Beschlussvorschlag:
Dem Kreistag wird
folgende Beschlussfassung empfohlen:
Die Kreisverwaltung
wird beauftragt,
- dem
Land Niedersachsen die Zustimmung zur Übertragung der Zuständigkeit für
den Erlass, die Änderung und die Aufhebung der Verordnung zur Sicherung
des auf dem Gebiet des Landkreises Cloppenburg befindlichen Flusslaufs der
Lethe (Gewässer mit Gewässerrandstreifenbereichen nördlich des NSG Ahlhorner
Fischteiche) im FFH-Gebiet 012 “Sager Meer, Ahlhorner Fischteiche und
Lethe” auf den Landkreis Oldenburg mitzuteilen und
- den
erforderlichen Entwurf zur Anpassung der
Landschaftsschutzgebietsverordnung LSG Lethetal zur Sicherung der
FFH-Gebietskulisse im Landkreis Cloppenburg zu erarbeiten.
Sach- und Rechtslage:
In der Sitzung des Ausschusses für Planung und Umwelt am 07.05.2015 wurde in TOP 5 „Sicherung der Natura 2000-Schutzgebietskulisse im Landkreis Cloppenburg” beschlossen, dem Kreistag zu empfehlen, die Kreisverwaltung zu beauftragen,
- u. a. dem Land Niedersachsen die Zustimmung für die Übertragung der Zuständigkeit für den Erlass, die Änderung und die Aufhebung der Verordnungen zur Sicherung des FFH-Gebietes 266 “Ohe” auf den Landkreis Emsland mitzuteilen und
- die erforderlichen Naturschutzgebietsentwürfe zur Sicherung der FFH-Gebietskulisse im Landkreis Cloppenburg (ausgenommen das LSG “Lethetal”) zu erarbeiten.
Der Kreistag hat die Vorlage am 02.06.2015 einstimmig beschlossen.
Ein Beschluss zur Sicherung des FFH-Schutzgebietes 012 “Sager Meer, Ahlhorner Fischteiche und Lethe” wurde bisher nicht gefasst.
Die Ausweisung der Natura 2000-Gebietskulisse erfolgt grundsätzlich durch die jeweils zuständige untere Naturschutzbehörde (UNB) mit folgender Ausnahme:
Für bestehende Naturschutzgebiete, die Kreisgrenzen überschreiten, ist durch Runderlass des Landes Niedersachsen eine UNB (in der Regel die mit dem größten Flächenanteil am Schutzgebiet) als federführend für eine Änderung (ggf. auch Aufhebung) bestimmt worden, so auch für die Änderung der die Kreisgrenzen überschreitenden Naturschutzgebietsverordnung Ahlhorner Fischteiche:
Naturschutzgebietsbezeichnung |
FFH-Gebiet |
Zuständige UNB |
WE 216 „Ahlhorner Fischteiche“ |
Teil von FFH 012 |
Landkreis Oldenburg |
Das NSG “Ahlhorner Fischteiche” ist ein Teil des zu
sichernden FFH-Gebietes 012. Insgesamt teilt sich das FFH-Gebiet auf folgende
Teile auf:
Teile des
FFH-Gebietes 012 |
Federführende UNB |
NSG Sager Meere, Kleiner Sand und Heumoor |
Landkreis Oldenburg |
NSG Ahlhorner Fischteiche |
Landkreis Oldenburg |
Flusslauf Lethe (Gewässer mit
Gewässerrandstreifenbereichen) |
Landkreise Oldenburg und Cloppenburg |
LSG Lethetal und Staatsforst Tüdick |
Landkreis Oldenburg |
LSG „Lethetal“ |
Landkreis Cloppenburg |
Für das FFH-Gebiet ist informell auf Verwaltungsebene
zwischen den UNB folgende Federführung abgestimmt worden:
Flusslauf Lethe (Gewässer mit
Gewässerrandstreifenbereichen nördlich des NSG Ahlhorner Fischteiche im
Landkreis Cloppenburg) |
Landkreis Oldenburg |
LSG Lethetal |
Landkreis Cloppenburg |
Für den Flusslauf Lethe (Gewässer mit Gewässerrandstreifenbereichen) ist eine Zuständigkeitsübertragung auf den Landkreis Oldenburg vorzunehmen.
Für die Sicherung des LSG Lethetal als FFH-Schutzgebiet durch Anpassung des LSG ist die Zuständigkeit beim Landkreis Cloppenburg.