Betreff
Sanierung von Ortsdurchfahrten im Zuge von Kreisstraßen
Vorlage
V-VERK/16/112
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Dem Kreisausschuss wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

 

a)    Für die Sanierung der Ortsdurchfahrten im Zuge der K 178 in Höltinghausen, der K 149 in Petersdorf und der K 356 in Garrel ist der Planungsauftrag an die NLStBV, rGB Lingen, zu erteilen.

b)   Für die Sanierung aller weiteren Ortsdurchfahrten im Zuge von Kreisstraßen ist die Aufstellung einer Strategie durch die NLStBV, rGB Lingen, für einen Unterhaltungszeitraum von 5 Jahren zu erarbeiten.

 


Sachverhalt:

 

Der Landkreis hat in den letzten 10 Jahren für die Sanierung und den Ausbau von Kreisstraßen erhebliche Mittel investiert und damit eine zukunftsfähige Verkehrsinfrastruktur geschaffen. Es zeigt sich nun, dass die Ortsdurchfahrten (OD) der Kreisstraßen stärker in den Blick genommen werden müssen. Das gilt insbesondere für solche Ortsdurchfahrten, die aufgrund ihrer Konstruktion nicht sanierungsfähig sind.

 

Ein Teil der Ortsdurchfahrten sind als sogenannte Makadam-Decken hergestellt. Unter der nur wenige Zentimeter starken Asphaltdeckschicht befindet sich teergebundenes Schottermaterial. Dieses Material ist nicht fräsbar und müsste kostenintensiv vollständig entsorgt werden. Aufgrund der i.d.R. vorliegenden seitlichen Zwänge (Nebenanlagen, bauliche Anlagen privater Grundstücke und Zufahrten etc.) ist zur Sanierung eine Veränderung der Höhenlage der Fahrbahn nicht möglich. Es verbleibt ausschließlich der Vollausbau der betroffenen OD. Dabei würden voraussichtlich auch die unteren Schichten der Fahrbahn und sinnvollerweise häufig auch die unter der Fahrbahn liegenden Ver- und Entsorgungsleitungen kostenintensiv zu erneuern sein. Wenn die Fahrbahn einer OD erneuert wird, ergibt sich zumeist auch der Wunsch nach einer Erneuerung oder einem Ausbau der Nebenanlagen. Dieses ist i.d.R. sehr aufwändig und bedarf einer umfangreichen Abstimmung mit den Gemeinden und den Anliegern.

 

Nach einer groben Schätzung der NLStBV, rGB Lingen, sind für einen solchen Vollausbau ca. 150.000,00 €/100 m OD anzusetzen. Hierbei handelt es sich um durchschnittliche Kosten der in den letzten Jahren durchgeführten Maßnahmen. Dieser Kostenansatz deckt neben dem Straßenbau auch die Kosten für Entwässerung, Kanalisation, Nebenanlagen etc. ab.

 

Nach den Erfahrungen der NLSTBV, rGB Lingen,  ist für erste grobe Kostenabschätzungen davon auszugehen, dass eine Kostenteilung zwischen den Kostenträgern Landkreis und Gemeinde erfolgt. Aufgrund der Ortsdurchfahrtsrichtlinien ist weiterhin davon auszugehen, dass sich der Landkreis mit ca. 5 % der Gesamtkosten an den Aufwendungen der Gemeinden beteiligen muss, sodass die jeweilige Gemeinde ein Kostenanteil von ca. 45 % zu tragen hat.

 

Die Gemeinden können für ihren Kostenanteil Anliegerbeiträge erheben. Ob und in welcher Höhe dieses geschieht, ist den jeweiligen Satzungen der Gemeinden zu entnehmen.

 

Die NLStBV, rGB Lingen,  hat eine Liste aller Ortsdurchfahrten von Kreisstraßen erstellt. Von einigen Ortsdurchfahrten ist bekannt, dass sie als Makadam-Fahrbahn erstellt wurden. Einige davon befinden sich in einem schlechten, sanierungsbedürften Zustand. Aus den o.a. Gründen ist eine Sanierung bis heute verschoben worden.

 

Es handelt sich um die nachfolgend aufgeführten Ortsdurchfahrten:

 

1.       K 178   OD Höltinghausen

km 3,905 bis km 4,352; Länge: 447 m

Kosten: ca. 700.000 €, Anteil Gemeinde Emstek:  ca. 315.000 €

 

2.       K 149   OD Petersdorf

km 2,170 bis km 2,955; Länge: 785 m

Kosten: ca. 1,2 Mio. €, Anteil Gemeinde Bösel: ca. 550.000 €

 

3.       K 356   OD Garrel

km 5,086 bis km 5,724; Länge: 638 m

Kosten: ca. 1,0 Mio. €, Anteil Gemeinde Garrel: ca. 450.000 €

 

Die Inanspruchnahme von Fördermitteln muss geprüft werden.

 

Die Gemeinde Emstek (Bürgermeister Fischer), die Gemeinde Bösel (Bürgermeister Block) und die Gemeinde Garrel (Bürgermeister Bartels) haben signalisiert, dass die Gemeinden – auch unter der Randbedingung der Kostenbeteiligung – Interesse an einem Vollausbau der jeweiligen Straßenabschnitte haben. Weitere Abstimmungen mit den betroffenen Städten und Gemeinden - ggf. unter Beteiligung der Gremien - sind nach Beratung im Verkehrsausschuss erforderlich.

 

Da die Planungen aufwendig und der Aufwand für Abstimmungen und Koordination mit den Gemeinden und den Versorgungsträgern groß ist, sollte die Planung für die 3 vorgenannten Maßnahmen sukzessive ab 2017 begonnen werden. Die Baumaßnahmen könnten ab 2018, je nach Dauer der Abstimmungen mit der jeweiligen Stadt oder Gemeinde und je nach Bereitstellung der HH-Mittel, durchgeführt werden.

 

Darüber hinaus sollte in Abstimmung mit den Städten und Gemeinden eine Strategie für die Sanierung weiterer Ortsdurchfahrten für einen Unterhaltungszeitraum von ca. 5 Jahren entwickelt werden. Dieses ist auch deshalb wichtig, damit sich die betroffenen Städte und Gemeinden auf die Investitionskosten und beabsichtigten Planungen einstellen können.