Beschlussvorschlag:
Um die Eisenbahnstrecke langfristig als Verkehrsinfrastruktur vorzuhalten, wird vorgeschlagen, der notwendigen Sanierung der vorrangig eingestuften Abschnitte in den Jahren 2017/2018 vorbehaltlich der Gewährung der beantragten Fördermittel zuzustimmen und eine Kostenbeteiligung des Landkreises in Höhe von bis zu 180.000,00 € im Haushalt 2018 vorzusehen.
Sachverhalt:
Nach
den Vorgaben der Gesellschaft für Landeseisenbahnaufsicht mbH (LEA) hat die
Emsländische Eisenbahn (EEB) der LEA das fortzuschreibende Oberbauprogramm
(Invest- und Bauplan) für die nächsten Jahre vorzulegen.
Dazu hat die EEB mit Zustimmung des
Landkreises Cloppenburg die ConTrack Consulting-Gesellschaft für Schienenbahnen
mit der Begutachtung von Abschnitten der Strecke Ocholt-Sedelsberg beauftragt.
Auf der Strecke erfolgten in den
Jahren 2001/2002 umfangreiche, durch das Land Niedersachsen geförderte
Oberbauertüchtigkeitsmaßnahmen. Zur Reduzierung des Kostenaufwandes wurden
verschiedene, zum damaligen Zeitpunkt noch ausreichend betriebssichere
Abschnitte ausgespart. Bei diesen Abschnitten handelt es sich insbesondere um
Stahlschwellenabschnitte, teilweise aus dem Jahr 1929. Aufgrund des
fortgeschrittenen Alters und der betrieblichen Belastung haben die vorgenannten
Oberbaustoffe nunmehr die Grenze der Nutzungsdauer erreicht, so dass zusätzlich
zu den in den letzten Jahren erfolgten Sanierungen weitergehende
Instandsetzungsmaßnahmen erforderlich werden.
Das Planungsbüro hat die Maßnahmen
dabei in 2 Dringlichkeitsstufen eingeordnet. Die als vorrangig eingestuften
Abschnitte sind in den Jahren 2017/2018 zu ertüchtigen; die noch nicht an der
Grenze der Betriebssicherheit befindlichen Abschnitte sowie verschiedene
Brücken sind ab 2020 zu sanieren.
In den als vorrangig bewerteten
Streckenabschnitten sind Schwellen abgängig, kraftschlüssige Verspannungen zur
Schiene sind bereits stark eingeschränkt und in einigen Abschnitten ist eine
komplette Oberbauertüchtigung (Erneuerung von Schiene, Schwelle, Schotter)
notwendig.
Im Einzelnen handelt es sich um
folgende Maßnahmen und Streckenabschnitte:
1) Sanierung Streckengleise
Abschnitt |
Länge (m) |
Maßnahme |
Bereich Ramsloh
|
525 |
Gleiserneuerung |
Bereich Ramsloh – Strücklingen |
870 |
Gleiserneuerung
(inkl. Bahnübergänge) |
Bereich Strücklingen
|
270 |
Schwellenerneuerungen |
Elisabethfehn Bahnübergang
K 145 bis Bahnübergang Schleusenstr.
|
80 |
Einzelschwellenwechsel und Schwellenerneuerung |
Bereich Barßel |
830
|
Schienenwechsel,
Gleiserneuerungen
(inkl. 3 Bahnübergänge)
|
Bereich Godensholt
|
370 |
Gleiserneuerung |
Bereich Ocholt
|
528 |
Bahnübergang
K 336 erneuern |
2) Sanierung Umfahrungsgleise
Abschnitt |
Länge (m) |
Maßnahme |
Bereich Sedelsberg |
250 |
Gleiserneuerung |
Bereich Scharrel |
215 |
Gleiserneuerung |
Bereich Ramsloh Umfahrung |
160 |
Schwellenerneuerung |
Bereich Ramsloh Prellbock-gleis |
180 |
Schwellenerneuerung
mit Bahnübergang |
Bereich Strücklingen |
125 |
Gleiserneuerung |
3) Sanierung Weichen
Abschnitt |
Länge (m) |
Maßnahme |
Bereich Sedelsberg, Weichen 1, 2,4,5 und 6 |
Jeweils
27 |
Kompletterneuerung,
Schwellenerneuerung bzw. tlw. Schwellenerneuerung |
Bereich Torfwerk |
27 |
Lückenschluss |
Bereich Scharrel |
27 |
Kompletterneuerung |
Die Gesamtinvestitionskosten
(einschl. Planungskosten und örtliche Bauüberwachung) werden für den Zeitraum
2017/2018 auf rd. 1.800.000,00 € (einschl. Planungskosten, Kosten für die
örtliche Bauüberwachung) beziffert.
(Informationshalber:
Für die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen ab 2020 ergeben sich nach
derzeitigem Stand Kosten in Höhe von 1.993.420,00 €.)
Zwischen der EEB und dem Landkreis
Cloppenburg ist gemäß Vertrag v. 06.02./20.02.2001 zuletzt geändert am
30.07.2015 folgendes geregelt:
-
„Wenn die Kosten für eine
Einzelmaßnahme mehr als 30.000 € betragen, hat die EEB vor Baubeginn die
schriftliche Zustimmung des Landkreises einzuholen.
