Beschlussvorschlag:
Dem Kreisausschuss wird
folgende Beschlussfassung empfohlen:
Die KDO erhält aufgrund des
vorliegenden Angebots den Auftrag ein WLAN-Netz für das Kreishaus und die
Außenstellen der Kfz-Zulassungsstelle herzustellen, welches auch als
öffentliches WLAN genutzt werden kann.
Sachverhalt:
Der Ausschuss für Planung und Umwelt hat in seiner Sitzung am 08.09.2016
unter TOP 6 beschlossen, dass seitens der Verwaltung geprüft werden solle, ob
die Verfügbarkeit von freiem WLAN in den Liegenschaften des Landkreises
realisiert werden kann. Dies solle dem Ausschuss danach wieder vorgetragen
werden.
Zu den öffentlich zugänglichen Liegenschaften des Landkreises gehören
neben dem Kreisgebäude die Außenstellen der Kfz-Zulassungsstelle in Friesoythe
und Löningen, die Außenstelle des Gesundheitsamtes in Friesoythe, die Deponie
in Sedelsberg, das Entsorgungszentrum in Stapelfeld, die Wertstoffhöfe sowie
sämtliche Schulen in Trägerschaft des Landkreises.
Bezogen auf die Schulen ist der Umsetzungsprozess zur
Medienentwicklungsplanung gestartet worden. Zuständig hierfür ist das
Medienzentrum, das zwischenzeitlich auch mit entsprechendem Fachpersonal
ausgestattet ist. Zur Medienentwicklungsplanung gehört auch die Einführung bzw.
Ausweitung von WLAN-Verbindungen, wobei bei den Umsetzungsmöglichkeiten die
jeweiligen Schulleitungen einzubeziehen sind. Die Zuständigkeit liegt somit für
diesen Bereich beim Medienzentrum.
Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich – soweit sie nicht von
allgemeiner Bedeutung sind – auf die übrigen Liegenschaften, wobei der
Schwerpunkt bei den publikumsintensiven Bereichen liegt, namentlich das
Kreishaus sowie die Außenstellen der Kfz-Zulassungsstelle.
Zunächst ein Hinweis zum zeitlichen Verlauf seit der Beschlussfassung im
Ausschuss für Planung und Umwelt:
Zum 01.01.2017 ist die edv-technische Betreuung der Kreisverwaltung auf
den Zweckverband KDO übertragen worden. Hierzu gehört u.a. auch die Planung und
Vereinheitlichung der erforderlichen IT-Infrastruktur. Die Einrichtung eines
öffentlich zugänglichen WLAN-Netzes kann somit nicht isoliert betrachtet
werden. Deshalb war es von vornherein beabsichtigt, den Zweckverband KDO auch
in diese Planung eng einzubinden. Im Rahmen der Umstellung war jedoch im ersten
Schritt der Schwerpunkt auf den Tagesbetrieb zu legen, so dass die Thematik
öffentliches WLAN zunächst zurückgestellt werden musste. Zwischenzeitlich haben
erste Gespräche zur möglichen Umsetzung mit der KDO stattgefunden, die nächsten
Planungsschritte sind in die Wege geleitet.
Im Folgenden werden zunächst die rechtliche Seite und im Anschluss die
technischen Umsetzungsmöglichkeiten dargestellt.
Rechtliche
Situation
Hintergrund
der Darstellung ist die Haftungsfrage.
Bereits
das Zweite Gesetz zur Änderung des Telemediengesetzes, das am 27. Juli 2016 in
Kraft getreten ist, sollte Betreibern von drahtlosen lokalen Netzwerken
(Wireless Local Area Network – WLAN) die notwendige Rechtssicherheit bringen,
um ihr WLAN Dritten anbieten zu können, ohne dabei befürchten zu müssen, für
Rechtsverstöße Dritter abgemahnt oder haftbar gemacht zu werden (sog.
Störerhaftung).
