Betreff
Schleuse Osterhausen; Übernahme der Planungskosten
Vorlage
V-PLA/17/167
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Dem Ausschuss für Planung und Umwelt wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

 

Zur Sicherstellung der Gesamtfinanzierung der Sanierung der Schleuse Osterhausen stockt der Landkreis Cloppenburg seine bereits zugesagten Mittel in Höhe von 70.000 € um 103.335 € auf 173.335 € auf.

 


Sachverhalt:

 

Bekanntlich hat der Landkreis Cloppenburg die sanierungsbedürftige Schleuse Osterhausen im November 2015 vom Bund käuflich erworben. Mit dem Kaufvertrag hat sich der Landkreis verpflichtet

-                 die Schleuse Osterhausen zu erneuern oder instand zu setzen

-                 die Schleuse Osterhausen künftig zu unterhalten und zu betreiben

-                 die drei weiteren Schleusen (Dreibrücken, Reekenfeld und Brandreeken) und die Straßenbrücken über den Kanal zu bedienen – jedoch nicht zu unterhalten

Die Bruttokosten für die Erneuerung bzw. Sanierung der Schleuse Osterhausen betragen lt. Kostenschätzung 1.786.670 €. Der aktuelle Finanzierungsplan weist folgende Mittelbereitstellungen aus:

 

Mittelgeber

 

Summe -€-

Bewilligungsstatus

Bundesmittel (WSD 50%)

893.335

vertraglich zugesichert

Bundesmittel (Sonderprogramm Denkmalpflege)

300.000

lt. Haushaltsbeschluss des Bundestages 

EU-Mittel (ZILE)

200.000

bewilligt

EWE AG

75.000

bewilligt

Sparkassenstiftung

50.000

bewilligt

Bingo-Umweltstiftung

50.000

bewilligt

Orts- und Verschönerungsverein Elisabethfehn

10.000

zugesagt

Oldenburgische Landschaft

5.000

bewilligt

Gemeinden Barßel u. Saterland sowie Stadt Friesoythe

30.000

zugesagt

Landkreis Cloppenburg

70.000

Lt. Beschluss des Kreistages v. August 2013

Land Niedersachsen

-           

Keine Fördergrundlage

 

Gesamt:

 

    1.683.335

 

 

Unterdeckung

 

103.335

 

 

Nachdem der Bund die Mittel aus dem Denkmalschutz-Sonderprogramm durch Haushaltsvermerk in der beantragten Höhe von 300.000 € bereitgestellt hat, wurde das Land wiederholt um Unterstützung zur Finanzierung der letztlich noch nicht gedeckten Planungskosten gebeten. Das Niedersächsische Wirtschaftsministerium teilte jüngst abschließend mit, dass es für eine Beteiligung des Landes an der Sanierung der Schleuse keine Fördergrundlage gäbe. Das Land beabsichtige den Landkreis jedoch insoweit zu entlasten, als es Fördermittel für andere Vorhaben des Landkreises – wie das Lebensmitteltechnikum – aufstocken wolle. Die so freiwerdenden Kreismittel könnten damit für die Schleuse eingesetzt werden.

Für die Gesamtfinanzierung der Schleusensanierung bedeutet dies, dass der Landkreis seinen bereits zugesagten Finanzierungsanteil in Höhe von 70.000 € zunächst um 103.335 € auf 173.335 € aufstocken müsste. Eine entsprechende Entlastung erfolgt später über eine andere Projektzuwendung.

Vor dem Hintergrund, dass

a)    alternative Zuwendungen für die Sanierungsplanung seitens der Stabsstelle Wirtschaftsförderung nicht eingeworben werden können,

b)    der Bund für seine Mittel eine Sanierung bis Ende 2017 vorschreibt,

c)    Landesmittel indirekt zugesagt sind,

wird eine Aufstockung der Kreismittel um 103.335 € für vertretbar gehalten.

 


Finanzierung:

PSP-Element (Produkt)

I1.500041.500

 


Anlagenverzeichnis: