Beschlussvorschlag:
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, den Jahresabschluss 2015 zu beschließen und den
Überschuss in Höhe von 5.421.399,55 EUR der Überschussrücklage zuzuführen.
Außerdem wird dem Kreistag empfohlen zu beschließen, den Landrat für das Jahr 2015 zu entlasten.
Sach- und Rechtslage:
Der
Jahresabschluss 2015 sowie der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes vom
05.10.2016 liegen an. Eine Stellungnahme der Verwaltung war nicht erforderlich.
Der Kreistag
beschließt gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 10 NKomVG über die Zuführung eines
Überschusses an die Überschussrücklage.
Weiterhin
beschließt der Kreistag über die Entlastung des Landrates.
Die gesetzliche
Regelung sieht vor, dass die Entscheidung über die Entlastung des Landrates
erst erfolgen kann, sobald der konsolidierte Gesamtabschluss vorliegt.
Im Zuge einer
Gesetzesänderung soll diese Regelung dahingehend geändert werden, dass die
Entlastung des Landrates nur für den Jahresabschluss und nicht für den
konsolidierten Gesamtabschluss gilt.
Von Seiten des
Innenministeriums bestehen keine Bedenken, dass diese Regelung bereits jetzt
bei den Entlastungsverfahren angewandt wird. Auch das Rechnungsprüfungsamt
schließt sich dieser Aussage an.
Anlagenverzeichnis:
Jahresabschluss
2015
Schlussbericht des
Rechnungsprüfungsamtes