Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Planung und Umwelt
empfiehlt dem Kreistag, den Antrag der Gruppe Grüne/UWG vom 13.01.2017 – Bürgerfreundliche
Abfallentsorgung im Landkreis Cloppenburg abzulehnen.
Sachverhalt:
Aktuelle Situation der
Abfallwirtschaft im Landkreis Cloppenburg
Der
Landkreis Cloppenburg hält ein gut ausgebautes, differenziertes
Abfallentsorgungssystem vor, das es den Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht,
Abfälle und Wertstoffe zu trennen und über die verschiedenen Hol- und
Bringsysteme der Entsorgung bzw. Verwertung zuzuführen. Die Entsorgungseinrichtungen
und Dienstleistungen werden hierzu kontinuierlich bedarfsgerecht ausgebaut, um
sowohl gesetzliche Anforderungen zu erfüllen als auch das Angebot für den
Bürger und den Bürgerservice zu verbessern.
Stützend auf die erarbeiteten Optimierungsansätze und Empfehlung der in 2012 vorgelegten Wirtschaftlichkeitsuntersuchung des Gutachters Herrn Dr. Ing. Tiebel, Büro ATUS Hamburg (Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Planung und Umwelt am 08.03.2012, TOP 4, V – PLA/12/039) und gemessen am eigenständig ermittelten Bedarf werden von der Kreisverwaltung gerade unter dem Aspekt einer bürgerfreundlichen Abfallentsorgung abfallwirtschaftliche Maßnahmen konzipiert und umgesetzt.
Zu dem Thema Öffnungszeiten und zu
weiteren Optimierungsansätzen erfolgte bereits im Sommer 2012 eine
Kundenbefragung bei den Wertstoffsammelstellen (Vorstellung im APU am
26.02.2013). Als Ergebnis konnte eine hohe Zufriedenheit der befragten Bürger
hinsichtlich der Öffnungszeiten und des Entsorgungsangebotes festgestellt
werden.
Des Weiteren
wurden folgende Maßnahmen in den letzten Jahren neu umgesetzt:
- Neubau einer zweiten und
zudem breiteren Entladerampe auf dem Entsorgungszentrum Stapelfeld
aufgrund stetig zunehmender Zahlen bei den Anlieferungen und den
Abfallmengen. Aufgrund dessen konnten Wartezeiten der Bürger reduziert
sowie Abladevorgänge und übersichtlichere Abfalltrennung optimiert werden.
- Einrichtung von Sammelstellen für Elektroaltgeräte auf den Wertstoffsammelstellen, damit die Bürger auch ortsnah elektrische Altgeräte abgeben können.
- Aufstellung von Altkleidercontainern auf den
Wertstoffsammelstellen.
- Einstellung von neuem und
jüngerem und kompetentem Personal auf den Wertstoffsammelstellen im Rahmen
von TVöD-Verträgen, einschließlich Vertretungskräften.
- Einsatz von Flachmulden auf
den Wertstoffsammelstellen mit niedrigen Seitenwänden für eine einfachere
und bequemere Entsorgung der Grünabfälle.
- Einrichtung eines
Behälterservices für Bürger gegen Entgelt, die nicht die Möglichkeit haben
Abholung, Tausch oder Rückgabe der Behälter selber vorzunehmen. Dieser
Service kommt sowohl älteren Bürgern als auch auswärtigen
Grundstückseigentümern entgegen.
Folgende
Maßnahmen befinden sich aktuell in der Planungs- bzw. Umsetzungsphase:
- Neubau eines Hallengebäudes
für die Schadstoffsammlung auf dem Entsorgungszentrum Stapelfeld (Planung
2017/ Bau 2018)
- Planung einer gedichteten
Fläche mit Abkippmöglichkeit für die Grünschnitt- und
Strauchschnittannahme auf dem Entsorgungszentrum Sedelsberg für den
Nordkreis.
Bei der
Realisierung aller Maßnahmen ist der Landkreis Cloppenburg gehalten, alle
abfallwirtschaftlichen Bau- und Dienstleistungen wirtschaftlich zu gestalten.
