Beschlussvorschlag:
Dem Ausschuss für Planung und Umwelt wird
folgende Beschlussfassung empfohlen:
Die Erholungsgebiete Barßel-Saterland und Hasetal erhalten ab dem Haushaltsjahr 2017 eine jährliche Zuwendung des Landkreises, die sich jeweils aus einem Sockelbetrag in Höhe von 20.000 € und einem pro Einwohner Betrag in Höhe von 0,60 € zusammensetzt. Für das Erholungsbiet Barßel-Saterland beträgt der Zuschuss 35.530 € und für das Hasetal 39.976 €.
Sachverhalt:
Die
Unterstützung der Erholungsgebiete durch den Landkreis begann Anfang 1990. Mit
Zuwendungen in Höhe von umgerechnet 1,01 € je Einwohner bezuschusste der
Landkreis rd. 20 Jahre lang die Angebotsentwicklung vor Ort in den
Erholungsgebieten Barßel-Saterland und Hasetal.
Die
Entwicklung und Umsetzung von touristischen Infrastrukturmaßnahmen ist im
Landkreis Cloppenburg bis heute eine originäre Aufgabe der kreisangehörigen
Städte und Gemeinden.
Aufgrund der
äußerst angespannten Haushaltslage beschoss der Kreistag im Februar 2010 die
Zuschüsse an die beiden Erholungsgebiete um 20% zu senken. Erwartet wurde
zudem, dass sich die jeweiligen Mitgliedskommunen zusammen mindestens in
gleicher Höhe beteiligen wie der Landkreis.
Seitdem
erhalten beide Gebiete unverändert bis heute eine jährliche Pauschalförderung
in Höhe von 20.480 € (Barßel-Saterland) bzw. 25.900 € (Hasetal). Dies entspricht
etwa 0,80 €/je Einwohner. Die Förderung wird zweckgebunden für die lokale
Angebotsentwicklung, die Prospektierung, die Kommunikationsarbeit und zur
Kofinanzierung von LEADER-Projekten gewährt. Der Zuschuss bedingt ferner, dass
sich die Erholungsgebiete an der Marketingstrategie und dem Marketingbudget des
Verbundes Oldenburger Münsterland beteiligen.
Mit
Schreiben vom 26.05.2016 und 16.06.2016 beantragten beide Erholungsgebiete eine
Anhebung der Pauschalförderung in folgendem Umfange:
Fremdenverkehrsverein
Barßel-Saterland: von 20.480 € auf
35.000 € jährlich (+ 70,9%).
Zweckverband
Hasetal: von 25.900 € auf 40.000 €
jährlich (+ 54,4%)
Der erhöhte
Zuschussbedarf wurde folgendermaßen begründet:
Barßel-Saterland |
Hasetal |
-
Aktuelles Mittelbudget ermöglicht keine
Neuentwicklung von attraktiven Angeboten, deren Umsetzung und Bewerbung -
Allgemeine Kostensteigerungen verlangten
bereits Verringerung des Personaleinsatzes -
Beteiligung am OM – Marketing verlangt mit
Umsetzung der Imagestudie (CI/CD Workshop) Mehrarbeit und zusätzliche Kosten -
Aufwertung und Bewerbung des
Wassersportreviers in Zusammenarbeit mit Arbeitsgemeinschaften und
Kooperationspartnern verlangt zusätzliche Mittel -
Notwendige Digitalisierungsprozesse (Internet,
Neue Medien, etc.) -
Zunehmender Service- und Qualitätsanspruch |
-
Zunehmender technischer und personeller
Aufwand für die Vernetzung mit lokalen, regionalen und überregionalen
Akteuren -
Anpassung und Weiterentwicklung von
Digitalisierungsprozessen -
Kofinanzierungen von LEADER-Projekten -
Beteiligung am OM – Marketing verlangt mit
Umsetzung der Imagestudie (CI/CD Workshop) Mehrarbeit und zusätzliche Kosten |
Aus Sicht
der Kreisverwaltung ist ein erhöhter Zuschussbedarf grundsätzlich
nachvollziehbar. Die im Jahre 2010 durch den Landkreis verfügte Mittelkürzung
wurde zwar zum Teil durch höhere Beiträge der Mitgliedskommunen kompensiert,
allgemeine Kostensteigerungen und neue Vermarktungsansätze konnten jedoch nicht
ausgeglichen werden. Die Folge waren Einsparungen bei der Angebotsgestaltung
und beim Personaleinsatz.
