Betreff
Aufgabenübertragung auf das Rechnungsprüfungsamt nach § 155 Abs. 2 NKomVG
Vorlage
V-KA/16/327
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag wird empfohlen zu beschließen, dem Rechnungsprüfungsamt die kostenfreie Prüfung des Verbundes Oldenburger Münsterland e.V. übertragen.

 


Sachverhalt:

Das Rechnungsprüfungsamt prüft gemäß § 153 NKomVG neben dem Landkreis auch die 13 kreisangehörigen Städte und Gemeinden. Cloppenburg und Friesoythe müssten als selbständige Gemeinden zwar eigene Rechnungsprüfungsämter einrichten, haben aber durch entsprechende Vereinbarung geregelt, dass auch für Cloppenburg und Friesoythe das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises diese Aufgabe übernimmt.

 

Gemäß § 155 Abs. 2 NKomVG kann der Kreistag dem Rechnungsprüfungsamt weitere Aufgaben übertragen. Von dieser Möglichkeit hat der Kreistag zuletzt in seiner Sitzung am 10.01.2013 – Vorlage V-KA/12/119 - Gebrauch gemacht. Seitdem werden zusätzlich die nachfolgend aufgeführten Einrichtungen kostenfrei geprüft:

 

  • Stiftung „Museumsdorf Cloppenburg – Niedersächsisches Freilichtmuseum“
  • Zweckverband „Erholungsgebiet Thülsfelder Talsperre“
  • Musikschule für den Landkreis Cloppenburg e.V.
  • Zweckverband „Erholungsgebiet Hasetal“
  • Zweckverband „ecopark“
  • Zweckverband „Interkommunaler Industriepark Küstenkanal (IIK)“
  • Verein „Erholungsgebiet Thülsfelder Talsperre e.V.“
  • Verein „Wachstumsregion Hansalinie e.V.“
  • Großleitstelle „Oldenburger Land AöR“ (im 5-jährigen-Wechsel mit den beteiligten Trägerkommunen)
  • Bauerschaftsstiftung Hollen
  • Block´sche Stiftung

 

Nunmehr steht folgende weitere Veränderung an:

Die Landkreise Vechta und Cloppenburg sollen im Wechsel die Rechnungsprüfung für den Verbund Oldenburger Münsterland e.V., beginnend mit der Jahresrechnung 2016, übernehmen. Eine entsprechende Änderung der Satzung des Verbundes ist in Vorbereitung (sh. Vorlage V-KA/16/326).

 

Der Wechsel in der Rechnungsprüfung erfolgt in der Weise, dass die Prüfung abhängig von der jeweiligen Präsidentschaft vom Rechnungsprüfungsamt des jeweils anderen Landkreises wahrgenommen wird. Da die Präsidentschaft jeweils einen Zeitraum von 2,5 Jahren beträgt, die Rechnungsprüfung jedoch volle Kalenderjahre umfassen, wird sich der Prüfungszeitraum auf zwei bzw. drei Jahre erstrecken. Über Absprachen soll dabei mittelfristig ein gerechter Ausgleich gefunden werden.

 

Ein zusätzlicher Personalbedarf wird hierfür im Rechnungsprüfungsamt nicht entstehen.

 

Es wird vorgeschlagen, die Prüfung für den Verbund Oldenburger Münsterland e.V. ebenso wie die Prüfungen der anderen o.g. Einrichtungen kostenfrei durchzuführen.

 

Für die Übernahme dieser zusätzlichen Aufgabe ist ein Beschluss des Kreistages nach § 155 Abs. 2 NKomVG erforderlich.