-
Die EEB ist verpflichtet, alle
Aufgaben, die mit der Schieneninfrastruktur im Zusammenhang stehen und aus
eisenbahnrechtlicher Sicht notwendig sind, zu erfüllen.
-
Die EEB ist verpflichtet, mögliche
Zuschüsse rechtzeitig zu beantragen und in Anspruch zu nehmen.
-
Der Landkreis gewährt einen Zuschuss
in Höhe der durch die Zuschüsse Dritter nicht gedeckten Kosten, die der EEB für
die Instandsetzung entstehen.
-
Der Landkreis ist verantwortlich für
die Einholung von Zuschüssen, die die Kommunen und Verlader gewähren“.
Sämtliche Sanierungsmaßnahmen
erfüllen grundsätzlich die Förderbedingungen des Schienengüterfernverkehrsgesetzes
(SGFFG) des Bundes; ebenso liegen die Voraussetzungen für die Förderung von
Investitionen von Nichtbundeseigenen Eisenbahnen des Landes Niedersachsen vor,
so dass insgesamt eine Förderung von 90 % möglich ist. Diese Förderungen sind allerdings
abhängig von den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln des Bundes und des
Landes.
Die
EEB beabsichtigt, zum Antragsstichtag 01.02.2017 entsprechende Anträge an die
Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen (LNVG) und an das Eisenbahn-Bundesamt
zu richten. Gleichzeitig bittet die EEB den Landkreis um Übernahme der
Restfinanzierung in Höhe von 10%, d. h. rd. 180.000,00 €. Die EEB selbst wird –
wie bei früheren Instandsetzungs- und Sanierungsmaßnahen - keine
Kofinanzierungsmittel bereitstellen.
Erfahrungsgemäß werden die Förderbescheide des Bundes und des Landes erst so
spät erteilt, dass eine Abwicklung der Maßnahme im lfd. Jahr kaum noch möglich
ist. Insofern wird die EEB im Jahr 2017 keine Zahlungen beim Landkreis
Cloppenburg anfordern; diese werden erst im Jahr 2018 in Anspruch genommen.
Um die Förderanträge hinsichtlich
der als besonders dringlich eingestuften Abschnitte rechtzeitig Anfang 2017
stellen zu können, ist jedoch bereits jetzt die Zustimmung der Kreisgremien
einzuholen.
Um den Finanzierungsanteil des
Landkreises in Höhe von 180.000,00 € zu reduzieren, müssten nach Möglichkeit
wie bei vorangegangenen Sanierungsmaßnahmen finanzielle Unterstützungen Dritter
eingeworben werden.
Eine finanzielle Beteiligung der
Verlader und Nutznießer der Strecke kann für diese Sanierungsmaßnahmen aufgrund
der Zusage von „beitragsfreien Zeiträumen“ nicht eingeworben werden.
Der Landkreis Ammerland, auf dessen
Gebiet ein Teil der Sanierung erfolgen muss, hat bei den vergangenen
Sanierungs- und Ertüchtigungsmaßnahmen stets eine Beteiligung abgelehnt. Ob die
Stadt Westerstede, die sich an der im Jahr 2016 durchgeführten Oberbausanierung
mit einem Betrag von 10.000,00 € beteiligt hat, erneut eine Zuwendung gewähren
wird, wird nach der Förderentscheidung von Bund und Land erfragt. Ebenso wird
die Beteiligung der Belegenheitskommunen Barßel und Saterland an der Maßnahme
geklärt.
Im Zusammenhang mit der notwendigen
Sanierung der Eisenbahnstrecke wird ergänzend auf folgendes hingewiesen:
-
Mit den Fördermitteln des Bundes ist
eine 25-jährige und mit den Mitteln des Landes eine 10-jährige
Zweckbindungsfrist verbunden. Die EEB hat dementsprechend bereits eine
25-jährige Vertragsverlängerung mit dem Landkreis Cloppenburg eingefordert.
Damit würde der Vertrag dann erst 2043 enden. Bis dahin –so die EEB- müsste die
Strecke betriebsbereit vorgehalten werden. Der Landkreis wäre somit langfristig
zur Unterhaltung verpflichtet. (Im „Worst-case“ d. h. ohne Betrieb auf der
Strecke würden die Unterhaltungskosten geschätzt 25.000 – 50.000 € jährlich
betragen).
-
Wesentliche Nutzer der
Eisenbahnstrecke sind Torfabbauunternehmen, deren Abbaugenehmigungen in weiten
Teilen bis 2025 auslaufen werden. Die EEB ist jedoch bestrebt, die Tonnage auf
der Strecke zu erhöhen und weitere Nutzer anzuwerben.
Mit
den mittel- bis langfristigen strukturpolitischen Zielsetzungen des Landkreises
(trimodale Anbindung des c-port, ÖPNV, Verlagerung von Verkehren von der Straße
auf umweltfreundliche Verkehrsträger, Erhöhung der Standortattraktivität des
Landkreises für Neuansiedlungen) dürfte die dauerhafte Vorhaltung der
Eisenbahninfrastruktur nach Ansicht der Verwaltung vereinbar sein.
Finanzierung:
PSP-Element (Produkt)
P1.571000.300