Am
15. September 2016 hat sodann der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH)
sein Urteil in der Rechtssache C-484/14 (Mc Fadden gegen Sony Music) bekannt
gegeben. Es beruht auf einem Vorlageverfahren des Landgerichts München I und
behandelt unter anderem die Frage, ob WLAN-Betreiber für Rechtsverstöße Dritter
kostenpflichtig abgemahnt werden dürfen und wie weit hierbei das
Haftungsprivileg der E-Commerce-Richtlinie 2000/31/EG reicht, das in
Deutschland im Telemediengesetz umgesetzt wurde. Der EuGH verneint eine Haftung
auf Schadensersatz für Rechtsverstöße Dritter, stellt aber zugleich fest, dass
ein Gericht oder eine nationale Behörde gegen einen WLAN-Betreiber eine
Anordnung erlassen kann, um der Wiederholung einer Rechtsverletzung
vorzubeugen. Dies könne etwa auch durch einen passwortgeschützten Zugang
erreicht werden, bei dem die Nutzer ihre Identität offenbaren müssen. Die
Koalitionsfraktionen hatten sich im parlamentarischen Verfahren darauf
verständigt, WLAN-Hotspot-Betreibern keinerlei Prüf- oder
Verschlüsselungspflichten aufzuerlegen. Ihre Absicht, die Störerhaftung
abzuschaffen und WLAN-Betreiber generell von Abmahnkosten zu befreien, haben
sie in der Begründung ihrer Änderungsanträge zu § 8 TMG dargelegt. Das Urteil
hat erneut zu Rechtsunsicherheit geführt, da WLAN-Betreiber nun fürchten, ihren
WLAN-Hotspot verschlüsseln zu müssen und abgemahnt zu werden. Dies würde nicht
nur die Verbreitung von öffentlichem WLAN erschweren, sondern auch viele
Geschäftsideen ein-schränken und Innovationen behindern.
Nunmehr
hat der Deutsche Bundestag am 30.06.2017 ein Drittes Gesetz zur Änderung des
Telemediengesetzes beschlossen. Ziel dieses Gesetzes ist es, WLAN-Betreibern so
weit wie möglich Rechtssicherheit zu verschaffen, damit dem gestiegenen
Bedürfnis nach einem öffentlichen Zugang zum Internet auch unter Nutzung von
WLAN entsprochen werden kann. Mit dem vorliegenden 3. Änderungsgesetz wird im
Telemediengesetz der Umfang der Haftungsbeschränkung für
Internetzugangsanbieter klar geregelt. Darüber hinaus werden diese von einem
Großteil der bisher bestehenden Kostentragungspflicht, insbesondere bei
Abmahnungen, befreit. Schließlich wird klargestellt, dass WLAN-Betreiber nicht
von einer Behörde verpflichtet werden dürfen, Nutzer zu registrieren, ihr WLAN
nicht mehr anzubieten oder die Eingabe eines Passworts zu verlangen, obgleich
dies auf freiwilliger Basis weiterhin möglich bleibt. Ebenso wird geregelt
werden, unter welchen Bedingungen Nutzungssperren im Einzelfall möglich sind,
um die Wiederholung einer konkreten Rechtsverletzung zu verhindern.
Inwieweit
die jetzt getroffenen Regelungen nachfolgenden Gerichtsverfahren Stand halten
bleibt abzuwarten. Seitens der Kreisverwaltung ist diese Problematik jedoch
nach wie vor ein wesentlicher Aspekt, sich bei der Umsetzung eines freien
öffentlichen WLAN-Netzes eines Dritten zu bedienen.
Geplante
technische Umsetzung
Der Landkreis Cloppenburg
beabsichtigt, in einem ersten Schritt für die Bürgerinnen und Bürger, die
Kreistagsmitglieder und die Verwaltung sowohl im Kreishaus als auch in den
angeschlossenen Außenstellen ein freies öffentlich zugängliches WLAN-Netz bereitstellen.
1.
Rahmenbedingungen
Für die Bürgerinnen und Bürger sind in erster Linie die öffentlichen
Wartebereiche (z.B. Kfz-Zulassungsstelle einschl. Außenstellen,
Führerscheinstelle, Ausländerbehörde, Gesundheitsamt, Sozialamt, Jugendamt)
abzudecken, für die Kreistagsmitglieder und die Verwaltung in erster Linie die
Sitzungssäle und Besprechungszimmer. Im ersten Schritt soll auch eine
Beschränkung auf diese Bereiche erfolgen. Allerdings soll der Ausbau des Netzes
möglich sein.
Aus Gründen der (Daten-)Sicherheit sind Verwaltungsnetz und öffentliches Netz
(insbesondere für Bürgerinnen und Bürger) zu trennen. Es dürfen sich keine
Geräte der unterschiedlichen Nutzerkreise im gleichen Netzsegment befinden. Der
Zugang zum Verwaltungsnetz soll nur aus dem Netzsegment für die Verwaltung
möglich und der Zugang muss über eine zusätzliche Authentifizierung abgesichert
sein, z.B. VPN.
Im Rahmen der Installation müssen die Accesspoints (APs) über entsprechende
Netzwerkkabel an den Netzwerkverteilpunkten angeschlossen werden. Die
Verkabelung ist bauseits zu stellen. Die Stromversorgung erfolgt über Power
over Ethernet (POE). Dazu sind die aktiven Netzwerkkomponenten zu erweitern,
d.h. zusätzliche Ports mit POE zu installieren.
Um die Administration, das Monitoring und den einfachen weiteren Ausbau
sicherzustellen, müssen die einzelnen Accesspoints über zentrale
Kontrollsysteme gesteuert werden.
2.
Vorgehensweise
Es wurden verschiedene Lösungsansätze betrachtet.
Die Nutzung von Freifunk ist für den professionellen Einsatz im
Verwaltungsbereich und für den Kreistag aufgrund der Bandbreiten, der
Sicherheit und der sicheren Verfügbarkeit nicht geeignet. Für den Bürgerbereich
wäre es zwar ausreichend, aber es ist wirtschaftlich nicht darstellbar, zwei
eigenständige Netze zu betreiben.
Die KDO wird WLAN für Kommunen als Produkt anbieten und in die Cloud-Umgebung
integrieren. Dabei werden für die Umsetzung auch externe Dienstleister
eingebunden. Die KDO wird das WLAN-Konzept für den Landkreis Cloppenburg mit
der EWE realisieren. Danach wird ein freies Surfen für alle Nutzerinnen und
Nutzer für die Dauer einer Stunde möglich sein. EWE-Kunden genießen darüber
hinaus über ihr eigenes Konto einen unbegrenzten freien Zugang.
Um eine genauere Planung und eine sichere Kostenübersicht zu erhalten, wird
zunächst die Grundstruktur des Netzwerkes analysiert, dokumentiert und auf
notwendige Erweiterungen hin überprüft. Dazu hat am 15. Mai
2017 eine umfassende Bestandsaufnahme für den Netzwerkbereich begonnen, bei der
alle Bereiche berücksichtigt werden (WLAN-Ausbau, Netzwerkausbau, Außenstellen,
Sicherheit, VOIP, …). Diese Bestandsaufnahme wird mit der EWE-TEL durchgeführt.
Als Ergebnis wird ablesbar sein, in welchem Umfang und was konkret u.a. für die
Einrichtung des WLAN-Netzes an Maßnahmen erforderlich ist.
3.
Kosten
Ausgehend von geschätzten 50 erforderlichen Accesspoints zur Abdeckung der
verschiedenen Bereiche allein für das Kreishaus werden voraussichtlich lt.
Angebot der KDO Kosten in Höhe von rd. 40.000 Euro entstehen. Die Leistungen
beinhalten die Konfiguration, Einrichtung und Installation des WLAN-Netzes.
Hinzu kommen jährliche Kosten in Höhe von rd. 4.000 Euro.
Für eine Außenstelle belaufen sich diese Kosten auf einmalig rd.
1.000 Euro zzgl. jährlicher Kosten in Höhe von rd. 150 Euro.
Nicht enthalten in diesen Kosten ist ein bereitzustellender
Standard-DSL-Anschluss. Die monatlichen Kosten belaufen sich auf rd. 45 Euro je
Standort (rd.
540 Euro/Jahr und Standort).
Hinzu kommen Kosten für die PoE-Netzwerk-Ports (je Accesspoint ein PoE).
Darüber hinaus sind gegebenenfalls Kosten für die bauseitige
Netzwerkverkabelung zu berücksichtigen. Auch hierzu werden in der
Bestandaufnahme entsprechende Aussagen getroffen werden.
Allein für das WLAN-Netz für das Kreishaus und die Außenstellen der
Kfz-Zulassungsstelle ergeben sich damit einmalige Kosten in Höhe von rd.
42.000 Euro. Hinzu kommen je nach Ergebnis der Bestandsaufnahme weitere
Kosten für Verkabelungen und Netzwerk-Ports.
Haushaltsmittel
stehen für das WLAN-Netz durch Einsparungen in anderen Bereichen zur Verfügung.
Bis zu einem gewissen Umfang können in 2017 auch die Kosten für Verkabelungen
und Netzwerk-Ports auf diesem Weg finanziert werden.
An bereits mit der erforderlichen Infrastruktur versorgten Standorten für die
Accesspoints kann unmittelbar nach Auftragserteilung mit dem Ausbau begonnen
werden.