Beschlussvorschlag:
Dem Kreisausschuss
wird folgende Beschlussfassung empfohlen:
Dem Antrag der
Gemeinde Cappeln auf Gewährung eines Zuschusses in Höhe von 4.500,00 €, der
Stadt Cloppenburg auf Gewährung eines Zuschusses in Höhe von 26.250,00 €, der
Gemeinde Emstek auf Gewährung eines Zuschusses in Höhe von 23.025,00 €, der
Stadt Friesoythe auf Gewährung eines Zuschusses in Höhe von insgesamt 71.922,75
€, der Stadt Löningen auf Gewährung eines Zuschusses in Höhe von 21.750,00 €
und der Gemeinde Saterland auf Gewährung eines Zuschusses in Höhe von 33.080,42
€ für die Förderung von Haltestellen für den straßengebundenen öffentlichen
Personennahverkehr (ÖPNV) wird zugestimmt.
Sachverhalt:
Ab dem Jahr 2005
werden den kommunalen Aufgabenträgern, die für den ÖPNV zuständig sind,
jährlich pauschale Mittel (Regionalisierungsmittel) nach § 7 (5) des
Niedersächsischen Nahverkehrsgesetzes (NNVG) zugewiesen.
Die Mittel werden zweckgebunden
für die in § 7 (7) NNVG abschließend genannten ÖPNV-Maßnahmen (Investitionen in
die Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs, einschließlich des Neu-
und Ausbaus von Bushaltestellen; Förderung der Zusammenarbeit der
Aufgabenträger; Förderung von Tarif- und Verkehrsgemeinschaften sowie
Verkehrsverbünden, einschließlich des Ausgleichs verbundbedingter Mehrkosten;
Abdeckung von Betriebskostendefiziten im öffentlichen Personennahverkehr,
soweit der Aufgabenträger ergänzende Betriebsleistungen vertraglich vereinbart
oder auferlegt hat; Förderung der Vermarktung und
Verbesserung der Fahrgastinformation und Durchführung von Verkehrserhebungen)
zur Verfügung gestellt.
Mittel, die nicht in
Anspruch genommen werden, müssen jeweils nach 3 Jahren an das Land
zurückgezahlt werden.
Am 12.07.2005 wurde
vom Kreistag die Richtlinie des Landkreises Cloppenburg für die Förderung von
Haltestellen des ÖPNV beschlossen.
Grundsätzlich
beträgt die Höhe des Zuschusses nach Ziffer 4.2 dieser Richtlinie:
a)
75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für so genannte
kleine Investitionsmaßnahmen mit Gesamtkosten von bis zu 35.000,00 € pro
Haltestelle oder sonstiger Investitionsmaßnahme.
b)
12,5 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für größere
Investitionsmaßnahmen mit einem Volumen von über 35.000,00 €, sofern die
Maßnahme nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) mit 75 %
bezuschusst wird.
In der heutigen
Sitzung steht ausschließlich die Beratung und Entscheidung von Anträgen nach
der Ziffer 4.2 Buchstabe a) der Richtlinie für die Förderung von Haltestellen
des straßengebundenen ÖPNV an.
1)
Die Gemeinde Cappeln beantragt mit Schreiben vom 12.12.2016 die
Gewährung eines Zuschusses aus den Regionalisierungsmitteln des Landkreises
Cloppenburg für den Ausbau der Haltestelle „Warnstedt,
ehem. Schule“.
Die Kosten dafür
belaufen sich nach dem Antrag voraussichtlich auf ca. 6.000,00 €.
Die Gemeinde Cappeln
erbittet hierzu die Gewährung eines anteiligen Zuschusses in Höhe von 4.500,00 € (75 %).
2)
Die Stadt Cloppenburg beantragt mit Schreiben vom 13.07.2016 die
Gewährung eines Zuschusses aus den Regionalisierungsmitteln des Landkreises
Cloppenburg für den Ausbau der Haltestelle „Galgenmoor,
Vahrener Straße“.
Die Kosten dafür
belaufen sich nach dem Antrag voraussichtlich auf ca. 35.000,00 €.
Die Stadt
Cloppenburg erbittet hierzu die Gewährung eines anteiligen Zuschusses in Höhe
von 26.250,00 € (75 %).
