Der Ausschuss für Kultur- und Freizeit
empfiehlt dem Kreistag, dem Heimatbund für das Oldenburger Münsterland ab dem
Jahre 2018 für eine(n) wissenschaftliche(n) Mitarbeiter(in) in der
Geschäftsstelle einen jährlichen Personalkostenzuschuss in Höhe von bis zu
15.000,00 EURO und für eine(n) Leiter(in) der Heimatbibliothek Vechta einen
jährlichen Personalkostenzuschuss in Höhe von bis zu 12.000,00 EURO zu
gewähren, sofern der Landkreis Vechta Zuschüsse in gleicher Höhe gewährt.
Der Ausschuss für Kultur und Freizeit
empfiehlt dem Kreistag weiterhin, dem Heimatbund für das Oldenburger
Münsterland ab dem Haushaltsjahr 2017 für die Geschäftsstelle und für die
Mietkosten der Geschäftsstelle einen jährlichen Zuschuss von insgesamt
38.400,00 Euro zu gewähren.
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 17.01.2017 hat der
Heimatbund für das Oldenburger Münsterland die Weitergewährung der Personalkostenzuschüsse
für eine(n) wissenschaftliche(n) Mitarbeiter(in) in der Geschäftsstelle und für
eine(n) Leiter(in) der Heimatbibliothek Vechta ab dem Haushaltsjahr 2018 auf
unbefristete Zeit sowie die Erhöhung des Zuschusses für die Geschäftsstelle
ab dem Haushaltsjahr 2017 beantragt.
Der Antrag ist als Anlage dieser Vorlage
beigefügt.
In seiner Sitzung am 20.07.2014 hatte der
Kreistag des Landkreises Cloppenburg beschlossen, dem Heimatbund für das
Oldenburger Münsterland für die Jahre 2015 bis 2017 für eine(n) wissenschaftliche(n)
Mitarbeiter(in) in der Geschäftsstelle einen jährlichen Personalkostenzuschuss
in Höhe von bis zu 15.000,00 Euro und für eine(n) Leiter(in) der
Heimatbibliothek Vechta einen jährlichen Personalkostenzuschuss in Höhe von bis
zu 12.000,00 Euro zu gewähren, sofern der Landkreis Vechta Zuschüsse in
gleicher Höhe gewährt.
Der Kreistag hat in seiner Sitzung am
20.01.2004 beschlossen, dem Heimatbund für das Oldenburger Münsterland einen Zuschuss
für die Geschäftsstelle in Höhe von jährlich 15.339,00 EURO zu gewähren.
Am 21.06.2016 hat der Kreistag dann
beschlossen, dem Heimatbund für das Oldenburger Münsterland ab dem Jahr 2016
einen jährlichen Mietzuschuss in Höhe von 8.400,00 EURO für den Bezug
einer neuen Geschäftsstelle zu gewähren.
Nunmehr beantragt der Heimatbund für das
Oldenburger Münsterland, ab dem Haushaltsjahr 2017 diese beiden
jährlichen Zuschüsse von insgesamt 23.739,00 Euro auf 38.400,00 Euro
jährlich zu erhöhen.
Die Begründung hierzu ist ebenfalls der
Anlage zum beigefügten Antrag zu entnehmen.
Hinweis:
Der Vorsitzende des Heimatbundes hat in der
Informationssitzung des Kreistages am 19.01.2017 die Begründung für die beiden
Anträge in einer Präsentation ausführlich dargestellt.
Finanzierung:
Da die entsprechenden Haushaltsmittel für
die Zuschusserhöhung ab 2017 nicht im Haushalt veranschlagt wurden, müssten sie
überplanmäßig genehmigt und ausgezahlt werden.
Anlagenverzeichnis:
Antrag Heimatbund für das Oldenburger Münsterland vom 17.01.2017