Beschlussvorschlag:
Dem Kreisausschuss wird folgende Beschlussfassung empfohlen:
a)
Für die Sanierung der
Ortsdurchfahrten im Zuge der K 178 in Höltinghausen, der K 149 in
Petersdorf und der K 356 in Garrel ist der Planungsauftrag an die NLStBV,
rGB Lingen, zu erteilen.
b)
Für die Sanierung aller
weiteren Ortsdurchfahrten im Zuge von Kreisstraßen ist die Aufstellung einer
Strategie durch die NLStBV, rGB Lingen, für einen Unterhaltungszeitraum von 5
Jahren zu erarbeiten.
Sachverhalt:
Der Landkreis hat in den
letzten 10 Jahren für die Sanierung und den Ausbau von Kreisstraßen erhebliche
Mittel investiert und damit eine zukunftsfähige Verkehrsinfrastruktur
geschaffen. Es zeigt sich nun, dass die Ortsdurchfahrten (OD) der Kreisstraßen
stärker in den Blick genommen werden müssen. Das gilt insbesondere für solche
Ortsdurchfahrten, die aufgrund ihrer Konstruktion nicht sanierungsfähig sind.
Ein Teil der Ortsdurchfahrten
sind als sogenannte Makadam-Decken hergestellt. Unter der nur wenige Zentimeter
starken Asphaltdeckschicht befindet sich teergebundenes Schottermaterial.
Dieses Material ist nicht fräsbar und müsste kostenintensiv vollständig entsorgt
werden. Aufgrund der i.d.R. vorliegenden seitlichen Zwänge (Nebenanlagen,
bauliche Anlagen privater Grundstücke und Zufahrten etc.) ist zur Sanierung
eine Veränderung der Höhenlage der Fahrbahn nicht möglich. Es verbleibt
ausschließlich der Vollausbau der betroffenen OD. Dabei würden voraussichtlich
auch die unteren Schichten der Fahrbahn und sinnvollerweise häufig auch die
unter der Fahrbahn liegenden Ver- und Entsorgungsleitungen kostenintensiv zu
erneuern sein. Wenn die Fahrbahn einer OD erneuert wird, ergibt sich zumeist
auch der Wunsch nach einer Erneuerung oder einem Ausbau der Nebenanlagen.
Dieses ist i.d.R. sehr aufwändig und bedarf einer umfangreichen Abstimmung mit
den Gemeinden und den Anliegern.
Nach einer groben Schätzung
der NLStBV, rGB Lingen, sind für einen solchen Vollausbau ca. 150.000,00 €/100
m OD anzusetzen. Hierbei handelt es sich um durchschnittliche Kosten der in den
letzten Jahren durchgeführten Maßnahmen. Dieser Kostenansatz deckt neben dem
Straßenbau auch die Kosten für Entwässerung, Kanalisation, Nebenanlagen etc.
ab.
Nach den Erfahrungen der
NLSTBV, rGB Lingen, ist für erste grobe
Kostenabschätzungen davon auszugehen, dass eine Kostenteilung zwischen den
Kostenträgern Landkreis und Gemeinde erfolgt. Aufgrund der Ortsdurchfahrtsrichtlinien
ist weiterhin davon auszugehen, dass sich der Landkreis mit ca. 5 % der
Gesamtkosten an den Aufwendungen der Gemeinden beteiligen muss, sodass die
jeweilige Gemeinde ein Kostenanteil von ca. 45 % zu tragen hat.
Die Gemeinden können für ihren
Kostenanteil Anliegerbeiträge erheben. Ob und in welcher Höhe dieses geschieht,
ist den jeweiligen Satzungen der Gemeinden zu entnehmen.
Die NLStBV, rGB Lingen, hat eine Liste aller Ortsdurchfahrten von
Kreisstraßen erstellt. Von einigen Ortsdurchfahrten ist bekannt, dass sie als
Makadam-Fahrbahn erstellt wurden. Einige davon befinden sich in einem
schlechten, sanierungsbedürften Zustand. Aus den o.a. Gründen ist eine
Sanierung bis heute verschoben worden.
Es handelt sich um die
nachfolgend aufgeführten Ortsdurchfahrten:
1.
K
178 OD Höltinghausen
km
3,905 bis km 4,352; Länge: 447 m
Kosten:
ca. 700.000 €, Anteil Gemeinde Emstek:
ca. 315.000 €
2.
K
149 OD Petersdorf
km
2,170 bis km 2,955; Länge: 785 m
Kosten:
ca. 1,2 Mio. €, Anteil Gemeinde Bösel: ca. 550.000 €
3.
K
356 OD Garrel
km
5,086 bis km 5,724; Länge: 638 m
Kosten:
ca. 1,0 Mio. €, Anteil Gemeinde Garrel: ca. 450.000 €
Die Inanspruchnahme von
Fördermitteln muss geprüft werden.
Die Gemeinde Emstek (Bürgermeister
Fischer), die Gemeinde Bösel (Bürgermeister Block) und die Gemeinde Garrel
(Bürgermeister Bartels) haben signalisiert, dass die Gemeinden – auch unter der
Randbedingung der Kostenbeteiligung – Interesse an einem Vollausbau der
jeweiligen Straßenabschnitte haben. Weitere Abstimmungen mit den betroffenen
Städten und Gemeinden - ggf. unter Beteiligung der Gremien - sind nach Beratung
im Verkehrsausschuss erforderlich.
Da die Planungen aufwendig
und der Aufwand für Abstimmungen und Koordination mit den Gemeinden und den
Versorgungsträgern groß ist, sollte die Planung für die 3 vorgenannten
Maßnahmen sukzessive ab 2017 begonnen werden. Die Baumaßnahmen könnten ab 2018,
je nach Dauer der Abstimmungen mit der jeweiligen Stadt oder Gemeinde und je
nach Bereitstellung der HH-Mittel, durchgeführt werden.
Darüber hinaus sollte in
Abstimmung mit den Städten und Gemeinden eine Strategie für die Sanierung
weiterer Ortsdurchfahrten für einen Unterhaltungszeitraum von ca. 5 Jahren
entwickelt werden. Dieses ist auch deshalb wichtig, damit sich die betroffenen
Städte und Gemeinden auf die Investitionskosten und beabsichtigten Planungen
einstellen können.