3)
Die Gemeinde Emstek beantragt mit Schreiben vom 01.06. und 18.07.2016 die
Gewährung eines Zuschusses aus den Regionalisierungsmitteln des Landkreises
Cloppenburg für den Ausbau der Haltestelle „Bühren,
Grote Brinkesch“.
Die Kosten dafür
belaufen sich nach dem Antrag voraussichtlich auf ca. 30.700,00 €.
Die Gemeinde Emstek
erbittet hierzu die Gewährung eines anteiligen Zuschusses in Höhe von 23.025,00 € (75 %).
4)
Die Stadt Friesoythe beantragt mit
Schreiben vom 10.11.2015 die Gewährung eines Zuschusses aus den
Regionalisierungsmitteln des Landkreises Cloppenburg für den Ausbau der
Haltstellen „Neuvrees, Grundschule“ und
„Neuvrees, Brücke“.
Die Kosten belaufen
sich nach dem Antrag voraussichtlich auf ca.
42.129,22 €.
Die Stadt Friesoythe
erbittet hierzu die Gewährung eines anteiligen Zuschusses in Höhe von 31.596,92 € (75 %).
Ferner beantragt die Stadt Friesoythe mit Schreiben vom
25.11.2015 die Gewährung eines Zuschusses aus den Regionalisierungsmitteln des
Landkreises Cloppenburg für den Ausbau der Haltestelle „Ahrensdorf, Schützenhaus“.
Die Kosten dafür
belaufen sich nach dem Antrag voraussichtlich auf ca. 19.0191,77 €.
Die Stadt Friesoythe
erbittet hierzu die Gewährung eines anteiligen Zuschusses in Höhe von 14.318,83 € (75 %).
Mit Schreiben vom 21.03.2016 beantragt die Stadt Friesoythe zudem
für den Ausbau der Haltestelle „Gehlenberg, Kirchstr./Bergstr.“ die Gewährung eines
Zuschusses aus den Regionalisierungsmitteln des Landkreises Cloppenburg.
Die Kosten dafür
belaufen sich nach dem Antrag voraussichtlich auf ca. 10.090,00 €.
Die Stadt Friesoythe
erbittet hierzu die Gewährung eines anteiligen Zuschusses in Höhe von 7.567,50 € (75 %).
Abschließend liegt
noch der Antrag vom 02.06.2016 auf Gewährung eines Zuschusses aus den
Regionalisierungsmitteln des Landkreises Cloppenburg für den Ausbau der
Haltestelle „Markhausen, Sürken“ von
der Stadt Friesoythe vor.
Die Kosten dafür
belaufen sich nach dem Antrag voraussichtlich auf ca. 24.586,00 €.
Die Stadt Friesoythe
erbittet hierzu die Gewährung eines anteiligen Zuschusses in Höhe von 18.439,50 € (75 %).
5)
Die Stadt Löningen beantragt mit Schreiben vom 01.04.2016 die Gewährung
eines Zuschusses aus den Regionalisierungsmitteln des Landkreises Cloppenburg
für den Ausbau der Haltestelle
„Windhorst, Am Notbom“
Die Kosten dafür
belaufen sich nach dem Antrag voraussichtlich auf ca. 29.000,00 €.
Die Stadt Löningen
erbittet hierzu die Gewährung eines anteiligen Zuschusses in Höhe von 21.750,00 € (75 %).
6)
Die Gemeinde Saterland beantragt mit Schreiben vom 03.02.2016 die
Gewährung eines Zuschusses aus den Regionalisierungsmitteln des Landkreises
Cloppenburg für den Ausbau der Haltestellen “Ramsloh, Hoheberg“ und „Ramsloh, Horstweg“.
Die Kosten dafür
belaufen sich nach dem Antrag voraussichtlich auf ca. 44.107,23 €.
Die Gemeinde
Saterland erbittet hierzu die Gewährung eines anteiligen Zuschusses in Höhe von
33.080,42 € (75 %).
Die Auszahlung der
Zuschüsse erfolgt nach Vorlage und Prüfung der Verwendungsnachweise.
Die in den
Haushaltsjahren 2005 - 2016 veranschlagten und bisher bewilligten Mittel sind
in der Anlage 1 dargestellt.
Finanzierung:
PSP-Element (Produkt)
I1.500024.525.001
I1.500034.525.001
I1.500043.525.001
I1.500050.525.001
I1.500062.525.001
I1.500080.525.001
Sachkonto: 781200
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1 - Mittelabfluß