Beschlussvorschlag:
Dem Ausschuss für Planung und
Umwelt wird folgende Beschlussfassung empfohlen:
Zur Sicherstellung der Gesamtfinanzierung der Sanierung der Schleuse Osterhausen stockt der Landkreis Cloppenburg seine bereits zugesagten Mittel in Höhe von 70.000 € um 103.335 € auf 173.335 € auf.
Sachverhalt:
Bekanntlich
hat der Landkreis Cloppenburg die sanierungsbedürftige Schleuse Osterhausen im
November 2015 vom Bund käuflich erworben. Mit dem Kaufvertrag hat sich der
Landkreis verpflichtet
-
die Schleuse Osterhausen zu
erneuern oder instand zu setzen
-
die Schleuse Osterhausen künftig
zu unterhalten und zu betreiben
-
die drei weiteren Schleusen
(Dreibrücken, Reekenfeld und Brandreeken) und die Straßenbrücken über den Kanal
zu bedienen – jedoch nicht zu unterhalten
Die
Bruttokosten für die Erneuerung bzw. Sanierung der Schleuse Osterhausen
betragen lt. Kostenschätzung 1.786.670 €.
Der aktuelle Finanzierungsplan weist folgende Mittelbereitstellungen aus:
Mittelgeber
|
Summe -€- |
Bewilligungsstatus |
Bundesmittel
(WSD 50%) |
893.335 |
vertraglich
zugesichert |
Bundesmittel
(Sonderprogramm Denkmalpflege) |
300.000 |
lt.
Haushaltsbeschluss des Bundestages |
EU-Mittel
(ZILE) |
200.000 |
bewilligt |
EWE
AG |
75.000 |
bewilligt |
Sparkassenstiftung |
50.000 |
bewilligt |
Bingo-Umweltstiftung |
50.000 |
bewilligt |
Orts-
und Verschönerungsverein Elisabethfehn |
10.000 |
zugesagt |
Oldenburgische
Landschaft |
5.000 |
bewilligt |
Gemeinden
Barßel u. Saterland sowie Stadt Friesoythe |
30.000 |
zugesagt |
Landkreis
Cloppenburg |
70.000 |
Lt.
Beschluss des Kreistages v. August 2013 |
Land
Niedersachsen |
- |
Keine
Fördergrundlage |
Gesamt: |
1.683.335 |
|
Unterdeckung |
103.335 |
|
Nachdem
der Bund die Mittel aus dem Denkmalschutz-Sonderprogramm durch Haushaltsvermerk
in der beantragten Höhe von 300.000 € bereitgestellt hat, wurde das Land
wiederholt um Unterstützung zur Finanzierung der letztlich noch nicht gedeckten
Planungskosten gebeten. Das Niedersächsische Wirtschaftsministerium teilte
jüngst abschließend mit, dass es für eine Beteiligung des Landes an der
Sanierung der Schleuse keine Fördergrundlage gäbe. Das Land beabsichtige den
Landkreis jedoch insoweit zu entlasten, als es Fördermittel für andere Vorhaben
des Landkreises – wie das Lebensmitteltechnikum – aufstocken wolle. Die so
freiwerdenden Kreismittel könnten damit für die Schleuse eingesetzt werden.
Für
die Gesamtfinanzierung der Schleusensanierung bedeutet dies, dass der Landkreis
seinen bereits zugesagten Finanzierungsanteil in Höhe von 70.000 € zunächst um
103.335 € auf 173.335 € aufstocken müsste. Eine entsprechende Entlastung
erfolgt später über eine andere Projektzuwendung.
Vor
dem Hintergrund, dass
a) alternative
Zuwendungen für die Sanierungsplanung seitens der Stabsstelle
Wirtschaftsförderung nicht eingeworben werden können,
b) der
Bund für seine Mittel eine Sanierung bis Ende 2017 vorschreibt,
c) Landesmittel
indirekt zugesagt sind,
wird eine Aufstockung der Kreismittel um 103.335 € für vertretbar gehalten.
Finanzierung:
PSP-Element (Produkt)
I1.500041.500
Anlagenverzeichnis: