Betreff
Antrag der Gruppe Grüne/ UWG; Bürgerfreundliche Abfallentsorgung im Landkreis Cloppenburg
Vorlage
V-PLA/17/169
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Planung und Umwelt empfiehlt dem Kreistag, den Antrag der Gruppe Grüne/UWG vom 13.01.2017 – Bürgerfreundliche Abfallentsorgung im Landkreis Cloppenburg abzulehnen.

 


Sachverhalt:

 

Aktuelle Situation der Abfallwirtschaft im Landkreis Cloppenburg

Der Landkreis Cloppenburg hält ein gut ausgebautes, differenziertes Abfallentsorgungssystem vor, das es den Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht, Abfälle und Wertstoffe zu trennen und über die verschiedenen Hol- und Bringsysteme der Entsorgung bzw. Verwertung zuzuführen. Die Entsorgungseinrichtungen und Dienstleistungen werden hierzu kontinuierlich bedarfsgerecht ausgebaut, um sowohl gesetzliche Anforderungen zu erfüllen als auch das Angebot für den Bürger und den Bürgerservice zu verbessern.

 

Stützend auf die erarbeiteten Optimierungsansätze und Empfehlung der in 2012 vorgelegten Wirtschaftlichkeitsuntersuchung des Gutachters Herrn Dr. Ing. Tiebel, Büro ATUS Hamburg (Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Planung und Umwelt am 08.03.2012, TOP 4, V – PLA/12/039) und gemessen am eigenständig ermittelten Bedarf werden von der Kreisverwaltung gerade unter dem Aspekt einer bürgerfreundlichen Abfallentsorgung abfallwirtschaftliche Maßnahmen konzipiert und umgesetzt.

 

Zu dem Thema Öffnungszeiten und zu weiteren Optimierungsansätzen erfolgte bereits im Sommer 2012 eine Kundenbefragung bei den Wertstoffsammelstellen (Vorstellung im APU am 26.02.2013). Als Ergebnis konnte eine hohe Zufriedenheit der befragten Bürger hinsichtlich der Öffnungszeiten und des Entsorgungsangebotes festgestellt werden.

 

Des Weiteren wurden folgende Maßnahmen in den letzten Jahren neu umgesetzt:

  • Neubau einer zweiten und zudem breiteren Entladerampe auf dem Entsorgungszentrum Stapelfeld aufgrund stetig zunehmender Zahlen bei den Anlieferungen und den Abfallmengen. Aufgrund dessen konnten Wartezeiten der Bürger reduziert sowie Abladevorgänge und übersichtlichere Abfalltrennung optimiert werden.
  • Einrichtung von Sammelstellen für Elektroaltgeräte auf den Wertstoffsammelstellen, damit die Bürger auch ortsnah elektrische Altgeräte abgeben können.
  • Aufstellung von Altkleidercontainern auf den Wertstoffsammelstellen.
  • Einstellung von neuem und jüngerem und kompetentem Personal auf den Wertstoffsammelstellen im Rahmen von TVöD-Verträgen, einschließlich Vertretungskräften.
  • Einsatz von Flachmulden auf den Wertstoffsammelstellen mit niedrigen Seitenwänden für eine einfachere und bequemere Entsorgung der Grünabfälle.
  • Einrichtung eines Behälterservices für Bürger gegen Entgelt, die nicht die Möglichkeit haben Abholung, Tausch oder Rückgabe der Behälter selber vorzunehmen. Dieser Service kommt sowohl älteren Bürgern als auch auswärtigen Grundstückseigentümern entgegen.

 

Folgende Maßnahmen befinden sich aktuell in der Planungs- bzw. Umsetzungsphase:

  • Neubau eines Hallengebäudes für die Schadstoffsammlung auf dem Entsorgungszentrum Stapelfeld (Planung 2017/ Bau 2018)
  • Planung einer gedichteten Fläche mit Abkippmöglichkeit für die Grünschnitt- und Strauchschnittannahme auf dem Entsorgungszentrum Sedelsberg für den Nordkreis.

 

Bei der Realisierung aller Maßnahmen ist der Landkreis Cloppenburg gehalten, alle abfallwirtschaftlichen Bau- und Dienstleistungen wirtschaftlich zu gestalten. Bei der Abfallentsorgung handelt es sich um einen Gebührenhaushalt, der sich durch entsprechende Gebühreneinnahmen selbst tragen muss. Daher ist es auch Ziel der Kreisverwaltung, durch eine wirtschaftliche Gestaltung der Entsorgungsleistungen und Angebote die Abfallgebühren insgesamt für den Bürger günstig zu halten.

 

Aufgrund der bürgernahen abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten, wie Abfallberatung, Gebührenverwaltung oder Abfallannahme besteht kontinuierlicher Kontakt mit den Bürgern des Landkreises. Beschwerden und Anregungen werden bürgernah abgearbeitet. Störungen in der Abfallentsorgung werden erfasst und, soweit vom Landkreis zu verantworten, abgestellt.

 

Im Hinblick auf das abfallwirtschaftliche Entsorgungsangebot und die Funktionalität der Sammelsysteme des Landkreises wird eine hohe Bürgerzufriedenheit festgestellt.

 

Die in den vergangenen Monaten dringlich vorgetragenen Bürgerbeschwerden beziehen sich ausschließlich auf das Erfassungssystem gelber Sack, konkret auf die unzureichende Bereitstellung der gelben Säcke über die Verteilstellen. Da es sich hier jedoch nicht um ein Sammelsystem des Landkreises Cloppenburg handelt, sondern um ein privatwirtschaftlich verantwortetes System, werden nachfolgend die Zusammenhänge dargestellt.

 

 

Vor diesem Hintergrund ist zu dem Antrag der Fraktion Grüne/UWG vom 13.01.2017 folgendes auszuführen:

 

 

Zu 1:

„…wie kurzfristig eine höhere Anzahl an zur Verfügung stehenden Gelben Säcken und eine höhere Stabilität der Gelben Säcke ermöglicht werden kann und ob die Einführung der Gelben Tonne sinnvoll wäre …“

 

Systembestand gelber Wertstoffsack - Abstimmungsvereinbarung

Das Sammelsystem gelber Wertstoffsack für die Erfassung von LVP wurde im Landkreis Cloppenburg 1993 aufgrund der Verpackungsverordnung als privatrechtliches duales System eingerichtet.

Im Rahmen der Abstimmungsvereinbarung zwischen dem Landkreis Cloppenburg und dem seinerzeit einzigen Systembetreiber, Duales System Deutschland Grüner Punkt, wurde in der Systembeschreibung zur Abstimmungsvereinbarung der gelbe Sack als Sammelbehälter für die LVP – Fraktion und ein Holsystem mit zweiwöchentlichem Abfuhrrhythmus als Erfassungssystem geregelt.

 

 

Finanzierung

Die Finanzierung des LVP – Sammelsystems liegt ausschließlich in der Verantwortung der mittlerweile zehn festgestellten Dualen Systeme Deutschland.

Für das Entsorgungsgebiet Landkreis Cloppenburg vergibt ein Systembetreiber in Vertretung für alle Dualen Systeme die Dienstleistungen Erfassung und Verwertung von LVP für eine Laufzeit von je drei Jahren an entsprechende Entsorger, die dann die operativen Leistungen wie Bereitstellung der gelben Säcken und deren Erfassung durch Abfuhr erfüllen. Finanziert werden die Kosten des Sammelsystems von den dualen Systemen über eingenommene Lizenzgebühren der Hersteller/ Vertreiber von Verpackungen.

Der Landkreis Cloppenburg ist somit kein Auftraggeber, kein Leistungserbringer und auch finanziell nicht an den Kosten des Systems beteiligt.

 

Operative Durchführung

Für das Entsorgungsgebiet Landkreis Cloppenburg ist die Fa. Heinemann & Bohmann, Rastede, im Auftrage der Dualen Systeme als Entsorgungsdienstleister für die LVP - Erfassung tätig, und zwar seit 2011. In den vergangenen Jahren gab es weder bei der Bereitstellung der gelben Säcke über die kreisweit eingerichteten Verteilstellen noch bei der Durchführung der Abfuhr durch die Fa. Heinemann nennenswerte Ausfälle. Sofern Beschwerden der Bürger bei der Abfallberatung des Landkreises eingingen, handelte es sich entweder um punktuelle Abfuhrprobleme oder es wurde die Qualität der Säcke bemängelt.

