Beschlussvorschlag:
Dem
Kreistag wird empfohlen, die Neufassung der Hauptsatzung wie in der Anlage
vorgeschlagen zu beschließen.
Sachverhalt:
Das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz
(NKomVG) ist zum 01. November 2016 geändert worden. In § 64 Abs. 2 NKomVG ist
nunmehr geregelt, dass die Vertretung durch Hauptsatzung bestimmen kann, dass
in öffentlichen Sitzungen Film- und Tonaufnahmen von den Mitgliedern der
Vertretung mit dem Ziel der Berichterstattung zulässig sind. Abgeordnete der
Vertretung können verlangen, dass die Aufnahme ihres Redebeitrages oder die
Veröffentlichung der Aufnahme unterbleibt. Bisher hatte der Kreistag eine
entsprechende Regelung in § 3 abs. 4 der Geschäftsordnung getroffen.
Darüber hinaus sind redaktionelle Anpassungen
erforderlich.
Als Anlage ist eine Synopse mit einer
Gegenüberstellung der bisherigen Fassung der Hauptsatzung, einem Muster des
Niedersächsischen Landkreistages und einem Vorschlag der Verwaltung für eine
Neufassung beigefügt.
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1 – Synopse Hauptsatzung