Sachverhalt:
Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 17.12.2015 unter
TOP 7 – Vorlage V-KA/15/274 – beschlossen, den Kreistagsabgeordneten Hans Götting,
wohnhaft Angelbecker Straße 28 in 49624 Löningen-Angelbeck als
ehrenamtlichen Richter im Senat für Flurbereinigung beim Niedersächsischen
Oberverwaltungsgericht in Lüneburg für die Wahlperiode vom 10. Juni 2016 bis
09. Juni 2021 vorzuschlagen.
Nach Mitteilung des Niedersächsischen
Oberverwaltungsgericht vom 07.02.2017 ist in Bezug auf die Wahl der
ehrenamtlichen Richterinnen und Richter ein Verfahrensfehler festgestellt
worden, der eine Neuwahl zwingend notwendig macht.
Zur Vorbereitung der Neuwahl muss neuerlich ein
Wahlvorschlag des Landkreises übersandt und eine Person benannt werden. Im
Wahlvorschlag ist ausdrücklich zu bestätigen, dass die Wahl mit Wahl mit der
Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder der
Vertretungskörperschaft des Landkreises, mindestens jedoch von der Hälfte der
gesetzlichen Mitgliederzahl beschlossen worden ist.
Es bestehen keine Bedenken, die im Wahlgang 2015/2016
benannte Person wieder vorzuschlagen.
Sollte eine andere Person als im Wahlgang 2015/2016
vorgeschlagen werden, ist zu berücksichtigen, dass nur eine Person
vorgeschlagen werden darf, die den Vorschriften der §§ 20 bis 23
Verwaltungsgerichtsordnung genügt. Danach muss der Vorgeschlagene Deutscher und
mindestens 25 Jahre alt sein. Er soll seinen Wohnsitz innerhalb des
Gerichtsbezirks haben. Er darf kein Mitglied des Bundestages, des Europäischen
Parlaments, des Landtages, der Bundes- oder der Landesregierung, kein Beamter
oder Angestellter des öffentlichen Dienstes, kein Berufs- oder Zeitsoldat, kein
Richter und kein Rechtsanwalt oder Notar sein. Er muss die Fähigkeit zum
Bekleiden öffentlicher Ämter und das Wahlrecht zu den gesetzgebenden
Körperschaften des Landes besitzen und darf nicht in der Verfügung über das
Vermögen beschränkt sein.
Die vorgeschlagene Person muss außerdem nach § 139
Abs. 3 Flurbereinigungsgesetz Inhaber eines landwirtschaftlichen Betriebes sein
und über besondere Erfahrungen in der landwirtschaftlichen Betriebswirtschaft
verfügen. Altenteilerinnen/Altenteiler sollen wegen der Dauer der Amtszeit
nicht vorgeschlagen werden.
Der Kreisausschuss wird gebeten, dem Kreistag einen
geeigneten Vorschlag zu unterbreiten.