Beschlussvorschlag:
Dem Kreistag wird folgende Beschlussfassung
empfohlen:
Der Satzungsänderung des Verbundes Oldenburger
Münsterland e.V. wird vorbehaltlich des Beschlusses der Mitgliederversammlung
des Verbundes zugestimmt.
Sachverhalt:
Die Rechnungslegung
und Prüfung des Wirtschafts- und Finanzplanes des Verbundes Oldenburger
Münsterland e.V. erfolgt gemäß § 16 Abs. 2 der Satzung jährlich durch die von
der Mitgliederversammlung gewählten Rechnungsprüfer. Aufgrund des mittlerweile
erreichten Finanzvolumens des Verbundes Oldenburger Münsterland e.V. und der
Mitgliedsbeiträge der Landkreise Cloppenburg und Vechta wird es für notwendig erachtet,
dass die Rechnungsprüfung des Verbundes künftig durch die
Rechnungsprüfungsämter der Landkreise erfolgt. Diese Regelung bedarf einer
Änderung der Satzung. Der Satzungsentwurf mit den in § 11 Abs. 2 und § 16 Abs.
2 und 3 kenntlich gemachten Änderungsvorschlägen liegt an.
Die Mitgliederversammlung des Verbundes wird die
Satzungsänderung voraussichtlich
in der nächsten Mitgliederversammlung im Dezember dieses Jahres beschließen.
Die Satzungsänderung soll zum Beginn der neuen Wahlperiode des Präsidenten am
01.01.2017 in Kraft treten.
Gemäß § 11 Abs. 3
der Satzung des Verbundes bedarf die Satzungsänderung auch der Zustimmung der
Landkreise Cloppenburg und Vechta. Über die Änderungen haben die Kreistage zu
entscheiden.
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1 – Entwurf Satzungsänderung VOM 2016