Betreff
Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) und des Wohngeldgesetzes (WoGG) - Heranziehung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden
Vorlage
V-KA/16/325
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Dem Kreistag wird empfohlen zu beschließen, die Städte und Gemeinden zur Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) und des Wohngeldgesetzes (WoGG) entsprechend den anliegenden Vereinbarungsentwürfen für die Jahre 2017 und 2018 heranzuziehen.

 


Sachverhalt:

Der Kreistag hat zuletzt in seiner Sitzung am 15.10.2016 unter TOP 20 die Heranziehung der Städte und Gemeinden u.a. zur Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) und des Wohngeldgesetzes (WoGG) beschlossen. Die entsprechenden Heranziehungsvereinbarungen wurden bis zum 31.12.2016 befristet. Hintergrund der Befristung war eine Vereinbarung mit den Bürgermeistern, in 2016 eine neuerliche Überprüfung der Pauschalen für diese beiden Aufgabenbereiche vorzunehmen.

 

Die Überprüfung ist zwischenzeitlich erfolgt.

 

Danach verbleibt es für den Aufgabenbereich Wohngeld bei dem bisher vereinbarten Kostenerstattungsbetrag von 215 Euro pro Zahlfall. Für den Aufgabenbereich Asyl wird die Kostenpauschale hingegen auf 300 Euro pro Person angehoben.

 

Beide Vereinbarungen sollen für die Jahre 2017 und 2018 abgeschlossen werden.

 

Bei der Heranziehungsvereinbarung zum AsylbLG wurde zudem die Stichtagsregelung auf einen Mittelwert aus zwei Stichtagen (31.12. und 30.06.) geändert.

 

Die Bürgermeister haben in der HVB-Tagung am 31.08.2016 ihr Einvernehmen zu den Festlegungen erklärt.

 

Die Entwürfe der Heranziehungsvereinbarungen sind als Anlagen beigefügt. Die Änderungen sind farblich unterlegt.

 


Anlagenverzeichnis:

Anlage 1 - Entwurf Heranziehungsvereinbarung Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

Anlage 2 - Entwurf Heranziehungsvereinbarung Wohngeldgesetz (WoGG)