Beschlussvorschlag:
Dem
Kreistag wird empfohlen zu beschließen, die Städte und Gemeinden zur Durchführung
des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) und des Wohngeldgesetzes (WoGG)
entsprechend den anliegenden Vereinbarungsentwürfen für die Jahre 2017 und 2018
heranzuziehen.
Sachverhalt:
Der Kreistag hat zuletzt in seiner Sitzung am
15.10.2016 unter TOP 20 die Heranziehung der Städte und Gemeinden u.a. zur
Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) und des
Wohngeldgesetzes (WoGG) beschlossen. Die entsprechenden
Heranziehungsvereinbarungen wurden bis zum 31.12.2016 befristet. Hintergrund
der Befristung war eine Vereinbarung mit den Bürgermeistern, in 2016 eine
neuerliche Überprüfung der Pauschalen für diese beiden Aufgabenbereiche
vorzunehmen.
Die Überprüfung ist zwischenzeitlich erfolgt.
Danach verbleibt es für den Aufgabenbereich
Wohngeld bei dem bisher vereinbarten Kostenerstattungsbetrag von 215 Euro pro
Zahlfall. Für den Aufgabenbereich Asyl wird die Kostenpauschale hingegen auf
300 Euro pro Person angehoben.
Beide Vereinbarungen sollen für die Jahre 2017
und 2018 abgeschlossen werden.
Bei der Heranziehungsvereinbarung zum AsylbLG
wurde zudem die Stichtagsregelung auf einen Mittelwert aus zwei Stichtagen
(31.12. und 30.06.) geändert.
Die Bürgermeister haben in der HVB-Tagung am
31.08.2016 ihr Einvernehmen zu den Festlegungen erklärt.
Die Entwürfe der Heranziehungsvereinbarungen
sind als Anlagen beigefügt. Die Änderungen sind farblich unterlegt.
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1 - Entwurf Heranziehungsvereinbarung
Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
Anlage 2 - Entwurf Heranziehungsvereinbarung
Wohngeldgesetz (WoGG)