (Höchstbetrag).
Bei der Ermittlung der Höhe der Landkreisförderung ist zu berücksichtigen, dass Gehlenberg zum Bistum Osnabrück gehört, das sich an der Defizitfinanzierung von Krippenbauten mit
25 % beteiligt. Somit ergibt sich folgende Berechnung:
Kosten für den Neubau 230.000,00 Euro
Beantragte Fördermittel
(Höchstbetrag) 195.000,00
Euro
Fehlbetrag 35.000,00 Euro
Kostenübernahme Bistum Osnabrück
(25 %) 8.750,00 Euro
Restlicher Fehlbetrag 26.250,00 Euro
Anteil Landkreis
(50%) 13.125,00 Euro
Kosten für die Ausstattung 30.000,00 Euro
Beantragte Fördermittel (Höchstsatz) 22.500,00 Euro
Fehlbetrag 7.500,00 Euro
Anteil Landkreis (50 %) 3.750,00 Euro
Landkreisanteil
zusammen 16.875,00 Euro
Bislang wurden von den kreisangehörigen Städten und Gemeinden des Landkreises Cloppenburg Fördergelder in Höhe von 3.185.809,65 Euro für die Schaffung von 18 Krippengruppen beim Land beantragt (zur Verfügung stehende Fördergelder insgesamt 5.773.373,00 Euro). Mittlerweile liegen 10 Zuwendungsbescheide für 13 Krippengruppen vor.
Der Zuschussbetrag des Landkreises Cloppenburg würde sich unter Bezugnahme auf die obige Berechnung sowie die bereits mit Kreistagsbeschlüssen vom 24.03.2009 und 01.10.2009 bewilligten Bezuschussungen auf insgesamt 720.352,13 Euro belaufen. Dabei ist allerdings zu beachten, dass es sich hierbei nicht um die endgültigen Abrechnungen handelt und somit mit Abweichungen von den geschätzten Kosten zu rechnen ist.
Den Kommunen sollten die errechneten Zuschussbeträge als Höchstbeträge bewilligt werden. Die Auszahlung erfolgt dann nach Vorlage des Verwendungsnachweises und dem Abzug der gewährten Drittmittel.
Finanzierung:
Teilhaushalt Jugendamt Amt 51)
Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen:
I1.300001.525 Zuweisung an
Gemeinden für Kinderkrippen 230.000,
€