Betreff
Richtlinie für die Aufnahme von Krediten nach § 120 Abs. 1 NKomVG
Vorlage
V-KA/17/356
Art
Sitzungsvorlage
Beschlussvorschlag:
Dem Kreistag wird
empfohlen, die geänderte Richtlinie für die Aufnahme von Krediten nach § 120
Abs. 1 NKomVG zu beschließen.
Sach- und Rechtslage:
Der Kreistag des Landkreises Cloppenburg hat am 26.04.2007 eine Richtlinie für die Aufnahme von Krediten nach § 92 Abs. 1 Satz 2 NGO erlassen.
Die aktuelle Vorlage beinhaltet redaktionelle Änderungen, vornehmlich aufgrund der Änderung der Gesetzesgrundlage (hier: RdErl. MI v. 21.7.2014 33.1-10245/1 Kreditwirtschaft der kommunalen Körperschaften einschließlich ihrer Sonder- und Treuhandvermögen zuletzt geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 29.07.2015 (Nds. MBl. 2015, S. 1004)).