Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Planung und Umwelt empfiehlt dem Kreistag, die Verordnung über die Festsetzung des Überschwemmungsgebietes für den Löninger Mühlenbach, in der vorliegenden Fassung (Anlage 2) zu beschließen.
Sachverhalt:
Nach
den zahlreichen verheerenden Überschwemmungen in den vergangenen Jahren hat der
Bundesgesetzgeber über § 76 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) die Länder
verpflichtet, Überschwemmungsgebiete festzusetzen und Vorschriften zum Schutz
vor Hochwasser zu erlassen. Das Land Niedersachsen hat im Rahmen einer
Novellierung des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG) die Umsetzung des WHG
gesetzlich geregelt. Gemäß § 115 NWG sollen für alle Gewässer, bei denen durch
Hochwasser nicht nur geringfügige Schäden entstanden oder zu erwarten sind,
Überschwemmungsgebiete festgesetzt werden. Für diese Festsetzung sind nach
Auflösung der Bezirksregierungen die unteren Wasserbehörden bei den Landkreisen
und selbständigen Städten zuständig. Das Land bestimmt dabei im Rahmen einer
Verordnung die Gewässer, für die Überschwemmungsgebiete festgesetzt werden
müssen. Im Auftrage des Landes ermittelt danach der Niedersächsische Landesbetrieb
für Wasserwirtschaft-, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) die tatsächliche Größe
des jeweiligen Überschwemmungsgebietes. Die untere Wasserbehörde prüft die
Berechnungen und die örtlichen Verhältnisse auf Plausibilität und stellt das
Benehmen mit dem NLWKN her. In förmlichen Verwaltungsverfahren werden dann von
den unteren Wasserbehörden die Überschwemmungsgebiete durch Verordnung
festgesetzt. Nach § 58 Niedersächsisches Kommunal-verfassungsgesetz (NKomVG)
ist diese Verordnung vom Kreistag zu beschließen und öffentlich bekannt zu
machen.
Am
05.03.2012 wurden dem Landkreis Cloppenburg die entsprechenden Unterlagen für
das Überschwemmungsgebiet des Löninger Mühlenbaches vom NLWKN für das weitere
Festsetzungsverfahren vorgelegt.
Gegen
die vorläufige Sicherung vom 11.01.2012 hat die Stadt Cloppenburg beim NLWKN
Widerspruch erhoben und diesen durch neue Bestandsinformationen für den Bereich
oberhalb der Warnstedter Straße fachlich belegt.
Durch
das teilweise Freilegen von Kanalschächten sowie eine Kamerabefahrung des
Durchlasses wurden neue Erkenntnisse des hydraulischen Systems erlangt. Neben
der eigentlichen Verrohrung wurden auch neue Informationen zu vorhandenen
Querverbindungen und Anschlüssen sowie zur angrenzenden Topographie
aufgenommen.
Dem
Widerspruch wurde nach Prüfung der Daten durch den NLWKN stattgegeben und es
erfolgte eine neue vorläufige Sicherung am 01.10.2014.
Die
neuen Karten des Überschwemmungsgebietes für den Löninger Mühlenbach wurden dem
Landkreis Cloppenburg für das weitere Festsetzungsverfahren am 29.09.2014
übergeben.
Die
Unterlagen haben vom 28.10. – 27.11.2015 bei den betroffenen Kommunen Cappeln,
Cloppenburg, Lastrup und Löningen sowie beim Landkreis Cloppenburg ausgelegen.
Im Rahmen der Auslegung wurde von 15 Privaten Einwendungen (darunter ein
gemeinsam von 10 Anliegern erhobener Einwand) vorgebracht. Darüber hinaus
wurden 40 Träger öffentlicher Belange im Verfahren beteiligt. Hiervon haben 17
Träger öffentlicher Belange eine Stellungnahme abgegeben; von 9 Trägern
öffentlicher Belange wurden Einwendungen oder Hinweise vorgebracht. Die
vorgebrachten Einwendungen wurden am 21.09.2016 erörtert.
Nach
erfolgter Abwägung wurden die Einwender, deren Einwendungen nicht entsprochen
werden konnte, mit Schreiben vom 04.10.2016 über die Entscheidungsgründe
unterrichtet.
Die
Einwendungen und die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sowie deren
Abwägung sind – jeweils in Stichpunkten - der Anlage 1 zu entnehmen.
Der Verordnungstext für die
Festsetzung des Überschwemmungsgebietes für den Löninger Mühlenbach ist dieser
Sitzungsvorlage als Anlage 2, die Übersichtskarte zur Verordnung als Anlage 3
beigefügt (nicht maßstabsgetreu).
Die
Lagepläne sind aufgrund Ihrer Größe nicht beigefügt. Sie sind auf der
Internetseite des Landkreises im Downloadbereich unter:
Bauen & Umwelt – Wasser& Abwasser –
Überschwemmungsgebiete einsehbar.
Finanzierung:
PSP-Element
(Produkt)
Das
Festsetzungsverfahren hat keine finanziellen Auswirkungen. Es werden keine
Investitionen getätigt.
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1 Einwendungen/ Hinweise und
Abwägungen
Anlage 2 Verordnungstext „Festsetzung
des Überschwemmungsgebietes für den Löninger Mühlenbach“
Anlage 3 Übersichtskarte zur Verordnung