Betreff
Sicherung des FFH Gebietes Sager Meer, Ahlhorner Fischteiche und Lethe; Zuständigkeitsübertragung und Anpassung der LSG-Verordnung "Lethetal"
Vorlage
V-KA/16/347
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Dem Kreistag wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

Die Kreisverwaltung wird beauftragt,

  1. dem Land Niedersachsen die Zustimmung zur Übertragung der Zuständigkeit für den Erlass, die Änderung und die Aufhebung der Verordnung zur Sicherung des auf dem Gebiet des Landkreises Cloppenburg befindlichen Flusslaufs der Lethe (Gewässer mit Gewässerrandstreifenbereichen nördlich des NSG Ahlhorner Fischteiche) im FFH-Gebiet 012 “Sager Meer, Ahlhorner Fischteiche und Lethe” auf den Landkreis Oldenburg mitzuteilen und

  2. den erforderlichen Entwurf zur Anpassung der Landschaftsschutzgebietsverordnung LSG Lethetal zur Sicherung der FFH-Gebietskulisse im Landkreis Cloppenburg zu erarbeiten.

 

 


Sach- und Rechtslage:

 

In der Sitzung des Ausschusses für Planung und Umwelt am 07.05.2015 wurde in TOP 5 „Sicherung der Natura 2000-Schutzgebietskulisse im Landkreis Cloppenburg” beschlossen, dem Kreistag zu empfehlen, die Kreisverwaltung zu beauftragen,

  1.  u. a. dem Land Niedersachsen die Zustimmung für die Übertragung der Zuständigkeit für den Erlass, die Änderung und die Aufhebung der Verordnungen zur Sicherung des FFH-Gebietes 266 “Ohe” auf den Landkreis Emsland mitzuteilen und
  2. die erforderlichen Naturschutzgebietsentwürfe zur Sicherung der FFH-Gebietskulisse im Landkreis Cloppenburg (ausgenommen das LSG “Lethetal”) zu erarbeiten.

Der Kreistag hat die Vorlage am 02.06.2015 einstimmig beschlossen.

 

Ein Beschluss zur Sicherung des FFH-Schutzgebietes 012 “Sager Meer, Ahlhorner Fischteiche und Lethe” wurde bisher nicht gefasst.

 

Die Ausweisung der Natura 2000-Gebietskulisse erfolgt grundsätzlich durch die jeweils zuständige untere Naturschutzbehörde (UNB) mit folgender Ausnahme:

Für bestehende Naturschutzgebiete, die Kreisgrenzen überschreiten, ist durch Runderlass des Landes Niedersachsen eine UNB (in der Regel die mit dem größten Flächenanteil am Schutzgebiet) als federführend für eine Änderung (ggf. auch Aufhebung) bestimmt worden, so auch für die Änderung der die Kreisgrenzen überschreitenden Naturschutzgebietsverordnung Ahlhorner Fischteiche:

 

Naturschutzgebietsbezeichnung

FFH-Gebiet

Zuständige UNB

WE 216 „Ahlhorner Fischteiche“

Teil von FFH 012

Landkreis Oldenburg

 

Das NSG “Ahlhorner Fischteiche” ist ein Teil des zu sichernden FFH-Gebietes 012. Insgesamt teilt sich das FFH-Gebiet auf folgende Teile auf:

Teile des FFH-Gebietes 012

Federführende UNB

NSG Sager Meere, Kleiner Sand und Heumoor

Landkreis Oldenburg

NSG Ahlhorner Fischteiche

Landkreis Oldenburg

Flusslauf Lethe (Gewässer mit Gewässerrandstreifenbereichen) 

Landkreise Oldenburg und Cloppenburg

LSG Lethetal und Staatsforst Tüdick

Landkreis Oldenburg

LSG „Lethetal“

Landkreis Cloppenburg

Für das FFH-Gebiet ist informell auf Verwaltungsebene zwischen den UNB folgende Federführung abgestimmt worden:

 

Flusslauf Lethe (Gewässer mit Gewässerrandstreifenbereichen nördlich des NSG Ahlhorner Fischteiche im Landkreis Cloppenburg)

Landkreis Oldenburg

LSG Lethetal     

Landkreis Cloppenburg

 

 

Für den Flusslauf Lethe (Gewässer mit Gewässerrandstreifenbereichen) ist eine Zuständigkeitsübertragung auf den Landkreis Oldenburg vorzunehmen.

Für die Sicherung des LSG Lethetal als FFH-Schutzgebiet durch Anpassung des LSG ist die Zuständigkeit beim Landkreis Cloppenburg.