Beschlussvorschlag:
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, den
Landrat für das Jahr 2014 zu entlasten.
Sach- und Rechtslage:
Der Kreistag beschloss in seiner Sitzung vom 15.10.2015 unter TOP 6 den
Jahresabschluss 2014 und den Überschuss der Jahresrechnung 2014 der Überschussrücklage
zuzuführen. Zu diesem Zeitpunkt lag allerdings noch kein konsolidierter
Gesamtabschluss für das Jahr 2014 vor, welcher jedoch Voraussetzung für die
Entscheidung über die Entlastung des
Landrates ist. Somit konnte eine Entlastung des Landrates nicht beschlossen
werden.
Im Zuge einer Gesetzesänderung soll diese Regelung dahingehend geändert
werden, dass die Entlastung des Landrates nur für den Jahresabschluss und nicht
für den konsolidierten Gesamtabschluss gilt.
Von Seiten des Innenministeriums bestehen keine Bedenken, dass diese
Regelung bereits jetzt bei den Entlastungsverfahren angewandt wird. Auch das
Rechnungsprüfungsamt schließt sich dieser Aussage an.