Zusätzlich
sind die Anforderungen an Qualität, Service, innovative Freizeitangebote,
Vernetzung, Digitalisierung und überregionale Vermarktung in den vergangenen
Jahren deutlich gestiegen. Um diesen Anforderungen angemessen nachkommen zu
können und dem starken Wettbewerbsdruck Stand halten zu können, ist der Einsatz
weiterer personeller und finanzieller Ressourcen in Zukunft unerlässlich. Beide
Gebiete sind aufgrund ihrer Finanzsituation nicht in der Lage, die
Herausforderungen allein mit eigenen Mitteln zu bewältigen.
Die den
Erholungsgebieten angehörenden Mitgliedskommunen leisten derzeit folgende
finanzielle Unterstützung:
a)
Zuwendungen
der Gemeinden Barßel und Saterland an das Erholungsgebiet Barßel-Saterland
insgesamt 35.000 € jährlich
b)
Zuwendungen
der Stadt Löningen und der Gemeinden Essen, Lastrup und Lindern an den
Zweckverband Hasetal insgesamt 47.413 € jährlich.
Der
Landkreis Emsland gewährt dem Zweckverband Hasetal (für seine Mitgliedskommunen
Meppen, Haselünne und Herzlake) zwar keine institutionelle Förderung; er
beteiligt sich jedoch an der Finanzierung von Projekten und zwar auch im
Infrastrukturbereich. In gleicher Weise beteiligt sich der Landkreis Osnabrück
(für seine Mitgliedskommunen Artland und Bersenbrück) am Zweckverband Hasetal.
Soll dem
steigenden Finanzbedarf der beiden Erholungsgebiete im Kreisgebiet nachgekommen
werden, so bietet sich neben der Erhöhung der Zuschüsse auch ein neuer
Verteilungsmaßstab an.
Die
bisherige rein proportionale Verteilung der Mittel nach der Einwohnerzahl ist
bei sehr unterschiedlich großen Erholungsgebieten nur dann vertretbar, wenn in
diesen Gebieten kein „fixer Aufwand“ unabhängig von der Größe des Gebietes
entsteht. Weil mit der Vorhaltung einer
Geschäftsstelle, mit Digitalisierungsmaßnahmen (Internet, Neue Medien), der
Prospektierung und der Zusammenarbeit mit dem Verbund OM in beiden
Erholungsgebieten ein sog. Sockelbedarf an finanziellen Mitteln besteht, wird
mit der rein proportionalen Mittelverteilung nach der Einwohnerzahl das
deutlich kleinere Erholungsgebiet Barßel-Saterland benachteiligt. Sachgerecht
und praktikabel wäre daher ein Verteilungsmaßstab, der einen Sockelbetrag und
einen pro Einwohner Betrag kombiniert. In ähnlicher Weise unterstützt der
Landkreis Vechta seine Tourismuseinrichtungen:
a)
Touristinfo
Dammer Berge: Grundförderung 30.000 € + 0,40 € je Einwohner (insgesamt 46.630
€)
b)
Touristinfo
Nordkreis Vechta: Grundförderung 30.000 € + 0,40 € je Einwohner (insgesamt
69.340 €).
Für die
beiden Erholungsgebiete Barßel-Saterland und Hasetal würden sich die
beantragten Zuschusserhöhungen und ein neuer Verteilungsschlüssel wie folgt
auswirken:
Barßel-Saterland |
Hasetal |
Modell A: Sockelbetrag 25.000
€ + 0,40 €
je Einwohner (25.883) 10.353
€
_______
35.353 € |
Modell A: Sockelbetrag
25.000 € + 0,40 €
je Einwohner (33.293) 13.317
€
_______
38.317 € |
Modell B: Sockelbetrag 20.000
€ + 0,60 €
je Einwohner (25.883) 15.530
€
_______
35.530 € |
Modell B: Sockelbetrag 20.000
€ + 0,60 €
je Einwohner (33.293) 19.976
€
_______
39.976 € |
Modell A legt den Focus vorrangig auf die Fixkosten, Modell B berücksichtigt stärker die variablen Kosten wie z.B. für die Entwicklung neuer Angebote.
Finanzierung:
PSP-Element (Produkt)
551000.200
SK 431300