Beschlussvorschlag:
Dem Ausschuss für Planung und Umwelt wird
folgende Beschlussfassung empfohlen:
Vorbehaltlich der Zustimmung des Landkreises Vechta soll die Koordinierungsstelle Frauen und Wirtschaft im Oldenburger Münsterland in den Jahren 2017 und 2018 weitergeführt werden. Der Landkreis Cloppenburg beteiligt sich zu 50% an den nicht durch ESF- und Landesmitteln gedeckten Gesamtkosten der Einrichtung mit bis zu 19.375 € jährlich.
Sachverhalt:
a) Aktueller Stand:
Die
Koordinierungsstelle Frauen und Wirtschaft im Oldenburger Münsterland besteht
seit 1991. Die von den Landkreisen Cloppenburg und Vechta getragene Einrichtung
bietet ganzheitliche, vertrauliche und kostenlose Beratungen für
Berufsrückkehrerinnen, Beschäftigte in Elternzeit und geringfügig Beschäftigte
an. Dabei arbeitet die Koordinierungsstelle eng mit anderen Akteuren auf dem
Arbeitsmarkt wie der Bundesagentur für Arbeit, beruflich orientierten
Netzwerken und den regionalen Weiterbildungsträgern zusammen.
Das
Aufgabenspektrum der Koordinierungsstelle umfasst
·
Beratung und Information insbesondere zu
beruflicher Neuorientierung, Wiedereinstieg, passende Stellenangebote,
Weiterbildungsmöglichkeiten, Ausbau der Kompetenzen, Optimierung von
Bewerbungsunterlagen, Fördermöglichkeiten, Arbeitsvermittlung,
Kinderbetreuungsmöglichkeiten, Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie
Netzwerkarbeit zum Thema Migration, Alleinerziehende und Frauenerwerbstätigkeit
·
Organisation und Durchführung von
Weiterbildungsmaßnahmen
·
Geschäftsstellenarbeit für den Verbund
familienfreundlicher Unternehmen e.V., dem zurzeit 124 Unternehmen aus den
Landkreisen Cloppenburg und Vechta angehören, insbesondere Beratung zur
betrieblichen Kinderbetreuung, Fachkräftegewinnung und -sicherung, Umgang mit
Beschäftigten in Elternzeit, Informationsveranstaltungen zur Mitarbeiterbindung
und familienfreundlichen Arbeitsstrukturen sowie Gewährung von Zuschüssen zur
Ferienbetreuung von Kindern
Die Koordinierungsstelle hat jeweils einen Standort
in den Kreishäusern Cloppenburg und Vechta. Die Hauptgeschäftsstelle befindet
sich in Vechta. Dem Standort Cloppenburg ist je eine halbe Stelle der
Geschäftsführung und der Sachbearbeitung zugeordnet.
Die Kosten für
Personal, Sachausgaben, für Einrichtung und Betrieb der Koordinierungsstelle
sowie die Ausgaben für Maßnahmen zur Orientierung und Qualifizierung von Frauen
durch Weiterbildungsträger betragen jährlich rd. 170.000,00 Euro. Die
Finanzierung erfolgt zu 50 % aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF), zu 35 %
aus Landesmitteln und zu je 7,5 % aus Mitteln der Landkreise Cloppenburg und
Vechta.
Die derzeitige
Förderperiode endet am 31.12.2016.
b) Forstsetzung des Angebots
Die Fortführung der Koordinierungsstelle wird
insbesondere in Zeiten des demografischen Wandels, in denen Fachkräftesicherung,
Ausbau der Kinderbetreuung und erforderliche Maßnahmen zur Vereinbarkeit von
Familie und Beruf eine bedeutende Rolle spielen, für sinnvoll gehalten. Im Juli
2016 betrug der Anteil der Frauen an den erwerbslos gemeldeten Personen 47,6 %
im Agenturbezirk Vechta. Die Arbeitslosenquote betrug 5,2 % (Vorjahresmonat
4,9%). Dabei ist zu berücksichtigen, dass Frauen, die sich für Haushalt und
Familie einsetzen, größtenteils nicht arbeitslos gemeldet sind und daher in
diesen Zahlen nicht erfasst sind. Die Arbeitsmarktanalyse für das
Fachkräftebündnis Nordwest von 2014 zeigt zudem für die Region Oldenburger
Münsterland und insbesondere den Landkreis Cloppenburg eine vergleichsweise
niedrige Beschäftigungsquote von erwerbsfähigen Frauen (45,5%).
Da die Angebote der Koordinierungsstelle
überwiegend von nicht gemeldeten arbeitslosen Frauen genutzt werden, leistet
die Einrichtung einen wichtigen Beitrag zur Mobilisierung ungenutzter
Potenziale im Rahmen der Fachkräftesicherung.
Für die Fortführung der bestehenden Koordinierungsstellen
will das Land auch künftig EU- und Landesmittel zur Verfügung stellen. Der
Antrag für die künftige zunächst auf 2 Jahre begrenzte Förderperiode vom
01.01.2017 bis zum 31.12.2018 muss zum 30.09.2016 gestellt werden.
Die förderfähigen Gesamtkosten belaufen sich auf
155.000 Euro jährlich. 85% werden aus ESF- und Landesmittel in Aussicht
gestellt. Von den Trägern der Koordinierungsstellen (Landkreise) wird ein
Eigenanteil von 15% d.h. mindestens 23.350 € gefordert. Das bedeutet pro Landkreis
jährlich 11.625 €.
Da künftig jedoch aufgrund umgestellter
Berechnungsgrundlagen nicht mehr alle bisherigen Sach- und Personalkosten
förderfähig sein werden, müssten für den Ausgleich weitere Mittel durch die
Träger der Koordinierungsstelle vorgehalten werden. Die KO-Stelle hat daher
gebeten, die bisherige Unterstützung der Landkreise in Höhe von jeweils
19.375,00 € jährlich beizubehalten, um auch die nicht förderfähigen Kosten zu
decken. Die beiden Landkreise zusammen würden damit einen Anteil von 25% an den
Gesamtkosten tragen.
Finanzierung:
PSP-Element (Produkt)
P1.571000.100 SK
431881