Bei der Abfallentsorgung handelt es sich um einen Gebührenhaushalt, der sich
durch entsprechende Gebühreneinnahmen selbst tragen muss. Daher ist es auch
Ziel der Kreisverwaltung, durch eine wirtschaftliche Gestaltung der
Entsorgungsleistungen und Angebote die Abfallgebühren insgesamt für den Bürger
günstig zu halten.
Aufgrund der
bürgernahen abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten, wie Abfallberatung,
Gebührenverwaltung oder Abfallannahme besteht kontinuierlicher Kontakt mit den
Bürgern des Landkreises. Beschwerden und Anregungen werden bürgernah
abgearbeitet. Störungen in der Abfallentsorgung werden erfasst und, soweit vom
Landkreis zu verantworten, abgestellt.
Im Hinblick
auf das abfallwirtschaftliche Entsorgungsangebot und die Funktionalität der
Sammelsysteme des Landkreises wird eine hohe Bürgerzufriedenheit festgestellt.
Die in den
vergangenen Monaten dringlich vorgetragenen Bürgerbeschwerden beziehen sich
ausschließlich auf das Erfassungssystem gelber Sack, konkret auf die
unzureichende Bereitstellung der gelben Säcke über die Verteilstellen. Da es
sich hier jedoch nicht um ein Sammelsystem des Landkreises Cloppenburg handelt,
sondern um ein privatwirtschaftlich verantwortetes System, werden nachfolgend
die Zusammenhänge dargestellt.
Vor diesem
Hintergrund ist zu dem Antrag der Fraktion Grüne/UWG vom 13.01.2017 folgendes
auszuführen:
Zu 1:
„…wie kurzfristig eine höhere
Anzahl an zur Verfügung stehenden Gelben Säcken und eine höhere Stabilität der
Gelben Säcke ermöglicht werden kann und ob die Einführung der Gelben Tonne
sinnvoll wäre …“
Systembestand gelber
Wertstoffsack - Abstimmungsvereinbarung
Das Sammelsystem gelber Wertstoffsack für die Erfassung von LVP wurde im
Landkreis Cloppenburg 1993 aufgrund der Verpackungsverordnung als
privatrechtliches duales System eingerichtet.
Im Rahmen der Abstimmungsvereinbarung zwischen dem Landkreis Cloppenburg
und dem seinerzeit einzigen Systembetreiber, Duales System Deutschland Grüner
Punkt, wurde in der Systembeschreibung zur Abstimmungsvereinbarung der gelbe
Sack als Sammelbehälter für die LVP – Fraktion und ein Holsystem mit
zweiwöchentlichem Abfuhrrhythmus als Erfassungssystem geregelt.
Finanzierung
Die Finanzierung des LVP – Sammelsystems liegt ausschließlich in der
Verantwortung der mittlerweile zehn festgestellten Dualen Systeme Deutschland.
Für das Entsorgungsgebiet Landkreis Cloppenburg vergibt ein
Systembetreiber in Vertretung für alle Dualen Systeme die Dienstleistungen
Erfassung und Verwertung von LVP für eine Laufzeit von je drei Jahren an
entsprechende Entsorger, die dann die operativen Leistungen wie Bereitstellung
der gelben Säcken und deren Erfassung durch Abfuhr erfüllen. Finanziert werden
die Kosten des Sammelsystems von den dualen Systemen über eingenommene
Lizenzgebühren der Hersteller/ Vertreiber von Verpackungen.
Der Landkreis Cloppenburg ist somit kein Auftraggeber, kein
Leistungserbringer und auch finanziell nicht an den Kosten des Systems
beteiligt.
Operative Durchführung
Für das Entsorgungsgebiet Landkreis Cloppenburg ist die Fa. Heinemann
& Bohmann, Rastede, im Auftrage der Dualen Systeme als Entsorgungsdienstleister
für die LVP - Erfassung tätig, und zwar seit 2011. In den vergangenen Jahren
gab es weder bei der Bereitstellung der gelben Säcke über die kreisweit
eingerichteten Verteilstellen noch bei der Durchführung der Abfuhr durch die
Fa. Heinemann nennenswerte Ausfälle. Sofern Beschwerden der Bürger bei der
Abfallberatung des Landkreises eingingen, handelte es sich entweder um
punktuelle Abfuhrprobleme oder es wurde die Qualität der Säcke bemängelt.
