Betreff
Schulsozialarbeit ab 2017
Vorlage
V-JHA/16/086
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Eine Beschlussfassung sollte auf die nächste Sitzung verschoben werden, um zunächst grundsätzlich über diese Thematik zu beraten. Zudem sollte noch eine Abstimmung mit den Hauptverwaltungsbeamten in der Sitzung am 31.08.2016 erfolgen.

 

 


Sachverhalt:

Im Rahmen der Finanzierung des Bildungspaketes durch die Bundesregierung hat der Bund u.a. auch Mittel für die Schulsozialarbeit für die Dauer von 3 Jahren (2011 bis 2013) bereitgestellt. Der Landkreis Cloppenburg konnte hiermit die Schulsozialarbeit in den Kommunen mit rd. 654.000 Euro jährlich (504.000 Euro für die Schulen in den Städten und Gemeinden und 150.000 Euro für die Berufsbildenden Schulen im Landkreis) in den Jahren 2011 bis 2013 und darüber hinaus auch im Jahr 2014 unterstützen.

Der Forderung seitens der Kommunen und ihrer Spitzenverbände, dass das Land Niedersachsen die Schulsozialarbeit als eine Landesaufgabe ansieht und die weitere Finanzierung dauerhaft übernimmt, ist das Land seinerzeit nicht nachgekommen.

Der Landkreis Cloppenburg hat daraufhin als freiwillige Leistung die erforderlichen Mittel zur Fortführung der Schulsozialarbeit in Höhe von 504.000 Euro für die Städte und Gemeinden sowie 150.000 Euro für die drei Berufsbildenden Schulen im Landkreis Cloppenburg jeweils für das Jahr 2015 (Kreistagsbeschluss vom 23.10.2014) und für das Jahr 2016 (Kreistagsbeschluss vom 15.10.2015) bereitgestellt. Dies ist nur unter der Prämisse erfolgt, dass das Land noch keine verbindliche Entscheidung betr. die Schulsozialarbeit getroffen hat.

 

Nunmehr hat das Land anerkannt, dass die soziale Arbeit in schulischer Verantwortung in der Aufgabenzuständigkeit des Landes Niedersachsen steht. Es werden an den Haupt- und Oberschulen, den Kooperativen und Integrierten Gesamtschulen sowie teilweise an Grund- und Realschulen Stellen für sozialpädagogische Fachkräfte dauerhaft eingerichtet. Der Schwerpunkt liegt dabei bei den Ganztagsschulen. Weiterhin wurden alle Schulträger der HSPP-Schulen darüber unterrichtet, dass das Hauptschulprofilierungsprogramm (HSPP) zum 31.12.2016 ausläuft, jedoch die nahtlose Fortsetzung der sozialen Arbeit in diesen Schulen gewährleistet wird. Das Land hat mit dem Ausschreibungsverfahren zur Besetzung der Sozialarbeiterstellen im Landesdienst begonnen. Aktuell hat die Nds. Landesschulbehörde an rund 500 Standorten allgemeinbildender öffentlicher Schulen Stellen für schulische Sozialarbeit ausgeschrieben. Im Rahmen des Gesamtkonzeptes waren Anfang des Jahres bereits 100 Stellen für etwa 150 Grundschulen mit besonders hohen Flüchtlingszahlen ausgeschrieben worden. Daneben beschäftigt das Land rund 200 pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Ganztagsschulen sowie rund 100 Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter an berufsbildenden Schulen. Das Konzept der Landesregierung sieht darüber hinaus vor, Ganztagsschulen auf freiwilliger Basis die Möglichkeit zu eröffnen, aus ihrem Budget für den Ganztagsschulbetrieb Mittel für Schulsozialarbeit einzusetzen. Ziel des Gesamtkonzeptes ist es, an insgesamt rund 1000 öffentlichen Schulen sozialpädagogische Fachkräfte im Landesdienst vorzuhalten.

Eine Vereinbarung zwischen der Nds. Landesregierung und den Kommunalen Spitzenverbänden Niedersachsen über die Kostentragung im Schulbereich ist aktuell in den Verhandlungen. Die Forderung der Spitzenverbände ist der flächendeckende Ausbau der sozialen Arbeit in schulischer Verantwortung, auch an Grundschulen und auch für alle Halbtagsschulen.

Für den Landkreis Cloppenburg sind derzeit für 18 Schulen (2 Hauptschulen, 11 Oberschulen, 4 Realschulen, 1 Integrierte Gesamtschule) insgesamt 12,75 Stellen in der Ausschreibung.

 

Seitens der Schulen wurde bereits darauf hingewiesen, dass der Bedarf an Schulsozialarbeit weiterhin besteht. Auch in der nächsten Dienstbesprechung der Hauptverwaltungsbeamten am 31.08.2016 werden die sich aus der übernommenen Zuständigkeit durch das Land ergebenen Änderungen und Problematiken für die Schulsozialarbeit thematisiert.

 

Der Landkreis Cloppenburg hat sich für die Jahre 2015 und 2016 bereit erklärt, die Schulsozialarbeit mit kreiseigenen Mitteln zu finanzieren, damit die bisher über die BuT-Mittel finanzierte Schulsozialarbeit weiter gewährleistet wird. Dies ist nur deshalb erfolgt, weil das Land noch nicht seine Verantwortung für diese Aufgabe erklärt hat. Nun hat Niedersachsen die Zuständigkeit der sozialen Arbeit komplett als Landesaufgabe anerkannt und wird auch die entsprechenden pädagogischen Fachkräfte unbefristet in den Landesdienst einstellen. Dies gilt derzeit jedoch nur für die o.g. Schulen. Schulsozialarbeit an Grundschulen, die jetzt teilweise über die freiwilligen Mittel des Landkreises und darüber hinaus noch mit weiteren Mitteln der kreisangehörigen Städte/ Gemeinden finanziert werden, fallen nicht darunter. Ebenfalls werden aktuell über die jetzt bereits beim Land beschäftigten Schulsozialarbeiter an Berufsbildenden Schulen keine weiteren eingestellt.

 

Eine Übersicht über den aktuellen Stand betr. die Schulsozialarbeit in den einzelnen kreisangehörigen Städten/ Gemeinden sowie die zukünftige personelle Ausstattung vom Land ist beigefügt.