Beschlussvorschlag:
Dem
Kreistag wird empfohlen, die Satzung des Landkreises Cloppenburg über die
Gewährung von Aufwandsentschädigung, des Ersatzes der Auslagen und des
Verdienstausfalls an ehrenamtlich Tätige wie im Entwurf vorgestellt neu zu
fassen und zu beschließen. Die Aufwandsentschädigung für
Schleusenwärterinnen/Schleusenwärter wird auf monatlich Euro festgesetzt.
Sachverhalt:
Die aktuelle Fassung der Satzung des Landkreises
Cloppenburg über die Gewährung von Aufwandsentschädigung, des Ersatzes der
Auslagen und des Verdienstausfalls an ehrenamtlich Tätige ist vom Kreistag am
24.04.2007 beschlossen worden.
Die geltende Satzung ist zu überarbeiten, da zum
einen zwischenzeitlich eine Änderung der rechtlichen Grundlagen von der NLO zum
NKomVG erfolgt ist. Zum anderen hat der Landkreis Cloppenburg seit Mitte 2016
zwei ehrenamtliche Schleusenwärter in Osterhausen im Einsatz, die bisher nicht
von der Satzung erfasst sind und denen dementsprechend keine
Aufwandsentschädigung gewährt warden kann. Diesbezüglich ist eine Erweiterung
der Satzung erforderlich.
Anliegend sind in einer Synopse die aktuell
geltende Satzung zur Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Tätige und ein
Entwurf für eine Neufassung gegenüber gestellt.
Für die Aufwandsentschädigung an die Schleusenwärter/innen ist noch kein
Betrag eingesetzt.
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1 – Synopse Entschädigungssatzung Sonstige EA