Erstmals seit August 2016 zeichnete sich eine angespannte
Versorgungssituation im Kreisgebiet mit gelben Säcken ab, die sich im Laufe der
folgenden Monate massiv verstärkte, weil die Fa. Heinemann die Belieferung der
Verteilstellen mit gelben Säcken drastisch reduzierte. Begründet wurde diese
Maßnahme mit dem bis dato viel zu hohen Verbrauch der gelben Säcke im
Entsorgungsgebiet und der Zweckentfremdung.
In mehreren Gesprächen hat der Landkreis Cloppenburg die Fa. Heinemann
eindringlich aufgefordert, umgehend für eine ausreichende Belieferung der Verteilstellen
mit gelben Säcken zu sorgen. Sämtliche Beschwerden wurden der Fa. Heinemann mit
entsprechenden Forderungen auf Abhilfe zugeleitet, es wurden die
vergabeverantwortlichen Systembetreiber angeschrieben und das Niedersächsische
Umweltministerium involviert zwecks Einwirkung auf die dualen Systembetreiber.
Da der Landkreis jedoch nicht Auftraggeber für die Entsorgungsleistung ist,
besteht weder vertraglich noch fiskalisch die Möglichkeit einer direkten und
wirksamen Einflussnahme auf die Fa. Heinemann.
Ende der vergangenen Woche hat die Fa. Heinemann eingelenkt und die
verbesserte Belieferung der Verteilstellen mit gelben Säcken zugesagt. Die
Abfallberatung des Landkreises wird prüfen, ob diese Zusage eingehalten wird.
Qualität der gelben Säcke
Im Rahmen der Systembeschreibung kann der Landkreis keine weiteren
Qualitätsansprüche stellen. Diese werden von dem vergabeverantwortlichen
Systembetreiber in der Leistungsbeschreibung gefordert und angeblich auch nach
Auftragsvergabe stichprobenmäßig beim Auftragnehmer geprüft.
Ausschreibungsführer RKD wurde vom Landkreis nochmals schriftlich dazu
angehalten, dieser Qualitätsüberprüfung nachzukommen.
Einführung gelbe Tonne
Die Abfallentsorgung des Landkreises Cloppenburg orientiert sich
weiterhin an der Empfehlung der oben genannten Wirtschaftlichkeitsuntersuchung,
insbesondere unter den beiden Aspekten
a.) unsichere Rechtslage/ nicht geklärte
rechtliche Rahmenbedingungen
b.) zusätzliche Kosten und Investitionen für die
Kommune.
Rechtslage: Das Kreislaufwirtschaftsgesetz von 2012 sieht zwar eine
„Wertstofftonne“ vor, doch das seit Jahren erwartete Wertstoffgesetz ist
gescheitert, so dass nunmehr vom Umweltministerium ein Entwurf eines
Verpackungsgesetzes auf den Weg gebracht wurde, welches sich jetzt im Gesetzgebungsverfahren
befindet. Im Wesentlichen geht es bei der Umsetzung um das Verhältnis der
Kommunen zu den Dualen Systembetreibern und der privaten Entsorgungswirtschaft.
Der Ausgang dieses Gesetzgebungsverfahrens ist derzeit noch völlig offen.
Kosten/ Investitionen: Die Einführung einer gelben Wertstofftonne ist
mit erheblichen Investitionskosten (Behälterbeschaffung und Bereitstellung) und
zudem höheren Logistikkosten (Behälterabfuhr ist teurer als Sackabfuhr)
verbunden. Aufgrund dessen haben die Dualen Systeme und die
Entsorgungswirtschaft kein Interesse an eine Umstellung des Sammelsystems von
Sack auf Behälter. Hauptträger der Kosten bei der Realisierung der
Behältersammlung/ gelbe Tonne im Entsorgungsgebiet wäre somit die Kommune, die
dann diese Umstellung über die Abfallgebühren finanzieren müsste.
Wenn sich eine wirtschaftliche vertretbare Lösung zur Einführung einer
gelben Tonne abzeichnet, werden wir die Gremien mit der Beratung befassen.
Für den Zeitraum von 2017 bis 2019 sind mit Vergabe der LVP – Erfassung
an die
Fa. Heinemann sowie Verlängerung der Abstimmungsvereinbarung und
Entgeltvereinbarung (betrifft Entgelte für die Einrichtung und Reinigung der
Glascontainerstellplätze sowie Abfallberatung) die Bedingungen des
Sammelsystems für Verpackungen zwischen dem Landkreis Cloppenburg und den
Dualen Systembetreiber RKD für die nächsten drei Jahre festgelegt.
Der Landkreis Cloppenburg hält sich an die Empfehlung des Gutachtens,
die Festlegung der rechtlichen Rahmenbedingungen abzuwarten.
Zu 2:
„…wie eine Verlängerung der Öffnungszeiten der
Abfalldeponien und Wertstoffsammelstellen sowie der mobilen Schadstoffsammlung
ausgestaltet werden könnte …“
Die
Entsorgungsanlagen des Landkreises Cloppenburg sind wie folgt geöffnet:
Entsorgungszentrum
Stapelfeld Entsorgungszentrum
Sedelsberg
(ganzjährig) (ganzjährig)
Montag –
Freitag Mittwoch
– Freitag
08.00 -12.30
Uhr 08.00
-12.30 Uhr
13.00 –
16.30 Uhr 13.00
– 16.30 Uhr
Samstag Samstag
08.00 -12.30
Uhr 08.00
-12.30 Uhr
11
Wertstoffsammelstellen in den Gemeinden
Öffnungszeiten/Sommer Öffnungszeiten/Winter
01. April – 31. Oktober 01. November – 31. März
Mittwoch 15.00 – 18.00 Uhr 14.00
– 17.00 Uhr
Freitag 14.00 – 18.00 Uhr 13.00
– 17.00 Uhr
Samstag 09.00 – 13.00 Uhr 09.00
– 13.00 Uhr
Im Vergleich
mit den Nachbarkreisen sind die Öffnungszeiten der Entsorgungsanlagen des
Landkreises Cloppenburg ähnlich denen der anderen Landkreise, bei den
Wertstoffsammelstellen ist eine Öffnung von 11 Stunden/ wöchentlich im oberen
Bereich angesiedelt.
Die
Schadstofferfassung erfolgt sowohl stationär als auch mit Durchführung einer
mobilen Schadstoffsammlung. Diese wird einmal jährlich an 15 Sammeltagen und
insgesamt 46 Standorten
im Kreisgebiet durchgeführt, bei der schadstoffhaltige Abfälle aus Haushalten
kostenlos angenommen werden. Beginn ist morgens zwischen 9.00 und 11.00 Uhr,
Ende ist zwischen 17.00 und 18.00 Uhr (montags – freitags), bzw. um 14.00 Uhr
(samstags). Zudem besteht ganzjährig die Möglichkeit,
Kleinmengen an Schadstoffen aus Haushalten bei den Entsorgungszentren in
Stapelfeld und Sedelsberg zu den Öffnungszeiten abzugeben.
Im
Wirtschaftlichkeitsgutachten wird die Schadstoffentsorgung qualitativ und kostenmäßig positiv bewertet. Eine
Erweiterung ist nicht erforderlich.
Zu 3:
„… wie die Möglichkeiten zur
Entsorgung von Laub im Landkreis verbessert werden können …
Die Abgabe
von Laub ist seit Einführung der getrennten Sammlung von kompostierbaren
Abfällen gegen eine Gebühr von z.Zt. 10 €/m³ möglich.
Die
kreisangehörigen Städte und Gemeinden bieten für die Entsorgung des
„öffentlichen Laubes“ verschiedene kostenlose Angebote an, wie das Aufstellen
von Laubkörben, Ausgabe von Laubsäcken, Laubannahmetermine, usw.
Das Angebot
der Laubannahme ist somit gegeben und die Entsorgung gesichert.
Optimierungen
werden immer wieder geprüft.
Zu 4:
„…welche sonstigen Maßnahmen
zur Verbesserung der Bürgerfreundlichkeit der Abfallentsorgung im Landkreis
geeignet sein können…“
Planungen
und Maßnahmen wurden bereits eingangs erläutert.