Beschlussvorschlag:
Der Kreistag wird empfohlen zu beschließen, dem Rechnungsprüfungsamt die kostenfreie Prüfung des Verbundes Oldenburger Münsterland e.V. übertragen.
Sachverhalt:
Das
Rechnungsprüfungsamt prüft gemäß § 153 NKomVG neben dem Landkreis auch die 13
kreisangehörigen Städte und Gemeinden. Cloppenburg und Friesoythe müssten als
selbständige Gemeinden zwar eigene Rechnungsprüfungsämter einrichten, haben
aber durch entsprechende Vereinbarung geregelt, dass auch für Cloppenburg und
Friesoythe das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises diese Aufgabe übernimmt.
Gemäß § 155 Abs. 2
NKomVG kann der Kreistag dem Rechnungsprüfungsamt weitere Aufgaben übertragen.
Von dieser Möglichkeit hat der Kreistag zuletzt in seiner Sitzung am 10.01.2013
– Vorlage V-KA/12/119 - Gebrauch gemacht. Seitdem werden zusätzlich die
nachfolgend aufgeführten Einrichtungen kostenfrei geprüft:
- Stiftung
„Museumsdorf Cloppenburg – Niedersächsisches Freilichtmuseum“
- Zweckverband
„Erholungsgebiet Thülsfelder Talsperre“
- Musikschule
für den Landkreis Cloppenburg e.V.
- Zweckverband
„Erholungsgebiet Hasetal“
- Zweckverband
„ecopark“
- Zweckverband
„Interkommunaler Industriepark Küstenkanal (IIK)“
- Verein
„Erholungsgebiet Thülsfelder Talsperre e.V.“
- Verein
„Wachstumsregion Hansalinie e.V.“
- Großleitstelle
„Oldenburger Land AöR“ (im 5-jährigen-Wechsel mit den beteiligten
Trägerkommunen)
- Bauerschaftsstiftung
Hollen
- Block´sche
Stiftung
Nunmehr steht folgende weitere
Veränderung an:
Die Landkreise Vechta und
Cloppenburg sollen im Wechsel die Rechnungsprüfung für den Verbund Oldenburger
Münsterland e.V., beginnend mit der Jahresrechnung 2016, übernehmen. Eine
entsprechende Änderung der Satzung des Verbundes ist in Vorbereitung (sh.
Vorlage V-KA/16/326).
Der Wechsel in der Rechnungsprüfung
erfolgt in der Weise, dass die Prüfung abhängig von der jeweiligen Präsidentschaft
vom Rechnungsprüfungsamt des jeweils anderen Landkreises wahrgenommen wird. Da
die Präsidentschaft jeweils einen Zeitraum von 2,5 Jahren beträgt, die
Rechnungsprüfung jedoch volle Kalenderjahre umfassen, wird sich der
Prüfungszeitraum auf zwei bzw. drei Jahre erstrecken. Über Absprachen soll
dabei mittelfristig ein gerechter Ausgleich gefunden werden.
Ein zusätzlicher Personalbedarf wird
hierfür im Rechnungsprüfungsamt nicht entstehen.
Es wird vorgeschlagen, die Prüfung
für den Verbund Oldenburger Münsterland e.V. ebenso wie die Prüfungen der
anderen o.g. Einrichtungen kostenfrei durchzuführen.
Für die Übernahme dieser
zusätzlichen Aufgabe ist ein Beschluss des Kreistages nach § 155 Abs. 2 NKomVG
erforderlich.