Betreff
Beratung und Beschlussfassung über Anträge auf Gewährung eines Zuschusses für die Förderung von Haltestellen des straßengebundenen Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV)
Vorlage
V-VERK/16/118
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Dem Kreisausschuss wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

 

Dem Antrag der Gemeinde Cappeln auf Gewährung eines Zuschusses in Höhe von 4.500,00 €, der Stadt Cloppenburg auf Gewährung eines Zuschusses in Höhe von 26.250,00 €, der Gemeinde Emstek auf Gewährung eines Zuschusses in Höhe von 23.025,00 €, der Stadt Friesoythe auf Gewährung eines Zuschusses in Höhe von insgesamt 71.922,75 €, der Stadt Löningen auf Gewährung eines Zuschusses in Höhe von 21.750,00 € und der Gemeinde Saterland auf Gewährung eines Zuschusses in Höhe von 33.080,42 € für die Förderung von Haltestellen für den straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) wird zugestimmt.

 


Sachverhalt:

 

Ab dem Jahr 2005 werden den kommunalen Aufgabenträgern, die für den ÖPNV zuständig sind, jährlich pauschale Mittel (Regionalisierungsmittel) nach § 7 (5) des Niedersächsischen Nahverkehrsgesetzes (NNVG) zugewiesen.

 

Die Mittel werden zweckgebunden für die in § 7 (7) NNVG abschließend genannten ÖPNV-Maßnahmen (Investitionen in die Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs, einschließlich des Neu- und Ausbaus von Bushaltestellen; Förderung der Zusammenarbeit der Aufgabenträger; Förderung von Tarif- und Verkehrsgemeinschaften sowie Verkehrsverbünden, einschließlich des Ausgleichs verbundbedingter Mehrkosten; Abdeckung von Betriebskostendefiziten im öffentlichen Personennahverkehr, soweit der Aufgabenträger ergänzende Betriebsleistungen vertraglich vereinbart oder auferlegt hat; Förderung der Vermarktung und Verbesserung der Fahrgastinformation und Durchführung von Verkehrserhebungen) zur Verfügung gestellt.

 

Mittel, die nicht in Anspruch genommen werden, müssen jeweils nach 3 Jahren an das Land zurückgezahlt werden.

 

Am 12.07.2005 wurde vom Kreistag die Richtlinie des Landkreises Cloppenburg für die Förderung von Haltestellen des ÖPNV beschlossen.

Grundsätzlich beträgt die Höhe des Zuschusses nach Ziffer 4.2 dieser Richtlinie:

 

a)      75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für so genannte kleine Investitionsmaßnahmen mit Gesamtkosten von bis zu 35.000,00 € pro Haltestelle oder sonstiger Investitionsmaßnahme.

b)      12,5 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für größere Investitionsmaßnahmen mit einem Volumen von über 35.000,00 €, sofern die Maßnahme nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) mit 75 % bezuschusst wird.

 

In der heutigen Sitzung steht ausschließlich die Beratung und Entscheidung von Anträgen nach der Ziffer 4.2 Buchstabe a) der Richtlinie für die Förderung von Haltestellen des straßengebundenen ÖPNV an.

 

 

1)

Die Gemeinde Cappeln beantragt mit Schreiben vom 12.12.2016 die Gewährung eines Zuschusses aus den Regionalisierungsmitteln des Landkreises Cloppenburg für den Ausbau der Haltestelle „Warnstedt, ehem. Schule“.

 

Die Kosten dafür belaufen sich nach dem Antrag voraussichtlich auf ca. 6.000,00 €.

 

Die Gemeinde Cappeln erbittet hierzu die Gewährung eines anteiligen Zuschusses in Höhe von 4.500,00 € (75 %).

 

2)

Die Stadt Cloppenburg beantragt mit Schreiben vom 13.07.2016 die Gewährung eines Zuschusses aus den Regionalisierungsmitteln des Landkreises Cloppenburg für den Ausbau der Haltestelle „Galgenmoor, Vahrener Straße“.

 

Die Kosten dafür belaufen sich nach dem Antrag voraussichtlich auf ca. 35.000,00 €.

 

Die Stadt Cloppenburg erbittet hierzu die Gewährung eines anteiligen Zuschusses in Höhe von 26.250,00 € (75 %).

 

3)

Die Gemeinde Emstek beantragt mit Schreiben vom 01.06. und 18.07.2016 die Gewährung eines Zuschusses aus den Regionalisierungsmitteln des Landkreises Cloppenburg für den Ausbau der Haltestelle „Bühren, Grote Brinkesch“.

