Betreff
Änderung bzw. Neufassung der Hauptsatzung des Landkreises Cloppenburg
Vorlage
V-KA/16/335
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Dem Kreistag wird empfohlen, die Neufassung der Hauptsatzung wie in der Anlage vorgeschlagen zu beschließen.

 


Sachverhalt:

Das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) ist zum 01. November 2016 geändert worden. In § 64 Abs. 2 NKomVG ist nunmehr geregelt, dass die Vertretung durch Hauptsatzung bestimmen kann, dass in öffentlichen Sitzungen Film- und Tonaufnahmen von den Mitgliedern der Vertretung mit dem Ziel der Berichterstattung zulässig sind. Abgeordnete der Vertretung können verlangen, dass die Aufnahme ihres Redebeitrages oder die Veröffentlichung der Aufnahme unterbleibt. Bisher hatte der Kreistag eine entsprechende Regelung in § 3 abs. 4 der Geschäftsordnung getroffen.

 

Darüber hinaus sind redaktionelle Anpassungen erforderlich.

 

Als Anlage ist eine Synopse mit einer Gegenüberstellung der bisherigen Fassung der Hauptsatzung, einem Muster des Niedersächsischen Landkreistages und einem Vorschlag der Verwaltung für eine Neufassung beigefügt.

 


Anlagenverzeichnis:

Anlage 1 – Synopse Hauptsatzung