Beschlussvorschlag:
Dem Kreistag wird folgende Beschlussfassung
empfohlen:
Die „allgemeine Vorschrift“ in der vorliegenden Entwurfsfassung ist zu beschließen und bis zum 31.12.2016 bekannt zu machen.
Sachverhalt:
Der niedersächsische Landtag hat
26.10.2016 im Rahmen einer Änderung des Niedersächsischen Nahverkehrsgesetzes
(NNVG) eine Nachfolgeregelung zu § 45 a des Personenbeförderungsgesetzes
(PBefG) verabschiedet. Dabei handelt es sich um eine grundlegende Neuregelung
der Verteilung/Auszahlung der Ausgleichsleistungen für Ausbildungsverkehre
(rabattierte Fahrkarten) an Verkehrsunternehmen.
Bislang wurden die
Ausgleichsmittel - bemessen nach den Fahrplankilometern - von der
Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen (LNVG) - entsprechend bestehender
Verträge, die inzwischen von der LNVG zum 31.12.2016 gekündigt wurden - zweimal
jährlich direkt an die Verkehrsunternehmen ausgezahlt.
Die Gesetzesänderung war
erforderlich, da die bisherigen Regelungen nicht den EU-rechtlichen
Beihilferegelungen (EU-Verordnung 1370/2007) entsprachen.
Ab dem 01.01.2017 wird mit der
Kommunalisierung der Ausgleichsmittel eine Zusammenführung von Aufgaben- und
Ausgabeverantwortung bei den kommunalen ÖPNV-Aufgabenträger (Landkreise,
kreisfreie Städte, Region Hannover) hergestellt.
Nach der Anlage zum
vorbezeichneten Gesetzentwurf entfallen im Jahr 2017 Ausgleichsmittel in Höhe
von rund 1.715.000 Euro - auf Basis der im Jahr 2015 von der LNVG ausgezahlten
Ausgleichsmittel - auf den Landkreis Cloppenburg. Zudem beabsichtigt das Land
den ÖPNV-Aufgabenträgern zum bisherigen landesweiten Gesamtvolumen der
Ausgleichmittel (rund 90.000.000 Euro) ab dem Jahr 2017 weitere 20.000.000 Euro
für zusätzliche Investitionen in den ÖPNV zur Verfügung zu stellen. Hiervon
entfallen nach der Anlage zum Gesetzentwurf rund 335.000 Euro auf den Landkreis
Cloppenburg.
Die ÖPNV-Aufgabenträger haben die
Aufgabe, bis zum 01.01.2017 - unter Berücksichtigung der Vorgaben der
EU-Verordnung 1370/2007 - eine Regelung für die künftige Verteilung/Auszahlung
der Ausgleichsmittel an die Beförderungsunternehmen zu schaffen.
Hierfür sind unter
Berücksichtigung der Vorgaben der EU-Verordnung 1370/2007 verschiedene
Varianten/Modelle denkbar.
Die Kreisverwaltung hat insoweit
unter Schilderung der Sach- und Rechtslage Anfang Juli 2016 drei
Beratungsgesellschaften um die Abgabe eines Angebots zur Schaffung einer
kommunalen Regelung ersucht.
Im September 2016 wurde unter
Beteiligung des Rechnungsprüfungsamtes ein entsprechender Auftrag an die
Beratungsgesellschaft Roedl & Partner (Nürnberg/Hamburg), die vom Nds. MW
bei der Ausarbeitung des Gesetzesentwurfs beratend hinzugezogen worden war,
vergeben.
Im Austausch
mit den Verkehrsunternehmen wurde inzwischen von der Beratungsgesellschaft
Roedl & Partner der Entwurf einer kommunalen Regelung in Form einer
sogenannten „allgemeinen Vorschrift“, die rechtlich eine Satzung darstellt,
ausgearbeitet. Der Entwurf der „allgemeinen Vorschrift“ wird nachgereicht.
Da mehrere
kreisgrenzen-überschreitende Buslinien existieren, erfolgte die Ausarbeitung
der „allgemeinen Vorschrift“ in enger Abstimmung mit dem Landkreis Vechta.
Die Bekanntmachung
der Satzung muss bis zum 31.12.2016 erfolgen.
Herr Niemann von der
Beratungsgesellschaft Roedl & Partner wird in der Sitzung näher zur
Thematik ausführen und den ausgearbeiteten Entwurf der „allgemeinen Vorschrift“ vorstellen.
Anlagenverzeichnis
Entwurf “allgemeine Vorschrift”