Betreff
Festsetzung des Überschwemmungsgebietes für den Löninger Mühlenbach
Vorlage
V-PLA/16/156
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Planung und Umwelt empfiehlt dem Kreistag, die Verordnung über die Festsetzung des Überschwemmungsgebietes für den Löninger Mühlenbach, in der vorliegenden Fassung (Anlage 2) zu beschließen.

 


Sachverhalt:

Nach den zahlreichen verheerenden Überschwemmungen in den vergangenen Jahren hat der Bundesgesetzgeber über § 76 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) die Länder verpflichtet, Überschwemmungsgebiete festzusetzen und Vorschriften zum Schutz vor Hochwasser zu erlassen. Das Land Niedersachsen hat im Rahmen einer Novellierung des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG) die Umsetzung des WHG gesetzlich geregelt. Gemäß § 115 NWG sollen für alle Gewässer, bei denen durch Hochwasser nicht nur geringfügige Schäden entstanden oder zu erwarten sind, Überschwemmungsgebiete festgesetzt werden. Für diese Festsetzung sind nach Auflösung der Bezirksregierungen die unteren Wasserbehörden bei den Landkreisen und selbständigen Städten zuständig. Das Land bestimmt dabei im Rahmen einer Verordnung die Gewässer, für die Überschwemmungsgebiete festgesetzt werden müssen. Im Auftrage des Landes ermittelt danach der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft-, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) die tatsächliche Größe des jeweiligen Überschwemmungsgebietes. Die untere Wasserbehörde prüft die Berechnungen und die örtlichen Verhältnisse auf Plausibilität und stellt das Benehmen mit dem NLWKN her. In förmlichen Verwaltungsverfahren werden dann von den unteren Wasserbehörden die Überschwemmungsgebiete durch Verordnung festgesetzt. Nach § 58 Niedersächsisches Kommunal-verfassungsgesetz (NKomVG) ist diese Verordnung vom Kreistag zu beschließen und öffentlich bekannt zu machen.

 

Am 05.03.2012 wurden dem Landkreis Cloppenburg die entsprechenden Unterlagen für das Überschwemmungsgebiet des Löninger Mühlenbaches vom NLWKN für das weitere Festsetzungsverfahren vorgelegt.

Gegen die vorläufige Sicherung vom 11.01.2012 hat die Stadt Cloppenburg beim NLWKN Widerspruch erhoben und diesen durch neue Bestandsinformationen für den Bereich oberhalb der Warnstedter Straße fachlich belegt.

Durch das teilweise Freilegen von Kanalschächten sowie eine Kamerabefahrung des Durchlasses wurden neue Erkenntnisse des hydraulischen Systems erlangt. Neben der eigentlichen Verrohrung wurden auch neue Informationen zu vorhandenen Querverbindungen und Anschlüssen sowie zur angrenzenden Topographie aufgenommen.

Dem Widerspruch wurde nach Prüfung der Daten durch den NLWKN stattgegeben und es erfolgte eine neue vorläufige Sicherung am 01.10.2014.

Die neuen Karten des Überschwemmungsgebietes für den Löninger Mühlenbach wurden dem Landkreis Cloppenburg für das weitere Festsetzungsverfahren am 29.09.2014 übergeben.

 

Die Unterlagen haben vom 28.10. – 27.11.2015 bei den betroffenen Kommunen Cappeln, Cloppenburg, Lastrup und Löningen sowie beim Landkreis Cloppenburg ausgelegen. Im Rahmen der Auslegung wurde von 15 Privaten Einwendungen (darunter ein gemeinsam von 10 Anliegern erhobener Einwand) vorgebracht. Darüber hinaus wurden 40 Träger öffentlicher Belange im Verfahren beteiligt. Hiervon haben 17 Träger öffentlicher Belange eine Stellungnahme abgegeben; von 9 Trägern öffentlicher Belange wurden Einwendungen oder Hinweise vorgebracht. Die vorgebrachten Einwendungen wurden am 21.09.2016 erörtert.

 

Nach erfolgter Abwägung wurden die Einwender, deren Einwendungen nicht entsprochen werden konnte, mit Schreiben vom 04.10.2016 über die Entscheidungsgründe unterrichtet.

 

Die Einwendungen und die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sowie deren Abwägung sind – jeweils in Stichpunkten - der Anlage 1 zu entnehmen.

 

Der Verordnungstext für die Festsetzung des Überschwemmungsgebietes für den Löninger Mühlenbach ist dieser Sitzungsvorlage als Anlage 2, die Übersichtskarte zur Verordnung als Anlage 3 beigefügt (nicht maßstabsgetreu).

Die Lagepläne sind aufgrund Ihrer Größe nicht beigefügt. Sie sind auf der Internetseite des Landkreises im Downloadbereich unter:

Bauen & Umwelt – Wasser& Abwasser – Überschwemmungsgebiete einsehbar.

 


Finanzierung:

PSP-Element (Produkt)

Das Festsetzungsverfahren hat keine finanziellen Auswirkungen. Es werden keine Investitionen getätigt.

 


Anlagenverzeichnis:

Anlage 1 Einwendungen/ Hinweise und Abwägungen

Anlage 2 Verordnungstext „Festsetzung des Überschwemmungsgebietes für den Löninger Mühlenbach“

Anlage 3 Übersichtskarte zur Verordnung