Betreff
Umstufungen im Rahmen des PPP-Projektes für die Kreisstraßen 296 und 318
Vorlage
V-VERK/16/114
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Dem Kreistag wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

Die Umstufungsvereinbarungen für die Umstufungen von Teilbereichen der K 318, K 343, K 296 sowie der K 329 auf gesamter Strecke sind mit den Gemeinden Saterland und Barßel abzuschließen. Der Gemeinde Saterland wird für die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen, auch auf dem Gebiet der Gemeinde Barßel, ein Ausgleich in Höhe von 250.000,00 € gezahlt. Die Mittel werden im Haushalt 2017 eingestellt.


Sachverhalt:

Im Januar 1999 hatten sich die Gremien des Landkreises Cloppenburg für einen Ausbau der K 318 entschieden. In der Sitzung des Kreisausschusses am 11.06.2002 wurde dann die Streckenführung der Kreisstraße 318 über die „Ostermoorstraße“ und die „Nord-Süd-Straße“ sowie die südliche Anbindung der Kreisstraße 318 an die Kreisstraße 343 in Scharrel beschlossen. Gleichzeitig wurde festgelegt, dass nach Fertigstellung der Maßnahme folgende Kreisstraßen zu Gemeindestraßen der Gemeinde Saterland abgestuft werden sollen:

- K 329 auf der gesamten Strecke bis zur Gemeindegrenze Barßel

- K 343 von der K 316 Richtung Strücklingen bis zur Bahnhofstraße (alte L 829)

- K 343 vom Kreisverkehr in Ramsloh mit der K 299 bis zur neuen

  Anbindung der K 318 an die K 343 in Scharrel

- K 296 von der Einmündung der K 343 bis zur Kreuzung mit der K 318

- Die alte K 318 parallel zur neuen K 318 (Verlegung auf die Nord-Süd-Straße)

Die abzustufenden Streckenabschnitte sind in der als Anlage 1 beigefügten Karte mit roten Kreuzen gekennzeichnet und betragen in der Summe ca. 15,6 km.

Die neue K 318 verläuft im nördlichen Bereich teilweise über die „Nord-Süd-Straße“ und teilweise auf einer neuen Trasse. Die südliche Anbindung der K 318 erfolgt auf dem Teilstück zwischen der K 296 und der K 343 über die Gemeindestraße „Ostermoorstraße“ und auf einer neuen Trasse.

Für diese Streckenabschnitte ist eine Umstufung zur Kreisstraße erforderlich. Die Gemeindestraßenabschnitte sind zur Kreisstraße aufzustufen. Die Streckenabschnitte, die auf neuen Trassen verlaufen, sind als Kreisstraße zu widmen.

Die aufzustufenden bzw. zu widmenden Streckenabschnitte sind den als Anlage 2 und Anlage 3 beigefügten Kartenausschnitten zu entnehmen.

Dem vorgenannten Umstufungskonzept wurde vom Kreistag in der Sitzung am 26.01.2012 zugestimmt. Die Gemeinde Saterland hatte das Konzept bereits in der Gemeinderatssitzung am 19.12.2011 beschlossen.

Im Bereich der Gemeinde Barßel ist der Streckenabschnitt der K 329 von der Gemeindegrenze Saterland bis zur K 145 zur Gemeindestraße abzustufen. Mit der Gemeinde Barßel wurde das Einvernehmen für eine Abstufung dieses Streckenabschnittes hergestellt.

Der Ausbau der K 318 ist gemeinsam mit dem Ausbau der K 296 im Rahmen eines PPP-Projektes erfolgt.

Vor Abstufung der vorgenannten Kreisstraßen zu Gemeindestraßen hat der Landkreis Cloppenburg seinen Verpflichtungen aus den §§ 9, 10, 11 Abs. 4 und 12 Abs. 2 des Niedersächsischen Straßengesetzes nachzukommen.

Die in diesem Zusammenhang durchzuführenden Sanierungsarbeiten wurden in Abstimmung mit der Gemeinde Saterland und Gemeinde Barßel durch eine Zustandserfassung mit einem Messfahrzeug eruiert. Die Befahrung mit dem Messfahrzeug wurde von der Firma IFI Consult GmbH aus Hannover vorgenommen. Anhand der erfolgten Zustandserfassung der abzustufenden Streckenabschnitte wurden die aufzuwendenden Kosten einer Sanierung ermittelt.

Die Kosten für die noch durchzuführenden Sanierungsmaßnahmen betragen demnach für sämtliche abzustufenden Streckenabschnitte insgesamt 250.000,00 €.

Da die Gemeinde Saterland auf den abzustufenden Streckenabschnitten, auch im Bereich der Gemeinde Barßel, eigene weitergehende Sanierungsmaßnahmen plant, soll ein finanzieller Ausgleich erfolgen.

Die Widmungen und Umstufungen für die K 296, K 318 und K 343 sollen zum 31.12.2016 erfolgen. Die Abstufung der K 329 soll erst nach Fertigstellung des Radweges an dieser Straße durchgeführt werden.

Der Kostenausgleich ist für 2017 vorgesehen.

Vor Umsetzung der erforderlichen Widmungen und Umstufungen sind mit den betroffenen Gemeinden Saterland und Barßel entsprechende Umstufungsvereinbarungen abzuschließen, worin die Einzelheiten der im Rahmen des PPP-Projektes für die Kreisstraßen 296 und 318 erforderlichen Widmungen und Umstufungen festgelegt werden. Ebenfalls festgehalten werden die Modalitäten für die Ausgleichszahlung, die der Landkreis Cloppenburg aufgrund seiner Verpflichtungen nach dem Niedersächsischen Straßengesetz vorzunehmen hat.

Über den Abschluss der Umstufungsvereinbarungen sowie der Ausgleichszahlungen ist zu entscheiden.

Weiterhin wurden im Rahmen des PPP-Projektes für den Ausbau der K 318 und K 296 entlang beider Kreisstraßen Radwege gebaut. Gemäß dem Grundsatzbeschluss des Kreistages vom 17.07.2007 beteiligt sich die Gemeinde Saterland finanziell am Radwegebau mit 50 % der nicht durch Dritte gedeckten Kosten. Der Kostenanteil für den Radweg an der K 318 beträgt demnach 214.000,00 € und für den Radweg an der K 296 86.000,00 €.

Darüber hinaus übernimmt die Gemeinde Saterland vereinbarungsgemäß die nach Abzug der Fördermittel verbleibenden Kosten für die südliche Anbindung der Fahrbahn der K 318 an die K 343 in Scharrel. Die Höhe der Kosten beläuft sich auf 532.000,00 €.

Die Beteiligung der Gemeinde Saterland an den Kosten wird in entsprechenden Vereinbarungen festgehalten.


Finanzierung:

PSP-Element: P1.542000

Sachkonto: 421280


Anlagenverzeichnis:

Anlage 1 - Karte abzustufende Kreisstraßen

Anlage 2 - Widmungen und Aufstufungen nördlicher Bereich

Anlage 3 - Widmungen und Aufstufungen südlicher Bereich