 

Die Kosten dafür belaufen sich nach dem Antrag voraussichtlich auf ca. 30.700,00 €.

 

Die Gemeinde Emstek erbittet hierzu die Gewährung eines anteiligen Zuschusses in Höhe von 23.025,00 € (75 %).

 

4)

Die Stadt Friesoythe beantragt mit Schreiben vom 10.11.2015 die Gewährung eines Zuschusses aus den Regionalisierungsmitteln des Landkreises Cloppenburg für den Ausbau der Haltstellen „Neuvrees, Grundschule“ und „Neuvrees, Brücke“.

 

Die Kosten belaufen sich nach dem Antrag voraussichtlich auf ca. 42.129,22 €.

 

Die Stadt Friesoythe erbittet hierzu die Gewährung eines anteiligen Zuschusses in Höhe von 31.596,92 € (75 %).

 

 

Ferner beantragt die Stadt Friesoythe mit Schreiben vom 25.11.2015 die Gewährung eines Zuschusses aus den Regionalisierungsmitteln des Landkreises Cloppenburg für den Ausbau der Haltestelle „Ahrensdorf, Schützenhaus“.

 

Die Kosten dafür belaufen sich nach dem Antrag voraussichtlich auf ca. 19.0191,77 €.

 

Die Stadt Friesoythe erbittet hierzu die Gewährung eines anteiligen Zuschusses in Höhe von 14.318,83 € (75 %).

 

 

Mit Schreiben vom 21.03.2016 beantragt die Stadt Friesoythe zudem für den Ausbau der Haltestelle „Gehlenberg, Kirchstr./Bergstr.“ die Gewährung eines Zuschusses aus den Regionalisierungsmitteln des Landkreises Cloppenburg.

 

Die Kosten dafür belaufen sich nach dem Antrag voraussichtlich auf ca. 10.090,00 €.

 

Die Stadt Friesoythe erbittet hierzu die Gewährung eines anteiligen Zuschusses in Höhe von 7.567,50 € (75 %).

 

 

Abschließend liegt noch der Antrag vom 02.06.2016 auf Gewährung eines Zuschusses aus den Regionalisierungsmitteln des Landkreises Cloppenburg für den Ausbau der Haltestelle „Markhausen, Sürken“ von der Stadt Friesoythe vor.

 

Die Kosten dafür belaufen sich nach dem Antrag voraussichtlich auf ca. 24.586,00 €.

 

Die Stadt Friesoythe erbittet hierzu die Gewährung eines anteiligen Zuschusses in Höhe von 18.439,50 € (75 %).

 

5)

Die Stadt Löningen beantragt mit Schreiben vom 01.04.2016 die Gewährung eines Zuschusses aus den Regionalisierungsmitteln des Landkreises Cloppenburg für den Ausbau der Haltestelle

„Windhorst, Am Notbom“

 

Die Kosten dafür belaufen sich nach dem Antrag voraussichtlich auf ca. 29.000,00 €.

 

Die Stadt Löningen erbittet hierzu die Gewährung eines anteiligen Zuschusses in Höhe von 21.750,00 € (75 %).

 

6)

Die Gemeinde Saterland beantragt mit Schreiben vom 03.02.2016 die Gewährung eines Zuschusses aus den Regionalisierungsmitteln des Landkreises Cloppenburg für den Ausbau der Haltestellen “Ramsloh, Hoheberg“ und „Ramsloh, Horstweg“.

 

Die Kosten dafür belaufen sich nach dem Antrag voraussichtlich auf ca. 44.107,23 €.

 

Die Gemeinde Saterland erbittet hierzu die Gewährung eines anteiligen Zuschusses in Höhe von 33.080,42 € (75 %).

 

 

Die Auszahlung der Zuschüsse erfolgt nach Vorlage und Prüfung der Verwendungsnachweise.

 

Die in den Haushaltsjahren 2005 - 2016 veranschlagten und bisher bewilligten Mittel sind in der Anlage 1 dargestellt.

 


Finanzierung:

 

PSP-Element (Produkt)

I1.500024.525.001

I1.500034.525.001

I1.500043.525.001

I1.500050.525.001

I1.500062.525.001

I1.500080.525.001

 

Sachkonto: 781200

 


Anlagenverzeichnis:

 

Anlage 1 - Mittelabfluß