 

Erstmals seit August 2016 zeichnete sich eine angespannte Versorgungssituation im Kreisgebiet mit gelben Säcken ab, die sich im Laufe der folgenden Monate massiv verstärkte, weil die Fa. Heinemann die Belieferung der Verteilstellen mit gelben Säcken drastisch reduzierte. Begründet wurde diese Maßnahme mit dem bis dato viel zu hohen Verbrauch der gelben Säcke im Entsorgungsgebiet und der Zweckentfremdung.

 

In mehreren Gesprächen hat der Landkreis Cloppenburg die Fa. Heinemann eindringlich aufgefordert, umgehend für eine ausreichende Belieferung der Verteilstellen mit gelben Säcken zu sorgen. Sämtliche Beschwerden wurden der Fa. Heinemann mit entsprechenden Forderungen auf Abhilfe zugeleitet, es wurden die vergabeverantwortlichen Systembetreiber angeschrieben und das Niedersächsische Umweltministerium involviert zwecks Einwirkung auf die dualen Systembetreiber. Da der Landkreis jedoch nicht Auftraggeber für die Entsorgungsleistung ist, besteht weder vertraglich noch fiskalisch die Möglichkeit einer direkten und wirksamen Einflussnahme auf die Fa. Heinemann.

 

Ende der vergangenen Woche hat die Fa. Heinemann eingelenkt und die verbesserte Belieferung der Verteilstellen mit gelben Säcken zugesagt. Die Abfallberatung des Landkreises wird prüfen, ob diese Zusage eingehalten wird.

 

Qualität der gelben Säcke

Im Rahmen der Systembeschreibung kann der Landkreis keine weiteren Qualitätsansprüche stellen. Diese werden von dem vergabeverantwortlichen Systembetreiber in der Leistungsbeschreibung gefordert und angeblich auch nach Auftragsvergabe stichprobenmäßig beim Auftragnehmer geprüft. Ausschreibungsführer RKD wurde vom Landkreis nochmals schriftlich dazu angehalten, dieser Qualitätsüberprüfung nachzukommen.

 

Einführung gelbe Tonne

Die Abfallentsorgung des Landkreises Cloppenburg orientiert sich weiterhin an der Empfehlung der oben genannten Wirtschaftlichkeitsuntersuchung, insbesondere unter den beiden Aspekten

a.)    unsichere Rechtslage/ nicht geklärte rechtliche Rahmenbedingungen

b.)    zusätzliche Kosten und Investitionen für die Kommune.

 

Rechtslage: Das Kreislaufwirtschaftsgesetz von 2012 sieht zwar eine „Wertstofftonne“ vor, doch das seit Jahren erwartete Wertstoffgesetz ist gescheitert, so dass nunmehr vom Umweltministerium ein Entwurf eines Verpackungsgesetzes auf den Weg gebracht wurde, welches sich jetzt im Gesetzgebungsverfahren befindet. Im Wesentlichen geht es bei der Umsetzung um das Verhältnis der Kommunen zu den Dualen Systembetreibern und der privaten Entsorgungswirtschaft. Der Ausgang dieses Gesetzgebungsverfahrens ist derzeit noch völlig offen.

 

Kosten/ Investitionen: Die Einführung einer gelben Wertstofftonne ist mit erheblichen Investitionskosten (Behälterbeschaffung und Bereitstellung) und zudem höheren Logistikkosten (Behälterabfuhr ist teurer als Sackabfuhr) verbunden. Aufgrund dessen haben die Dualen Systeme und die Entsorgungswirtschaft kein Interesse an eine Umstellung des Sammelsystems von Sack auf Behälter. Hauptträger der Kosten bei der Realisierung der Behältersammlung/ gelbe Tonne im Entsorgungsgebiet wäre somit die Kommune, die dann diese Umstellung über die Abfallgebühren finanzieren müsste.

Wenn sich eine wirtschaftliche vertretbare Lösung zur Einführung einer gelben Tonne abzeichnet, werden wir die Gremien mit der Beratung befassen.

