Beschlussvorschlag:
Dem Kreisausschuss
wird folgende Beschlussfassung empfohlen:
Zu 1) Dem Antrag der
Stadt Cloppenburg auf Gewährung eines Zuschusses in Höhe von bis zu 20.250,00 €
für die Förderung von Haltestellen für den straßengebundenen öffentlichen
Personennahverkehr (ÖPNV) wird zugestimmt.
Zu 2) Dem Antrag der Gemeinde Lindern auf Gewährung eines Zuschusses in Höhe von bis zu 6.235,73 € für die Förderung von Haltestellen für den straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) wird zugestimmt.
Sachverhalt:
Ab dem Jahr 2005 werden den kommunalen Aufgabenträgern, die für den ÖPNV zuständig sind, jährlich pauschale Mittel (Regionalisierungsmittel) nach § 7 (5) des Niedersächsischen Nahverkehrsgesetzes (NNVG) zugewiesen.
Die Mittel werden zweckgebunden für die in § 7 (7) NNVG abschließend genannten ÖPNV-Maßnahmen (Investitionen in die Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs, ein-schließlich des Neu- und Ausbaus von Bushaltestellen; Förderung der Zusammenarbeit der Auf-gabenträger; Förderung von Tarif- und Verkehrsgemeinschaften sowie Verkehrsverbünden, einschließlich des Ausgleichs verbundbedingter Mehrkosten; Abdeckung von Betriebskostende-fiziten im öffentlichen Personennahverkehr, soweit der Aufgabenträger ergänzende Betriebsleis-tungen vertraglich vereinbart oder auferlegt hat; Förderung der Vermarktung und Verbesse-rung der Fahrgastinformation und Durchführung von Verkehrserhebungen) zur Verfügung ge-stellt.
Mittel, die nicht in Anspruch genommen werden, müssen jeweils nach 3 Jahren an das Land zurückgezahlt werden.
Am 12.07.2005 wurde vom Kreistag die Richtlinie des Landkreises Cloppenburg für die Förde-rung von Haltestellen des ÖPNV beschlossen.
Grundsätzlich beträgt die Höhe des Zuschusses nach Ziffer 4.2 dieser Richtlinie:
a) 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für so genannte kleine Investitionsmaßnahmen mit Gesamtkosten von bis zu 35.000,00 € pro Haltestelle oder sonstiger Investitionsmaß-nahme.
b) 12,5 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für größere Investitionsmaßnahmen mit ei-nem Volumen von über 35.000,00 €, sofern die Maßnahme nach dem Gemeindever-kehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) mit 75 % bezuschusst wird.
In der heutigen Sitzung steht ausschließlich die Beratung und Entscheidung von Anträgen nach der Ziffer 4.2 Buchstabe a) der Richtlinie für die Förderung von Haltestellen des straßengebun-denen ÖPNV an.
1. Die Stadt Cloppenburg beantragt mit Schreiben vom 11.04.2017 die Gewährung eines Zuschusses aus den Regionalisierungsmitteln des Landkreises Cloppenburg für den Aus-bau der Haltestelle „Habichtweg“.
Die Kosten dafür belaufen sich nach dem Antrag voraussichtlich auf ca. 27.000,00 €.
Die Stadt Cloppenburg erbittet hierzu die Gewährung eines anteiligen Zuschusses in Höhe von 20.250,00 € (75 %).
2. Die Gemeinde Lindern beantragt mit Schreiben vom 21.07.2017 die Gewährung eines Zuschusses aus den Regionalisierungsmitteln des Landkreises Cloppenburg für den Aus-bau der Haltestelle „Liener-Siedlung“
Die Kosten belaufen sich nach dem Antrag voraussichtlich auf ca. 8.341,31 €.
Die Gemeinde Lindern erbittet hierzu die Gewährung eines anteiligen Zuschusses in Hö-he von 6.235,73 € (75 %)
Die Auszahlung der Zuschüsse erfolgt nach Vorlage und Prüfung der Verwendungsnachweise.
Die in den Haushaltsjahren 2005 - 2016 veranschlagten und bisher bewilligten Mittel sind in der Anlage 1 dargestellt.
Finanzierung:
PSP-Element (Produkt)
I1.500024.525.001
I1.500034.525.001
I1.500043.525.001
I1.500050.525.001
I1.500062.525.001
I1.500080.525.001
Sachkonto: 781200
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1 - Mittelabfluss