(a) Sanierungen und die Schaffung zusätzlicher Klassen- und Kursräume sowie
(b) Sanierung der Sporthalle
für die Liebfrauenschule (Gymnasium ULF) in Cloppenburg
Der Schulausschuss empfiehlt dem Kreistag,
dem Bischöflich Münsterschen Offizialat Vechta vorbehaltlich der Bereitstellung
der Mittel im Haushalt 2018 einen Zuschuss in Höhe von bis zu insgesamt
711.000,00 € für die Sanierung und die Schaffung zusätzlicher Klassen- und
Kursräume sowie die Sanierung der Sporthalle für die Liebfrauenschule
(Gymnasium ULF) in Cloppenburg zu gewähren.
Sachverhalt:
Das Bischöflich Münstersche Offizialat hat
mit Schreiben vom 07.07.2016 die Sanierungen und die Schaffung zusätzlicher
Klassen- und Kursräume sowie die Sanierung der Sporthalle für die
Liebfrauenschule (Gymnasium) in Cloppenburg beantragt. Die Schreiben sind als
Anlage beigefügt.
Als Schulträger für die Schulform Gymnasium
wurden vom Landkreis Cloppenburg bisher grundsätzlich nur die auf die
Liebfrauenschule (Gymnasium) entfallenden und überdies schulisch notwendigen
Baumaßnahmekosten mit bis zu 50 % bezuschusst.
Begründet wurde die Bezuschussung in der
Vergangenheit immer damit, dass der Landkreis, falls es das ULF nicht gebe, im
Gebiet der Stadt Cloppenburg ein weiteres 4-zügiges Gymnasium errichten und
betreiben müsse. Aufgrund der hohen Zügigkeiten beim CAG (zur Zeit 7 Züge) ist
eine Erweiterung des CAG in keinem Fall möglich
Beantragt werden:
(a) Zuschuss zu den Kosten in Höhe von 220.000,00
€ für die Sanierung und Schaffung von Klassenräumen
(b) Zuschuss zu den Sanierungskosten der
Sporthalle in Höhe von 1.500.000,00 €.
Zu (a): Nach einer Prüfung der
bezuschussungsfähigen Kosten gem. DIN 276 durch die Abteilung Hochbau ist nur
das Erstellen des Klassenraumes im Bereich der Pausenhalle inkl. der
Baunebenkosten von 22 % = 32.000,00 € brutto förderungsfähig durch die
Kreisschulbaukasse. Die Restsumme von 188.000,00 € wäre hier aus der
Kreisschulbaukasse nicht förderungsfähig.
Zu (b): Für die Sanierungskosten der Sporthalle in
Höhe von brutto 1,5 Mio. € ist eine Förderfähigkeit aus der KSBK nicht
gegeben. Nach Mitteilung des Antragstellers wird die Sporthalle allerdings nur
zu 80 % vom ULF genutzt. Die OBS Marienschule nutzt die restlichen 20 %.
Demnach reduziert sich der Sanierungsanteil
für den gymnasialen Bereich um 20 % auf 1,2 Mio. €.
Seitens der
Kreisverwaltung wird vorgeschlagen, wie folgt zu verfahren:
Der LK übernimmt bis zu 50 % der Baukosten
von 32.000,00 € (= 16.000,00 €).
Sofern eine Zuschussgewährung erfolgt, würde
der Landkreis Cloppenburg zu gegebener Zeit eine entsprechende Zuwendung (bis
zu 8.000,00 €) aus der Kreisschulbaukasse erhalten.
Weiterhin werden bis zu 50 % von den Sanierungskosten
in Höhe von 190.000,00 €
übernommen (= 95.000,00 €).
Von den Sanierungskosten der
Sporthalle in Höhe von 1,2 Mio. € übernimmt der Landkreis ebenfalls bis
zu 50 % (= 600.000,00 €).
Der Zuschuss des Landkreises für das ULF
würde somit insgesamt bis zu 711.000,00 € betragen.
Ein Vertreter des
Bischöflich Münsterschen Offizialats Vechta wird an der Sitzung teilnehmen und
für evtl. Fragen und Erläuterungen zur Verfügung stehen.
Finanzierung:
Der Betrag in Höhe von 711.000,00 €
wäre im Haushalt 2018 zu veranschlagen.
Anlagenverzeichnis:
· Antrag Bischöflich Münstersches Offizialat Vechta auf Bezuschussung von Baumaßnahmen für die Schaffung zustätzlicher Klassen- und Kursräume mit Anlagen (Anlage 1 zu TOP1)
· Antrag Bischöflich Münstersches Offizialat Vechta auf Bezuschussung von Baumaßnahmen für die Sanierung Sporthallen mit Anlagen (Anlage 2 zu TOP 1)