 

Für den Zeitraum von 2017 bis 2019 sind mit Vergabe der LVP – Erfassung an die

Fa. Heinemann sowie Verlängerung der Abstimmungsvereinbarung und Entgeltvereinbarung (betrifft Entgelte für die Einrichtung und Reinigung der Glascontainerstellplätze sowie Abfallberatung) die Bedingungen des Sammelsystems für Verpackungen zwischen dem Landkreis Cloppenburg und den Dualen Systembetreiber RKD für die nächsten drei Jahre festgelegt.

 

Der Landkreis Cloppenburg hält sich an die Empfehlung des Gutachtens, die Festlegung der rechtlichen Rahmenbedingungen abzuwarten.

 

 

Zu 2:

 „…wie eine Verlängerung der Öffnungszeiten der Abfalldeponien und Wertstoffsammelstellen sowie der mobilen Schadstoffsammlung ausgestaltet werden könnte …“

 

Die Entsorgungsanlagen des Landkreises Cloppenburg sind wie folgt geöffnet:

Entsorgungszentrum Stapelfeld                                Entsorgungszentrum Sedelsberg

(ganzjährig)                                                               (ganzjährig)

Montag – Freitag                                                       Mittwoch – Freitag

08.00 -12.30 Uhr                                                       08.00 -12.30 Uhr

13.00 – 16.30 Uhr                                                     13.00 – 16.30 Uhr

Samstag                                                                    Samstag

08.00 -12.30 Uhr                                                       08.00 -12.30 Uhr

 

11 Wertstoffsammelstellen in den Gemeinden

Öffnungszeiten/Sommer                               Öffnungszeiten/Winter

01. April – 31. Oktober                                  01. November – 31. März

Mittwoch         15.00 – 18.00 Uhr                                                     14.00 – 17.00 Uhr

Freitag            14.00 – 18.00 Uhr                                                     13.00 – 17.00 Uhr

Samstag         09.00 – 13.00 Uhr                                                     09.00 – 13.00 Uhr

 

Im Vergleich mit den Nachbarkreisen sind die Öffnungszeiten der Entsorgungsanlagen des Landkreises Cloppenburg ähnlich denen der anderen Landkreise, bei den Wertstoffsammelstellen ist eine Öffnung von 11 Stunden/ wöchentlich im oberen Bereich angesiedelt.

 

Die Schadstofferfassung erfolgt sowohl stationär als auch mit Durchführung einer mobilen Schadstoffsammlung. Diese wird einmal jährlich an 15 Sammeltagen und insgesamt 46 Standorten im Kreisgebiet durchgeführt, bei der schadstoffhaltige Abfälle aus Haushalten kostenlos angenommen werden. Beginn ist morgens zwischen 9.00 und 11.00 Uhr, Ende ist zwischen 17.00 und 18.00 Uhr (montags – freitags), bzw. um 14.00 Uhr (samstags). Zudem besteht ganzjährig die Möglichkeit, Kleinmengen an Schadstoffen aus Haushalten bei den Entsorgungszentren in Stapelfeld und Sedelsberg zu den Öffnungszeiten abzugeben.

Im Wirtschaftlichkeitsgutachten wird die Schadstoffentsorgung qualitativ und  kostenmäßig positiv bewertet. Eine Erweiterung ist nicht erforderlich.

 

 

Zu 3:

„… wie die Möglichkeiten zur Entsorgung von Laub im Landkreis verbessert werden können …

 

Die Abgabe von Laub ist seit Einführung der getrennten Sammlung von kompostierbaren Abfällen gegen eine Gebühr von z.Zt. 10 €/m³ möglich.

Die kreisangehörigen Städte und Gemeinden bieten für die Entsorgung des „öffentlichen Laubes“ verschiedene kostenlose Angebote an, wie das Aufstellen von Laubkörben, Ausgabe von Laubsäcken, Laubannahmetermine, usw.

Das Angebot der Laubannahme ist somit gegeben und die Entsorgung gesichert.

Optimierungen werden immer wieder geprüft.

 

Zu 4:

„…welche sonstigen Maßnahmen zur Verbesserung der Bürgerfreundlichkeit der Abfallentsorgung im Landkreis geeignet sein können…“

 

Planungen und Maßnahmen wurden bereits eingangs erläutert.