Betreff
Sachstandsbericht hinsichtlich der Entschärfung gefährlicher Kreuzungsbereiche mit Kreisstraßen
Vorlage
V-VERK/16/115
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 15.10.2015 sowie ergänzend am 17.12.2015 beschlossen, unfallträchtige Kreuzungsbereiche mit Kreisstraßenbeteiligung durch die Verkehrsunfallkommission untersuchen zu lassen und, sofern die Kriterien für eine Unfallhäufungsstelle nicht gegeben sind, aber bei Erweiterung des zeitlichen Betrachtungsraums erreicht würden, Vorschläge zur Entschärfung dieser Kreuzungsbereiche auszuarbeiten.

 

An den Kosten für diese Maßnahmen zur Entschärfung des Kreuzungsbereiches muss sich die Stadt oder Gemeinde, in deren Gebiet sich der Knotenpunkt befindet, zu 50 % beteiligen. Die Beteiligung ist vorab verbindlich zu erklären. Die Umsetzung der Maßnahmen soll dann in Abstimmung mit der jeweiligen Stadt oder Gemeinde erfolgen.

 

Bisher wurden folgende Knotenpunkte von der Verkehrsunfallkommission untersucht. Der Verfahrensstand stellt sich wie folgt dar:

 

 

Kreuzungsbereich der K 171 und K 173 in Sevelten:

 

Das Unfallgeschehen im Kreuzungsbereich K  171 / K 173 in Sevelten war Anlass für den Kreistag, die o. g. Verfahrensweise einzuführen. Der Kreuzungsbereich hat sich im laufenden Verfahren zu einer Unfallhäufungsstelle entwickelt, so dass die Verkehrsunfallkommission hier nach den Vorgaben des Merkblattes für die Unfalluntersuchung in Unfallkommissionen (M-UKO) weiter tätig werden konnte.

 

Die Verkehrsunfallkommission hat für diesen Bereich die Installation einer Voll-Lichtsignalanlage, die jede Fahrbeziehung / Fahrtrichtung einzeln regelt, empfohlen. Aufgrund dieser Empfehlung hat die Verkehrsbehörde im Februar 2016 die Vollsignalisierung des Knotenpunktes K 171 / K 173 angeordnet. Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Lingen (NLStBV, rGB Lingen) wurde mit der Durchführung der Maßnahme beauftragt.

 

Die für eine Planung erforderlichen vorbereitenden Maßnahmen (Vermessung des Kreuzungsbereiches, Verkehrsuntersuchungen und –zählungen etc.) wurden durchgeführt. Auf Grundlage dieser Daten werden von der NLStBV, RG Lingen aktuell Planungsgrundlagen ermittelt und Vorplanungen durchgeführt.

 

Um eine ganzheitliche für alle Verkehrsteilnehmer zufriedenstellende Lösung zu finden, wurden verschiedenste Varianten überprüft, was mit einem hohen Planungsaufwand verbunden ist. Mit einer Umsetzung der Maßnahme wird daher in der 2. Hälfte diesen Jahres zu rechnen sein.

 

Für die Maßnahme werden ca. 200.000,00 € an Kosten anfallen. Die Haushaltsmittel wurden im Haushalt für 2017 eingeplant.

 

 

Kreuzungsbereich L 838 / L 840 / K 298 / K 358 in Löningen, Bunnen:

 

Der o. g. Kreuzungsbereich in Bunnen hat sich ebenfalls im Rahmen des Verfahrens zur Festlegung der Kriterien für die Entschärfung von gefährlichen Kreuzungen zu einer Unfallhäufungsstelle entwickelt, die von der Verkehrsunfallkommission nach den Vorgaben für Unfallhäufungsstellen bearbeitet werden konnte. Als Empfehlung zur Erhöhung der Verkehrssicherheit wurde hier von der Verkehrsunfallkommission gegenüber dem zuständigen Straßenbaulastträger (NLStBV, rGB Lingen) der Bau einer Lichtzeichenanlage mit Vollsignalisierung ausgesprochen. Bis zur Umsetzung von baulichen Maßnahmen wurden von der Verkehrsbehörde Geschwindigkeitsbeschränkungen im Kreuzungsbereich angeordnet.

 

Um entscheiden zu können, welche bauliche Maßnahme hier zur Erhöhung der Verkehrssicherheit durchgeführt werden soll, wurde mit Beschluss des Kreistages vom 07.06.2016 der Auftrag erteilt, sowohl die Installation einer Lichtzeichenanlage mit Einbeziehung der Bahn als auch den Bau eines Kreisverkehrsplatzes zu prüfen und mit Kosten zu hinterlegen.

 

Die NLStBV, rGB Lingen, hat nach Vorlage des Planungsauftrages eine Verkehrsuntersuchung für die weitere Planung durchführen lassen. Auf Grundlage der Verkehrsstromzählung wurden die drei folgenden Varianten zum Umbau des Knotenpunktes untersucht:

 

  • Variante 1: Linksabbiegestreifen
  • Variante 2: Kreisverkehrsplatz
  • Variante 3: Lichtsignalanlage, inkl. BÜSTRA – Adapter

 

Als Ergebnis des Variantenvergleichs wird eine „Lichtsignalanlage in Kombination mit einem BÜSTRA-Adapter“ empfohlen. Diese Variante beinhaltet zusätzlich die Herstellung von Abbiegestreifen auf der L 838 und K 358 zur Verkehrsführung über den Bahnübergang. Durch diese Ausbauvariante lässt sich eine Verbesserung der Verkehrssicherheit sowie ein ungestörter Verkehrsfluss, auch bei Schrankenschließung, herbeiführen.

