Betreff
Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2015, die Verwendung des Überschusses der Jahresrechnung 2015 sowie die Entlastung des Landrates
Vorlage
V-KA/16/332
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, den Jahresabschluss 2015 zu beschließen und den Überschuss in Höhe von 5.421.399,55 EUR der Überschussrücklage zuzuführen.

 

Außerdem wird dem Kreistag empfohlen zu beschließen, den Landrat für das Jahr 2015 zu entlasten.

 


Sach- und Rechtslage:

 

Der Jahresabschluss 2015 sowie der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes vom 05.10.2016 liegen an. Eine Stellungnahme der Verwaltung war nicht erforderlich.

 

Der Kreistag beschließt gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 10 NKomVG über die Zuführung eines Überschusses an die Überschussrücklage.

 

Weiterhin beschließt der Kreistag über die Entlastung des Landrates.

Die gesetzliche Regelung sieht vor, dass die Entscheidung über die Entlastung des Landrates erst erfolgen kann, sobald der konsolidierte Gesamtabschluss vorliegt.

Im Zuge einer Gesetzesänderung soll diese Regelung dahingehend geändert werden, dass die Entlastung des Landrates nur für den Jahresabschluss und nicht für den konsolidierten Gesamtabschluss gilt.

Von Seiten des Innenministeriums bestehen keine Bedenken, dass diese Regelung bereits jetzt bei den Entlastungsverfahren angewandt wird. Auch das Rechnungsprüfungsamt schließt sich dieser Aussage an.

 

 


Anlagenverzeichnis:

Jahresabschluss 2015

Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes