Beschlussvorschlag:
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, den
Landrat für das Jahr 2013 zu entlasten.
Sach- und Rechtslage:
Der Kreistag
beschloss in seiner Sitzung vom 21.07.2015 unter TOP 7 den Jahresabschluss 2013
und den Überschuss der Jahresrechnung 2013 der Überschussrücklage zuzuführen.
Zu diesem Zeitpunkt lag allerdings noch kein konsolidierter Gesamtabschluss für
das Jahr 2013 vor, welcher jedoch Voraussetzung für die Entscheidung über
die Entlastung des Landrates ist. Somit
konnte eine Entlastung des Landrates nicht beschlossen werden.
Im Zuge einer
Gesetzesänderung soll diese Regelung dahingehend geändert werden, dass die
Entlastung des Landrates nur für den Jahresabschluss und nicht für den
konsolidierten Gesamtabschluss gilt.
Von Seiten des
Innenministeriums bestehen keine Bedenken, dass diese Regelung bereits jetzt
bei den Entlastungsverfahren angewandt wird. Auch das Rechnungsprüfungsamt
schließt sich dieser Aussage an.