 

Da es sich hier um eine Unfallhäufungsstelle handelt, werden die Kosten nach den gesetzlichen Regelungen zwischen den Straßenbaulastträgern aufgeteilt, sofern die Vorzugsvariante realisiert wird. Darüber hinausgehende Kosten sind vom Landkreis Cloppenburg zu tragen.

 

Nach einer ersten groben Kostenschätzung werden für die jeweiligen Varianten folgende Kosten angenommen:

 

  • Variante 1: ca. 180.000,00 € brutto
  • Variante 2: ca. 830.000,00 € brutto
  • Variante 3: ca. 470.000,00 € brutto.

 

 

Kreuzungsbereich der K 145 / K 329 / Oltmann-Strenge-Straße in Elisabethfehn-Süd:

 

Der o. g. Kreuzungsbereich wurde von der Verkehrsunfallkommission untersucht und als gefährlicher Knotenpunkt eingestuft. Um die Verkehrssicherheit in diesem Bereich zu erhöhen, wurden von der Verkehrsunfallkommission verschiedene Maßnahmen (Siehe Bericht vom 09.02.2016) empfohlen. Darüber hinaus wurde vom Kreistag in seiner Sitzung am 21.06.2016 die Errichtung einer Fußgänger-Lichtsignalanlage als sinnvoll zur Erhöhung der Verkehrssicherheit erachtet.

 

Da der Kreuzungsbereich aus verkehrsplanerischer Sicht nicht unproblematisch ist, werden hier zusätzlich zur Errichtung der Fußgänger-Lichtsignalanlage bauliche Veränderungen erforderlich sein.

 

Mit der Gemeinde Barßel wurde hinsichtlich der Beteiligung an einer solchen Maßnahme Kontakt aufgenommen. Die Gemeinde Barßel hat nunmehr mitgeteilt, dass sie der Errichtung einer Fußgänger-Lichtsignalanlage inklusive der erforderlichen baulichen Veränderungen zustimmt und sich finanziell mit 50 % an den Kosten beteiligt.

 

Die NLStBV, rGB Lingen, wurde daraufhin mit der Planung dieser Maßnahme beauftragt. Die Umsetzung ist für Ende 2017/Anfang 2018 geplant. Mit den Vermessungsarbeiten wurde bereits begonnen.

 

Die Kosten für diese Maßnahme werden voraussichtlich 80.000,00 € betragen.

 

 

Kreuzungsbereich K 152 / Am Buchenbaum / Am Waldeck in Molbergen

 

Aufgrund des Unfallgeschehens im o. g. Kreuzungsbereich hat die Verkehrsunfallkommission diesen untersucht und als gefährlichen Knotenpunkt im Sinne des Kreistagsbeschlusses vom 15.10.2015 bewertet. Um hier eine deutliche Verbesserung zu erlangen, wurde von der Verkehrsunfallkommission die Herstellung einer Kreuzung mit linearen Verkehrsführungen und einer Querungshilfe für Radfahrer und Fußgänger empfohlen.

 

Aufgrund der örtlichen Überprüfung wurden erste Maßnahmen (Ausdehnung der Geschwindigkeitsbeschränkung von 70 km/h, Durchführung von Geschwindigkeitsmessungen etc.) beschlossen und ausgeführt.

 

Seitens der NLStBV, rGB Lingen, wurden in einer ersten Grobplanung drei Varianten erstellt, wie der Kreuzungsbereich verkehrssicherer gestaltet werden kann. Die Varianten sind in der Anlage 1 bis 3 dargestellt.

 

Die reinen Baukosten für die jeweilige Variante betragen nach ersten groben Schätzungen für:

 

  • Variante 1) ca. 280.000,00 €
  • Variante 2) ca. 330.000,00 €
  • Variante 3) ca. 500.000,00 €.

 

Mit der Gemeinde Molbergen wurde hinsichtlich einer Kostenbeteiligung Kontakt aufgenommen. Die Abstimmungen sind noch nicht abgeschlossen.

 

Sofern eine Zusage der Gemeinde Molbergen erfolgt, wird im Rahmen des weiteren Planungsprozesses die Vorzugsvariante erarbeitet.

 

 

Kreuzungsbereich K 145 / L 829 in Elisabethfehn-Dreibrücken

 

Der o. g. Kreuzungsbereich wurde von der Verkehrsunfallkommission überprüft und aufgrund des Unfallgeschehens als gefährlicher Knotenpunkt eingestuft. Die Verkehrsunfallkommission hat als Entschärfungsmaßnahme vorgeschlagen, zu prüfen, ob an der Brücke im Zuge der L 829 über den Elisabethfehnkanal zusätzlich eine Fußgängerbrücke angehängt werden kann. Häufigste Unfallursache sind in diesem Bereich Rotlichtverstöße aufgrund der langen Wartezeiten an der Lichtsignalanlage, die sich durch Anforderung der Fußgängersignalisierung noch verlängern.

 

Nach Rücksprache mit dem für die Brücke zuständigen Wasser- und Schifffahrtsamt in Meppen (WSA Meppen) ist es aus statisch-konstruktiver Sicht nicht möglich, die Brücke um einen Geh- und Radweg zu ergänzen. Auch aus denkmalpflegerischer Sicht wird eine solche Maßnahme kritisch beurteilt.

 

Darüber hinaus sollen weitere alternative Lösungsmöglichkeiten überprüft und auf Durchführbarkeit untersucht werden.