St. Jakobus in Ramsloh
Beschlussvorschlag:
Dem Kreistag wird folgende
Beschlussfassung empfohlen:
Der Gemeinde Saterland wird
unter Berücksichtigung erhöhter Baukosten für die zweite Krippengruppe beim
kath. Kindergarten St. Jakobus in Ramsloh ein geänderter Zuschussbetrag in Höhe
von 19.238,52 Euro bewilligt.
Sachverhalt:
Unter dem Tagesordnungspunkt
7 der heutigen Sitzung des Jugendhilfeausschusses wurden die vereinbarten
Modalitäten der Bezuschussung durch den Landkreis Cloppenburg für Krippenbauten
dargelegt. Danach trägt der Landkreis unter Berücksichtigung der festgelegten
Höchstgrenzen sowie nach Abzug von gewährten Drittmitteln (Bundes- und/oder
Landesmittel, ggf. BMO) 50% des Defizits. Weiter sollen die bezuschussfähigen
Baukosten dem jährlichen Baukostenindex angepasst werden.
Ergeben sich gegenüber dem
bisherigen Finanzierungsplan durch neuere Kostenschätzungen bzw. im Rahmen der
Abrechnungen höhere Bau- bzw. Ausstattungskosten, so können diese Mehrkosten –
sofern sie die Höchstbeträge entsprechend dem angepassten Baukostenindex nicht
überschreiten – bei entsprechender Antragstellung und Beschlussfassung durch
den Kreistag berücksichtigt werden.
Es liegt folgender Änderungsantrag
zur Entscheidung über die Landkreisförderung vor.
Gemeinde Saterland, Krippe
beim kath. Kindergarten St. Jakobus in Ramsloh
Der Gemeinde Saterland wurde
aufgrund des Beschlusses des Kreistages vom 15.10.2015 für die Einrichtung
einer zweiten Krippengruppe beim kath. Kindergarten St. Jakobus in Ramsloh ein
Landkreiszuschuss in Höhe von maximal 15.750,00 Euro bewilligt.
Mit Schreiben vom 18.05.2017
hat die Gemeinde Saterland den vom Rechnungsprüfungsamt des Landkreises
Cloppenburg geprüften Verwendungsnachweis vorgelegt. Danach haben sich
Mehrkosten in Höhe von 6.781,92 Euro ergeben. Es wurde um Gewährung des
Landkreiszuschusses unter Anerkennung der o.g. Mehrkosten gebeten.
Damit ergibt sich folgende
Neuberechnung bezüglich der Höhe der Landkreisförderung:
Baukosten
(lt. Verwendungsnachweis) 187.781,92
Euro
Einrichtungskosten
(Höchstbetrag) 35.000,00 Euro
Zusammen 222.781,92
Euro
Abzüglich
Landesförderung 180.000,00
Euro
Verbleiben 42.781,92 Euro
Abzüglich
BMO-Anteil 4.304,89 Euro
Verbleiben 38.477,03 Euro
Anteil LK CLP (50%) 19.238,52 Euro
Finanzierung:
Teilhaushalt
Jugendamt (Amt 51)
Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen:
I1.300016.525 Zuweisung an Gemeinden für Kinderkrippen 561.700,00 Euro